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Darf man russisches Eigentum beschlagnahmen?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: "Ja, warum denn nicht? Aber nicht das Eigentum aller Russen!" Die Begründung für diese Antwort stammt im Grund direkt aus Moskau. Sie hängt aber auch damit zusammen, dass nach mehr als drei Monaten Ukraine-Krieg nun auch die kleinste Chance zerronnen ist, dass Wladimir Putin noch irgendwie in die Gesellschaft der zivilisierten Menschen zurückkehrt. So schwer das sich vorzustellen ohnedies schon seit dem 24. Februar 2022 gewesen ist. Eigentlich hat sich Putin ja sogar schon im Februar 2014 aus dieser Gesellschaft absentiert und jene der Herren Dschingis-Kahn, Hitler, Mussolini, Stalin, Erdogan oder Napoleon gesucht, als er die ersten Teile der Ukraine einfach erobert hat (wir aber noch weggeschaut haben).

Eigentlich müsste man unter dem Stichwort "Schlesien" auch den Preußen Friedrich II. nennen. Aber lassen wir das. Der historische Exkurs würde zu weit führen. Und jedenfalls hat Friedrich "nur" Krieg geführt, aber nicht massenweise Spitäler oder Schulen angegriffen, gezielt Zivilisten ermordet, ganze Landstriche verwüstet und Millionen Unbeteiligte dem Hungertod ausgeliefert.

Moralisch steht Putin durch die Fülle an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in seiner Verantwortung und wohl zumindest zum Teil auf seinen Befehl begangen worden sind, in dieser Liste des Bösen sogar zunehmend im negativen Spitzenfeld. Daher kann es moralisch absolut kein Argument dagegen geben, das Vermögen all jener zu beschlagnahmen, die direkt oder indirekt mitverantwortlich für den schrecklichsten Terrorkrieg auf europäischem Boden seit 77 Jahren sind.

Dennoch ist eine Beschlagnahme des Vermögens aller Unterstützer Putins rechtlich genau abzuwägen. Es wird wohl sowohl eine EU-rechtliche wie auch verfassungsrechtliche Grundlage dafür brauchen, damit nicht lange Prozesse ausgelöst werden. Aber diese Grundlagen sind eigentlich alle sauber machbar.

Es gibt auch keine neutralitätsrechtlichen Einwände dagegen. Weder im Neutralitätsgesetz noch im Kriegsvölkerrecht findet sich ein Verbot solcher Maßnahmen.

Auch sicherheitspolitisch geht eine Vermögensbeschlagnahme für Österreich in Ordnung. Außerhalb des militärischen Bereichs gibt es keine neutralitätsrechtlichen Pflichten (wenn die Österreicher schon so unmoralisch sein sollten, Mörder und Opfer gleichbehandeln zu wollen; und wenn sie schon weiterhin so naiv bleiben wollen, in der Neutralität einen besseren Schutz als in einem Nato-Beitritt zu sehen).

Niemand sollte glauben, dass Österreich aus einem – hoffentlich nicht ausbrechenden – großen Konflikt zwischen Europa und Russland irgendwie unbeschadet hervorgehen könnte, wenn – noch viel unwahrscheinlicher – Russland diesen Krieg gewinnen sollte. Österreich würde nämlich in diesem doppelt unwahrscheinlichen Katastrophenfall genauso versklavt wie der Rest Europas. Wie etwa Belarus schon heute.

Gerade Österreich kann bei einer Konfiskation von russischem Vermögen in Österreich auch darauf verweisen, dass gerade die Russen nach 1945 in Österreich alles, was für sie "Deutsches Eigentum" gewesen ist, beschlagnahmt und – sofern es mobil war – auf Nimmerwiedersehen Richtung Osten abtransportiert haben. Obwohl Österreich kein kriegführendes Land gewesen ist.

Deswegen gab es keine Industrie in Österreichs Osten mehr. Selbst jene Anlagen, die den Krieg und die Bomben überstanden haben, wurden aus der sowjetischen Zone abtransportiert. Deswegen hat die österreichische Regierung alle Kraftwerke verstaatlicht, um sie dem russischen Zugriff zu entziehen. Deswegen konnte nach 1945 nicht einmal die einst europaweit bedeutende "Neue Freie Presse" wiedergegründet werden, die Hitler 1938 als "Judenblattl" in deutsche Kontrolle gebracht und dann zugesperrt hat. Auch sie galt – angeblich – als "Deutsches Eigentum". Daher konnte die Widerstandskämpferfamilie Molden nur noch eine Schmalspurvariante namens "Die Presse" ohne die einstige europäische Bedeutung nach 1946 auf den Markt bringen.

Auch die Westmächte haben während des Krieges deutsches Eigentum auf ihrem Boden grundsätzlich beschlagnahmt. Nachher zum Unterschied von Russland allerdings nicht mehr.

Es gibt also kein Argument gegen eine Beschlagnahme der Milliarden, die Putins Helfershelfer – auch – in Österreich in vermeintliche Sicherheit gebracht haben. Im Übrigen hat auch die Schweiz viele Milliarden eingefroren.

Das hat auch dort drei Zwecke:

  • Es geht vor allem darum, es Russland möglichst schwer zu machen, Krieg zu führen. Und zum Kriegführen braucht man nun einmal Geld, Geld und nochmals Geld.
  • Es wäre angesichts der russischen Verbrechen moralisch und psychisch unerträglich, nicht einmal auf diese Weise zu reagieren. Man könnte sich nicht mehr in den Spiegel schauen.
  • Und ebenso unerträglich wäre es, jene Oligarchen, die Putin unterstützen, weiterhin ihre Geschäfte machen oder ihre Luxusvillen genießen zu lassen.

Die spannende Frage ist, wie trennt man jene Russen, die Putin geholfen haben oder gar weiterhin helfen, von jenen, die das Gegenteil tun, die also weiterhin ihr Eigentum genießen sollen? Wie immer im Recht geht es darum, sie an ihren Taten zu erkennen. Haben sie Putin direkt oder indirekt unterstützt? Oder haben sie öffentlich – in einer auch für russische Bürger zugänglichen Form – gegen den Krieg protestiert und der Ukraine großzügige Spenden zukommen lassen?

Es ist traurig aber wahr: In Zeiten des versuchten Völkermordes gibt es kein lauwarmes, kein neutrales Abseitsstehen. Da gilt, was schon die Bibel sagt: "Eure Rede aber sei: Ja! Ja! Nein! Nein!"

Bleibt die letzte Frage: Was tun mit den beschlagnahmten Werten? Statt dadurch einfach das österreichische Defizit mildern zu wollen, wäre folgende Zweiteilung logisch und anständig:

  • Einerseits darf sich Österreich selbst zweifellos für alle direkten Schäden des russischen Einmarsches kompensieren (so schwer das allerdings im Detail zu berechnen ist).
  • Andererseits ist das Geld für humanitäre Hilfe an die Ukraine und jene afrikanischen Staaten aufzuwenden, die durch Putins Blockade der Kornkammer dieser Welt nun vom Hungertod bedroht sind.

Das führt zu einem weiteren spannenden Vergleich: Den Afrikanern kann man heute wenigstens durch Geld helfen. Den Ukrainern in den 30er Jahren hat niemand helfen können, als sie von den Russen dem Hungertod ausgesetzt worden waren. Durch dieses "Holodomor" genannte Verbrechen sind mindestens drei Millionen Menschen ums Leben gekommen. Nach anderen Zählungen sogar sieben!

Es ist ein typisches Beispiel für die Linkslastigkeit vieler Historiker und vieler Medien, dass über diesen Völkermord des sich sozialistisch nennenden Russland gar nicht geredet wird, während über andere, die im 20. Jahrhundert davor und danach begangen worden sind, zu Recht sehr viel geredet wird.

PS: Wenn jemand meint, offene Kritik an Putin wäre den reichen Oligarchen nicht zumutbar, dann sei auf jene immer mehr werdenden tapferen Menschen verwiesen, die in Russland ganz offiziell Kritik wagen, die den Militärdienst verweigern, die als Abgeordnete in Regionalparlamenten offen dagegen stimmen (selbst wenn sie Kommunisten sind und sich damit einen Persilschein für die Vergangenheit holen wollen, ist das anerkennenswert), die gar mit Plakaten auf die Straße gegangen sind, die dafür sehenden Auges in ganz unerquickliche Lager gehen. Was sich diese unter großem Risiko trauen, kann man jedem einzelnen Russen zutrauen. Ist doch Putin irgendwie demokratisch an die Macht gekommen.

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