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Ein kostspieliges Match geht weiter: WKStA contra BVT

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Spionageabwehrchef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erhoben. Es wird ihm vorgeworfen, für eine rechtswidrige Observation der nordkoreanischen Botschaft überhöhte Kaffeerechnungen in der Höhe von 1.100 Euro und zwei illegale Datenabfragen verantwortlich zu sein. Mit den seinerzeitigen Hausdurchsuchungen beim BVT soll dies nichts zu tun haben.

Eine solche Anklage kann eine doppelte Wirkung haben: Sie schockiert – und sie schockiert gleichzeitig nicht.

Sie schockiert nicht, weil die Beobachtung der Botschaft einer eher unberechenbaren Atommacht und ihrem bekanntermaßen loyalen Personal irgendwie in den Aufgabebereich des BVT fallen könnte. Oder soll man lieber die Schweizer Diplomaten ins Visier nehmen?

Für das Durcharbeiten der Kaffeerechnungen sollen die hochqualifizierten Staatsanwälte der WKStA mehrere Monate gebraucht haben. Das ergibt bei einem monatlichen Gehalt von rund  5.000 Euro jedenfalls einen fünfstelligen Euro-Einsatz. Bei einem mutmaßlichen Schaden von 1.100 Euro ist das ist ein ziemlicher Aufwand.

Das Zusammentragen von Daten durch das BVT mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen erscheint auch irgendwie überzogen.

Was wirklich schockiert, ist die offene Feindschaft zweier Behörden, die sich auf die Bekämpfung besonders gravierender Verbrechen spezialisiert haben.

In Frankreich werden den Menschen reihenweise die Köpfe abgeschnitten und die WKStA kümmert sich um die Kaffeerechnungen des ehemaligen Spionageabwehrchefs des BVT.

Die überlange Dauer von diversen Wirtschaftsverfahren ist zur Genüge bekannt. Julius Meinl wurde vor mehr als 10 Jahren eine Zeitlang in Untersuchungshaft genommen und sein Verfahren ist nach wie vor nicht zur Anklage gereift. In der WKStA gibt es aber Staatsanwälte, die genügend Kapazität haben, um die Kaffeerechnungen des Chefs einer Konkurrenzbehörde monatelang zu prüfen.

Wenn Staatsanwälte mit einem fünfstelligen Euro-Aufwand einen Schaden von EUR 1.100 an Kaffeerechnungen ausmachen, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wir leben in wirtschaftlich äußerst angespannten Zeiten. Am freien Markt wissen viele Menschen nicht, wie sie die nächste Miete bezahlen können. Währenddessen bekämpfen sich Staatsdiener in geschützten Bereichen wechselseitig.

Jene, die noch unvermindert arbeiten und ihre Steuern brav an den Fiskus zahlen, müssen sich verschaukelt vorkommen: Wenn unser Steuergeld dazu verwendet wird, aus offensichtlichem Erfolgszwang solche unverständlichen Anklagen zu fabrizieren, trägt die Staatsanwaltschaft in exponentieller Weise zum Sinken der Steuermoral bei: Wer soll und will noch Steuern zahlen, wenn dieses Geld für interne Hahnenkämpfe der Staatsmacht herhalten muss?

Wenn an den Vorwürfen etwas dran ist, genügt ein Fingerzeig des Vorgesetzten.

Wenn wir uns beim nächsten Schwerverbrechen fragen sollten, was die Behörden im Vorfeld so gemacht haben, wird die Antwort naheliegen: Sie haben Kaffeerechnungen geprüft.

Es wird Zeit, dass die Justizministerin als oberstes Organ ihre Aufsichtspflichten wahrnimmt. Da sie den einzigen, der dazu willens war, entmachtet hat, ist die Hoffnung darauf allerdings nicht allzu groß.

 Georg Vetter ist Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied des Hayek-Instituts und Präsident des Clubs Unabhängiger Liberaler. Bis November 2017 ist er in der ÖVP-Fraktion Abgeordneter im Nationalrat gewesen.

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