Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die kleine Sekretärin und die über dem Gesetz stehenden Staatsanwälte

Es gibt in Österreich Gleiche und viel Gleichere. Diese sind nicht mehr wie einst in den Reihen der Adeligen zu finden, sondern in den Reihen der Hochbürokratie – freilich nur, wenn deren Träger zu den richtigen linken Seilschaften gehören. Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs macht das mit erschreckender Deutlichkeit klar.

In diesem am 21. April gefällten Urteil eines OGH-Senats zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz (GZ 12 Ra 72/22b-15) wurde die Entlassung einer Sekretärin als rechtens und in Übereinstimmung mit der gesamten bisherigen Judikatur bestätigt. Ihr Delikt: Sie hat ihr Handy mit eingeschalteter Aufnahmefunktion im Zimmer liegen gelassen, um darauf ein – nach ihren Erwartungen sie betreffendes – Gespräch zweier Vorgesetzter aufzunehmen. Alle Instanzen waren sich einig, dass sie damit die Vertrauenswürdigkeit verloren hat.

Diese Erkenntnisse zeigen, dass die Justiz in bestimmten Bereichen noch korrekt funktioniert. Was für ein Unterschied zur Strafjustiz, genauer gesagt zur Staatsanwaltschaft. Dort hat sich nämlich fast haargenau das Gleiche in der berüchtigten Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA abgespielt. Diese hat eine Dienstbesprechung mit dem zuständigen Sektionschef des Justizministeriums heimlich mitgeschnitten. Was in diesem Fall noch schlimmer ist: Die Inhalte wurden dann auch nach außen getragen und wahrscheinlich verfälscht.

Jedoch: In der WKStA wurde niemand entlassen, niemand gekündigt, niemand suspendiert, niemand dienstrechtlich getadelt. Vielmehr wurde dann jener der WKStA unangenehme Sektionschef aus einem scheinbar anderen und jedenfalls läppischen Anlass suspendiert. Für all das zuständig ist die sogenannte "Justiz"-Ministerin Zadic, der zu diesem Skandal immer nur einfällt: Man solle die unabhängige Justiz – in Wahrheit also sie selbst – nicht kritisieren.

Wer da nicht begreift, dass die Linke eine provozierende neue Klassenjustiz eingeführt hat, der muss auf beiden Augen blind und ein fanatischer Parteigänger von Rotgrün sein.

Ganz ähnlich wie jenem zum Daumendrehen verurteilten Sektionschef ergeht es einem anderen Beamten eines anderen Ressorts, der ebenfalls den Genossen von der WKStA in die Quere gekommen ist: Das ist der – nunmehr ehemalige – Spionagechef des einstigen Verfassungsschutzes. Er war mehrmals von der WKStA, offenbar in Zusammenwirken mit dem einstigen Innenminister Kickl, verfolgt worden. Diese konnte aber nie Beweise für eine Schuld des Beamten vorlegen. Dennoch steht er nicht nur seit Jahr und Tag ohne Job da, sondern hat seither auch bloß die Sozialhilfe, von der er leben muss.

Damit ist sein Schicksal ein weiterer Fall, wo die rotgrüne Korruptionsstaatsanwaltschaft in Kollusion mit der aus dem Stall Peter Pilz stammenden Justizministerin politisch unliebige Menschen, also vor allem Bürgerliche, vernichten hat können, ohne jemals ein rechtskräftiges Urteil erreicht zu haben.

Langsam ins Zweifeln kommt man aber auch in Hinblick auf die Ebene der Richter, die man bisher noch für eine Säule eines funktionierenden Rechtsstaats halten hat können. Die Zweifel gelten insbesondere den vier Präsidenten der österreichischen Oberlandesgerichte. Das sind alles politisch von der Justizministerin oder ihren Vorgängern besetzte Spitzenposten, gerade erst ist Innsbruck neu besetzt worden. Die vier Präsidenten haben jetzt in einem offenen Brief dagegen protestiert, dass das Bundesverwaltungsgericht schon seit sieben Monaten auf eine neue Leitung wartet. Das ist sicher ein Missstand. Ein mindestens genauso großer Missstand im österreichischen Rechtssystem stört die OLG-Präsidenten jedoch nicht: Das ist die Tatsache, dass die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde mehr als doppelt so lang unbesetzt ist. Diese ist in ihrer wirtschaftsrechtlichen Bedeutung im Kampf gegen Kartelle und Preisabsprachen zweifellos dem Bundesverwaltungsgericht überlegen. Insbesondere in Zeiten der Inflation.

Beide Positionen können nur durch Konsens der Bundesregierung besetzt werden. Und den haben Schwarz-Grün seit längerem nicht erzielt – ein weiteres Anzeichen einer in der finalen Agonie liegenden Koalition.

Warum stört aber die OLG-Präsidenten das eine, nicht jedoch das andere? Das lässt den massiven Verdacht aufkommen, dass das mit der ideologischen Zuordnung der beiden jeweils im Rennen liegenden Kandidaten zu tun hat. Der von der Findungskommission bestgereihte Mann für die Bundeswettbewerbsbehörde ist ein der ÖVP nahestehender Mann, Spitzenreiterin für das Bundesverwaltungsgericht ist hingegen eine als links geltende Frau, die als Richtersprecherin  mit ihren Erklärungen ständig sehr hilfreich für die Verteidigung der Ministerin und der WKStA(!) bei all ihren Skandalaktionen gewesen ist.

Warum fällt einem beim Nachdenken über die österreichische Justiz immer öfter das ein, was sich in Russland "Justiz" nennt?

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung