Aktive Sterbehilfe in Österreich? Wollen wir das?

Am Aschermittwoch dieses Jahres zog eine Gewitterfront über Deutschland hinweg, der Himmel verfinsterte sich und in weiten Teilen des Landes wüteten Schneestürme: fast eine Allegorie für den schwarzen Tag, der der deutschen Justiz an diesem 26. Februar 2020 widerfuhr. Hinter den Fassaden des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe fällten die Richter ein fatales Urteil: § 217 des deutschen StGB wurde für verfassungswidrig und nichtig erklärt, damit wurde die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" in Deutschland legalisiert. Unglücklicherweise zog dieses Urteil kaum die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf sich, dämmerte doch zu diesem Zeitpunkt bereits eine Krise am Horizont herauf, die in den darauffolgenden Wochen und Monaten die Medien und unser aller Leben beherrschten sollte.

Das Virus, das auch heute noch allgegenwärtig ist, trägt auch die Schuld daran, dass die österreichischen Verfassungsrichter ihre Entscheidung über die aktive Sterbehilfe von Juni auf September verschoben haben. Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wurden bereits im Mai 2019 vier Anträge beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht, deren erklärtes Ziel es ist, den Paragraph 78 des Strafgesetzbuches "Mitwirkung am Selbstmord" sowie Paragraph 77 "Tötung auf Verlangen" als verfassungswidrig erklären zu lassen, mit der Begründung, das österreichische Gesetz verstoße gegen das "Recht auf Privatleben". Auch wenn die Argumente verschieden lauten, es geht um die gleiche Agenda wie in Deutschland: die Freigabe der Euthanasie.

Sollten auch die Richter in Österreich für die aktive Sterbehilfe plädieren, so würde damit ein Sturm entfacht, gegen den der Gewittersturm am Aschermittwoch in Deutschland nur ein sanftes Säuseln war, und die Tür, die er aufstoßen würde, ließe sich wohl kaum mehr schließen. Über kurz oder lang würden viele Schranken fallen, denn eine natürliche Grenze existiert nicht mehr, sobald die Tötung von Alten und Kranken legalisiert wird.

Wer von uns darf sich herausnehmen, zu definieren, ob ein Leben lebenswert oder -unwert ist? Wir brauchen nicht weit zu suchen, um abschreckende Beispiele vor Augen zu haben: In den Niederlanden wurde im Jahr 2002 ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe erlassen, welches vorsah, nur dann zur Anwendung zu kommen, wenn

  1. der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich sei und
  2. der Wunsch nach der Sterbehilfe freiwillig und nach reiflicher Überlegung vom Patienten geäußert werde.

Soweit die Theorie, der wahrscheinlich viele Menschen vorerst beipflichten würden, denn der Wunsch nach einem "würdevollen Tod" ist leicht nachvollziehbar, noch dazu, wenn er von Gesunden geäußert wird.

Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Wir können sie in anderen europäischen Ländern sehen: Ende April fällte der Oberste Gerichtshof der Niederlande folgendes Urteil: Die Euthanasie kann auch gegen den Willen des Patienten erfolgen!

Wie kam der Gerichtshof dazu? Eine 74jährige Frau hatte vor nahezu 20 Jahren eine Patientenverfügung verfasst und darin festgelegt, dass sie im Falle eines unerträglichen Leidens durch die Hilfe Dritter sterben wolle. Sie fügte den Satz an: "Wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist." Im Jahr 2016 wurde diese Frau, die mittlerweile an Demenz erkrankt war, auf Verlangen ihres Ehemannes durch eine Ärztin getötet, obwohl die Patientin ihre Verfügung mehrfach mündlich widerrufen hatte. Das todbringende Medikament wurde ohne Wissen der Patientin verabreicht.

Ein Mord, legitimiert durch das Gesetz! Die regionale Prüfungskommission überwies den Fall an die Staatsanwaltschaft, die Ärztin wurde zunächst wegen Mordes angeklagt, vom Gericht in Den Haag jedoch von der Anklage freigesprochen. Dieser Spruch wurde im Mai d.J. durch den obersten Gerichtshof des Landes bestätigt mit dem Grundsatzurteil: Euthanasie ist bei dementen Patienten auch gegen deren Willen möglich, wenn sie zuvor eine Verfügung verfasst hatten, in der sie den Sterbewunsch im Krankheitsfall bekundeten.

Nun ist "Demenz" eine äußerst dehnbare Diagnose und ungezählte Menschen, bei denen sie gestellt worden ist, erfreuen sich durchaus ihres Lebens, ja gehen sogar ihren Berufen nach. Niemand von uns kann sich absolut sicher sein, ab einem gewissen Alter nicht in diese Kategorie zu fallen. Wollen wir, dass dann andere über unser Leben bestimmen, obwohl wir das durchaus noch selbst könnten?

Das Urteil, das in Den Haag gefällt wurde, zeigt wie kaum ein anderes Beispiel den Kulturwandel auf, den wir derzeit erleben. Es führt uns vor Augen, was geschieht, wenn die Hybris den Menschen dazu verführt, über Leben und Tod – und sei es das eigene – entscheiden zu wollen, es zeigt auf, was geschieht, wenn der Mensch Grenzen überschreitet, die er einfach nicht überschreiten darf.

In den Ländern, in denen die aktive Sterbehilfe erlaubt worden ist, sehen wir äußerst bedenkliche Entwicklungen:

  • In Belgien dürfen sich Kinder eigenverantwortlich für die aktive Sterbehilfe entscheiden, das jüngste Kind, bei dem dieses Gesetz Anwendung fand, war erst neun Jahre alt!
  • Depressionen und andere psychische Leiden, ja selbst die Verhängung einer langjährigen Haftstrafe sind Gründe für einen assistierten Suizid in Belgien und den Niederlanden.
  • In Kanada wurde die aktive Sterbehilfe vor vier Jahren eingeführt, die Zahl der Personen, die diese Beihilfe jährlich in Anspruch nahmen, hat sich seither verfünffacht.
  • In Belgien liegt der Wert bereits beim Zehnfachen gegenüber dem Jahr 2002, als die aktive Sterbehilfe erlaubt worden war.
  • Mehr als 50 Prozent der kanadischen Patienten gaben Einsamkeit(!) als Grund für ihren Todeswunsch an, oder aber, dass sie sich nicht mehr "an sinnvollen Lebensaktivitäten" beteiligen könnten. 34 Prozent fühlten sich als Last für ihre Angehörigen – welches Armutszeugnis für eine Gesellschaft! Kaum jemand führte Schmerzen als Grund für seinen Todeswunsch an. Palliativstationen wurden öffentliche Gelder verweigert, weil sie die Durchführung von aktiver Sterbehilfe verweigerten. Auch in Kanada strebt man eine Regelung an, dass Kinder und psychisch Kranke diese "Dienstleistung" in Anspruch nehmen dürfen, sowie alle Menschen, die aus dem Leben scheiden möchten.
  • Noch einmal ein Beispiel aus den Niederlanden: Hier wurde ein Gesetzesvorschlag eingereicht, wonach Menschen über 75 Jahren Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen, obwohl sie nicht krank sind, jedoch einfach genug vom Leben haben.
  • Jüngst gab es eine Befragung einer Gruppe von 117 belgischen Ärzten bzw. Angehörigen des Pflegepersonals, bei der 90 Prozent zustimmten, ein Neugeborenes, das sich in kritischem Zustand befindet, aber durchaus Überlebenschancen hat, sterben zu lassen.

Mit der Anwendung der aktiven Sterbehilfe steigt zusehends die Akzeptanz der Bevölkerung, das Leben anderer Menschen vorzeitig zu beenden. Wie wird es weitergehen, welche Kriterien werden noch dazu kommen?

Angesichts dieser Entwicklung und der steigenden Fallzahlen taucht eine nicht unbedeutende Frage auf: Wann werden Ärzte dazu verpflichtet, zu Handlangern des Todes zu werden? In Deutschland wurde bereits über eine Änderung der Berufsordnung der Ärzte diskutiert.

Denn die Diskussion um individuelle Freiheit und Selbstbestimmung des eigenen Todeszeitpunktes hat einen Haken: Mit einem derartigen Wunsch verfügt der Suizidwillige nicht über sich selbst, er ist nicht derjenige, der die Autonomie über sein Leben behält, er verfügt über andere, nämlich über den Arzt, von dem er den Tod fordert und die ganze Gesellschaft, die diese Forderung durch die entsprechende Gesetzeslage mittragen muss, inklusive Justiz und Exekutive.

  • Kann dann noch von "Autonomie über das eigene Leben" gesprochen werden?
  • Bis jetzt war der Heilungsauftrag bestimmend für das ärztliche Handeln, soll zu diesem nun ein Tötungsauftrag kommen?
  • Bleiben Menschen, die sich ihrem Gewissen und diesem Heilungsauftrag verpflichtet fühlen, in Zukunft vom Arztberuf ausgeschlossen?
  • Können wir Ärzten noch vertrauen, die dazu bereit sind, das Leben ihrer Patienten aktiv zu beenden?
  • Wollen wir wirklich unser Leben in deren Hände legen, wenn wir uns in Behandlung begeben?
  • Sollen wir uns rechtfertigen müssen, wenn wir alt und schwerkrank sind, dass wir noch weiterleben möchten, obwohl uns unser Umfeld suggeriert, dass wir nur mehr eine Belastung für diese Gesellschaft sind, weil wir krank und hilflos sind?
  • Könnte es nicht sein, dass irgendwann das Sterben zur Pflicht und die vielzitierte Freiheit zur Nötigung wird? Wollen wir das wirklich?

Sollte es zu einer diesbezüglichen Gesetzesänderung kommen, dann werden alle diese Szenarien über kurz oder lang Realität in unserer Gesellschaft werden.

Ein Arzt, der den verschlüsselten Hilfeschrei eines Schwerkranken mit einer todbringenden Arznei beantwortet, wird nie erfahren, wie erfüllend der Arztberuf sein kann, wenn er seine todkranken Patienten in den natürlichen Tod begleitet. Wie oft geschieht es, dass man im Nachtdienst von der Krankenschwester gerufen wird, weil ein Patient unter unerträglichen Schmerzen leidet. Man überprüft seine Schmerzmedikation und stellt fest, dass sie eigentlich ausreichend sein müsste. Im Krankenzimmer findet man einen Patienten vor, den die Todesangst aus dem Schlaf gerissen hat und der die Schmerzen seiner Seele auf seinen kranken Körper projiziert. Nimmt man sich nun die Zeit und setzt sich einige Minuten zu ihm und hört ihm zu, kann man beobachten, wie sich sein Gesicht entspannt und schon bald steht dem Kranken ein Lächeln im Gesicht. Die Schmerzinjektion, die man mitgebracht hatte, lehnt er ab, er hat keine Schmerzen mehr und seine weitere Nachtruhe ist ungestört.

Der Arzt selbst kann ein Medikament sein, ein wichtiges sogar, das vergessen heutzutage leider sehr viele Mediziner. Das Erleben solcher Augenblicke gibt auch dem Arzt eine unerschütterliche Gewissheit, den richtigen Beruf gewählt zu haben, denn angesichts vieler sinnloser Routinearbeiten in einem Krankenhaus kann es schon einmal vorkommen, dass man an seiner Berufswahl zweifelt.

Es kann auch passieren, dass man Jahrzehnte nach dem Tod eines Patienten einen Dankesbrief von dessen Tochter erhält, die damals noch ein Kind war und der die Mutter von einem Arzt erzählte, der nachts bei ihrem mit dem Tod ringenden Vater zwei Stunden verbrachte, den Patienten an der Hand hielt und für ihn betete.

Er kann auch einmal in die Situation kommen, einen Sterbenden in seine Heimat auf dem Balkan zu begleiten, nachdem dieser den brennenden Wunsch geäußert hatte, in seinem Heimatland und im Kreis seiner Familie sterben zu wollen. Jeder Augenblick dieser Fahrt wird dem Arzt bis ins hohe Alter unvergessen bleiben! Das sind nur einige wenige Beispiele, die man als Arzt erlebt, wenn man lange Zeit für Todkranke arbeitet.

So sieht Hilfe beim Sterben aus, die den Menschen und seine Würde respektiert. Sie wird nicht immer in diesem Ausmaß verwirklicht werden können, aber Schmerzstillung, professionelle Behandlung und Pflege, Verständnis und Zuwendung hat jeder Todkranke verdient, ob im Hospiz, auf der Palliativstation, im Pflegeheim oder bei der Pflege zu Hause.

Lassen wir uns doch nicht einreden, dass wir der Würde eines Menschen Achtung zollen, wenn wir ihm eine todbringende Infusion verabreichen! Lassen wir uns nicht einreden, dass die Probleme, die mit der älter werdenden Bevölkerung entstehen, unlösbar wären! Lassen wir uns nicht einreden, dass wir humanitär handeln, wenn wir einen Schwerkranken ermorden – ja, ermorden! Ein "humanes Sterben" durch die Hand eines anderen kann es niemals geben!

Unsere Zeit neigt dazu, schlechte Dinge in schöne Worte zu kleiden, die Bedeutung von Begriffen umzupolen, neu zu definieren und aus Bösem etwas Gutes zu machen. Das gelingt natürlich nur, wenn man zwischen Gut und Böse unterscheidet, ohne ein Fundament zu haben, das diese Begriffe definiert. Weil wir verlernt haben, mit einem anderen mitzuleiden, unterstützen wir ihn "aus Mitleid" beim Selbstmord? Welche Verwirrung hat sich in unseren Gehirnen breitgemacht!  

Dieser Entwicklung gilt es zu begegnen! Ein in sich zutiefst inhumaner Akt kann nie und nimmer ein Gradmesser für die Humanität der Gesellschaft sein, dieser Gradmesser wird immer die Art und Weise sein, wie eine Gesellschaft mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht.  

Wir sind dabei, uns selbst die letzten Reste unserer Verwurzelung in der europäischen Zivilisation und Hochkultur, die durch das Christentum geformt worden ist, auszureißen, einer Zivilisation, der das Leben als heilig und unantastbar gegolten hat. Wir trennen uns von unserer eigenen Herkunft und Geschichte, aber wenn wir selbst nicht mehr wissen, wer wir sind und wo unsere Wurzeln sind, wenn wir nur noch orientierungslos durch unsere Zeit taumeln: was bleibt dann noch von unserer vielzitierten Menschenwürde? Sehen wir diese dann nur mehr im Recht auf gesellschaftlich diktierten assistierten Suizid verwirklicht?

Die Gesetzeslage in Österreich ist für schwerkranke Menschen hervorragend, sie schützt eine der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft, dieses Gesetz darf nicht angetastet werden, im Gegenteil: Das Verbot der Euthanasie sollte zusätzlich in der Verfassung verankert werden!

Es bleibt zu hoffen, dass Österreichs Richter einen anderen Weg gehen werden als ihre deutschen Kollegen, einen Weg, auf dem schwerkranke und hilflose Menschen weiterhin den vollen Schutz des Gesetzes erfahren dürfen und nicht zum Wegwerfprodukt einer in all ihren Facetten erkalteten Gesellschaft werden, deren einziger und alleiniger Antriebsmotor das Streben nach Gewinnmaximierung ist. 

Dr. Eva-Maria Hobiger ist österreichische Ärztin.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung