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Die WKStA ist immer für Überraschungen gut

Im Ibiza-Untersuchungsausschuss hat eine ehemalige Staatsanwältin der WKStA ausgesagt, dass es sie hingesetzt habe, als sie davon erfuhr, dass die Kommunikation nicht über ihre Behörde, sondern die Oberstaatsanwalt zu erfolgen habe. Andere hat es seinerzeit hingesetzt, als die WKStA eine Hausdurchsuchung beim BVT durchführen ließ und der Staatsschutz seine Funktion zu verlieren begann.

So unterschiedlich können die Gründe für’s Hinsetzen sein. Mit der jüngsten Hausdurchsuchung beim amtierenden Finanzminister hat die WKStA einen weiteren Grund zum Hinsetzen geliefert.

Rekapitulieren wir kurz das Wirken der WKStA in Bezug auf das BVT:

Alles begann mit einer Familienfehde. Ein Schwiegervater, von Beruf Staatspräsident von Kasachstan, überschlug sich mit seinem Schwiegersohn, worauf dieser nach Österreich flüchtete. Der lange Arm des Schwiegervaters reichte bis in das kleine Österreich, dessen Justiz um Mithilfe im Familienstreit ersucht wurde. Offizieller Grund: Der Schwiegersohn solle zwei Morde in Kasachstan zu verantworten haben. Lange Zeit schenkten die heimischen Strafverfolgungsbehörden den Anschuldigungen keinen Glauben und so blieb dem Schwiegersohn genügend Zeit, zwei Bücher über seine Verfolgung und die Zustände in Österreich zu schreiben. Letztlich fand sich dann doch ein Staatsanwalt, der die Untersuchungshaft beantragte, worauf der Schwiegersohn im österreichischen Gefängnis eines gewaltsamen Todes starb. Die einen sprechen von Suizid, die anderen von Mord. Seinen früheren Verteidiger, dem zum Todeszeitpunkt amtierenden Justizminister, muss es den Magen zusammengezogen haben, als er von dessen Ableben erfuhr – soll er doch das Gefängnis als sicheren Ort bezeichnet haben, wo keine Gefahr durch die Verfolger drohe.

Die beiden Männer, die der Schwiegersohn mutmaßlich ermorden ließ, hinterließen Witwen. Diese bedienten sich eine kasachischen Vereins zur Geltendmachung ihrer Opferrechte. Dieser Verein wurde von einem prominenten österreichischen Anwalt vertreten.

Da kamen die österreichischen Strafverfolgungsbehörden auf die Idee, dass es sich beim genannten Opferverein um eine Tarnorganisation des kasachischen Gemeindienstes handeln könnte. In diesem Fall könnte sich der Anwalt, der diesen Verein vertrat, strafbar gemacht haben, weil die Unterstützung von ausländischen Geheimdiensten vom Strafgesetzbuch verpönt ist. Also leitete man ein Strafverfahren gegen den Anwalt ein. Wenig verwunderlich verliefen entsprechende Nachforschungen im Sand. Sollte es je ein diesbezügliches Rechtshilfeersuchen an das kasachische Justizministerium gegeben haben, hätte eine allfällige Antwort wohl ungefähr folgenden Wortlaut haben können: "Der österreichische Verdacht, dass es sich bei dem genannten Opferverein um eine Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienstes handelt, kann hierzulande nicht bestätigt werden."

Also wurde das Verfahren gegen den österreichischen Anwalt eingestellt. Das war ihm aber nicht genug. Er bestand darauf, dass die entsprechenden Daten im BVT ein für alle Mal gelöscht werden – vermutlich mit der Intention, dass diese nie wieder verwendet werden können.

Zum Zweck der Löschung der Daten schloss der SPÖ-nahe Anwalt neue Bündnisse und begab sich ins Innenministerium, das gerade von der FPÖ übernommen worden war. Er legte die Rutsche zwischen dem Generalsekretär des Innenministeriums und der zuständigen Staatsanwältin bei der WKStA und kurze Zeit später fand zum Zwecke der Sicherung der zu löschenden Daten eine Hausdurchsuchung statt.

Seit damals liegt das BVT am Boden und die Mitarbeiter wissen vor allem eines: Mit dem Sammeln von Daten muss die Behörde sehr, sehr vorsichtig sein – sonst kracht es.

Also passierte, was passieren musste: es krachte, weil zu wenig Daten weitergegeben worden waren. Vier Tote und mehr als 20 Verletzte waren die Bilanz des Terrorabends vom 2. November 2020. Wie der Zerbes-Bericht über das allfällige Behördenversagen hinsichtlich dieser Bluttat treffend festhält, ist das BVT eine zutiefst verunsicherte Behörde.

Was noch zu erwähnen ist: Der Hausdurchsuchungsbefehl, der am Anfang der Zerschlagung des BVT stand und den ein Journalrichter zu nächtlicher Stunde telefonisch genehmigte, wurde in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Es hätte auch das gelindere Mittel der Amtshilfe gereicht.

Es ist kaum anzunehmen, dass sich irgendjemand in der WKStA für den heutigen Zustand des BVT, geschweige denn für den Terrorüberfall am 2. November 2020 mitverantwortlich fühlt. Man hat ja nach bestem Wissen und Gewissen, wenn auch nicht rechtmäßig, gehandelt.

Wenn es um die medial verwertbare Antastbarkeit wichtiger Staatsorganisationen geht, dürfte sich am Sorgfaltsmaßstab der WKStA zwischenzeitig allerdings nicht viel geändert haben. Vor ein paar Tagen hat sie bereits eine Hausdurchsuchung beim Finanzminister durchgeführt und offensichtlich den Bundeskanzler im Visier. Ob auch gelindere Mittel gereicht hätten? Oder hofft man gar, solange es kein gesetzliches Beweisverwertungsverbot gibt, auf Zufallsfunde im Mobiltelefon des Gernot Blümel?

Bevor weiterer Schaden angerichtet wird und die Regierungsspitze ein BVT-Schicksal erleidet, sollte vielleicht irgendjemand der WKStA den Tipp geben, dass eine Intervention des Außenministeriums bei einer italienischen Steuerbehörde kein Amtsgeschäft im Sinne des §302 StGB sein kann. Während bei italienischen Steuerbehörden theoretisch jedermann intervenieren könnte (z.B. auch ein Herr Gusenbauer), setzt ein Amtsgeschäft im Sinne des Strafgesetzbuchs hoheitliches Handeln voraus. Dass der Auswärtige Dienst nur in seltenen Fällen hoheitlich handelt, sollten – bei aller Wertschätzung – nicht nur die Diplomaten wissen, sondern auch die Staatsanwälte. Ohne Amtsgeschäft entfällt sowohl die Strafbarkeit wegen Amtsmissbrauchs als auch wegen Bestechlichkeit, sodass auch diese letzte Hausdurchsuchung als rechtswidrig einzustufen wäre. Ob die ÖVP oder ihr nahestehende Vereine Spenden bekommen haben, ist in diesem Zusammenhang juristisch irrelevant.

Spannend wird es sein zu beobachten, wie die Obergerichte mit den Überraschungen der WKStA in Zukunft Schritt halten können.

Georg Vetter ist Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied des Hayek-Instituts und Präsident des Clubs Unabhängiger Liberaler. Bis November 2017 ist er in der ÖVP-Fraktion Abgeordneter im Nationalrat gewesen.

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