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Der ungeheuerliche Alltag in Kanzleramt und Parlament

Ungeheuerlichkeiten werden offenbar in Österreich nur noch dann als solche wahrgenommen, wenn sie von Rot oder Grün behauptet werden. Daher werden auch die zwei jüngsten wohl untergehen.

Eine davon hat Nationalratspräsidentin Prammer zu verantworten, nämlich mit ihrer Begründung, warum der freche - aber fast schon wieder lustige - Vorschlag der Audimax-Besetzer, statt dessen ins Parlament zu übersiedeln, doch nicht ganz in ihrem Sinn wäre. Prammers Stellungnahme: Sie habe grundsätzlich Verständnis für die Anliegen der Studenten, die Probleme müssten aber auf politischer Ebene gelöst werden. Das war so ziemlich die dümmstmögliche Reaktion: nicht nur, dass sich die Chefin des obersten Gesetzgebungsorgans de facto mit Rechtsbrechern solidarisiert. Sie macht darüber hinaus klar, dass ihrer Meinung nach das Parlament keine "politische Ebene" sei. Offenbar denkt sie klammheimlich so wie jene Rechtsextremisten, die das Parlament einst zur bloßen "Quatschbude" erklärt haben. Mit furchtbaren Folgen.

Während Prammers Stellungnahme nur dumm ist, ist das, was das Bundeskanzleramt getan hat, schon ein Fall für die Staatsanwaltschaft, würde diese ihre Aufgabe und das Stichwort "Amtsmissbrauch" noch ernst nehmen.  Werner Faymanns Amt hat nämlich nach den EU-Wahlen allen Parteien Wahlkampfkosten in der Höhe von 12,4 Millionen Euro zurückerstattet - dabei aber nicht berücksichtigt, dass nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages ein ganz anderer Aufteilungsschlüssel gelten wird. Nun, nach der letzten Unterschrift unter Lissabon, stehen dem BZÖ ein Abgeordneter und 577.000 Euro zu, die man aber schon den anderen Parteien ausbezahlt hat. Diese Parteien aber können offensichtlich nicht mehr zur Rückzahlung gezwungen werden. So zahlt halt wieder einmal der Steuerzahler.

Wäre die Lissabon-Reform überraschend gekommen, könnte man das ja noch als "blöd gelaufen" abtun. In Wahrheit aber gab es im vergangenen Jahr kein mehr diskutiertes Thema. Und auch alle Medien haben breit berichtet, dass das BZÖ nach Inkrafttreten der neuen Verfassung ein Mandat in Strassburg bekommen wird. Vielleicht könnte man im Medienstaatssekretariat des Kanzleramtes, statt die Zeitungen zu manipulieren, diese auch einmal lesen?

Wenn bei einer "normalen" Firma ein Verantwortlicher trotz einer so klaren Wissenslage zu hohe Beträge an nicht Berechtigte auszahlt, wird er gefeuert, muss selbst für den Schaden aufkommen, und bekommt eine Anklage. Aber bei uns im Bundeskanzleramt . . .

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