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Universitätsprofessor Wolfgang Mazal widerlegt die ständigen SPÖ-Behauptungen, dass ein Verfassungsgesetz eine rasachere Anhebung des Frauenpensionsalter verbietet. Wahr ist vielmehr - und vom VfGH eindeutig ausjudiziert -, dass der einfache(!) Gesetzgeber das durchaus könnte. Die Verfassung erlaubt es zwar, dass das Frauenpensionsalter erst bis 2033 angeglichen wird. Sie schreibt dies aber nicht vor! SPÖ, und ihre Medien werden das aber wohl dennoch behaupten.