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Die wilde und die zahme Staatsanwaltschaft

Zwei Herren kehren zurück: Geheimdienst-Chef Peter Gridling ist zurück im Amt. Peter Pilz will zurück ins Parlament.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Suspendierung des BVT-Chefs aufgehoben. Wenn sich jetzt alle Kommentatoren in den Innenminister verbeißen, der ihn suspendiert hatte, vergessen sie, dass dieser die Aktion einer wild gewordenen Staatsanwältin zugrunde lag (die im Übrigen weiter ermittelt).

Herrn Gridling ist zu gönnen, dass er nun wieder seinen Job ausüben darf – auch wenn dieser nicht mehr das sein wird, was er einmal war oder sein sollte. Denn der Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre hat sich längst konstituiert und damit ist – wie das Tagebuch ausführlich dargelegt hat – der hemmungslosen Ausschlachtung von Geheimdienstakten durch die Opposition Tür und Tor geöffnet. Was jede Geheimdienstarbeit im Weiteren unmöglich macht und eine internationale Zusammenarbeit (die ja gerade bei der Terrorismusbekämpfung das Um und Auf ist) verhindert. Kurz bevor Österreich die EU-Präsidentschaft übernimmt, ist das besonders bedenklich.

Nicht wild, sondern zahm geworden ist die Staatsanwaltschaft im Fall des Peter Pilz, dem mehrfach sexuelle Übergriffe angelastet wurden. Den betroffenen Frauen ist das alles offensichtlich zu viel geworden. Also wird rasch eingestellt.

Was er bei anderen nie so gesehen hätte, ist im eigenen Fall natürlich anders: Großinquisitor Pilz interpretiert die bloße Einstellung der Ermittlungen als Persilschein und will stracks zurück ins Parlament.

Nur leider: Keiner seiner Fraktionskollegen will den Platz für ihn räumen. Ob das an einer Selbstüberschätzung des Dilettanten-Trüppchens liegt oder ob für die Pilz-Mandatare die Übergriffe trotz einer Ermittlungseinstellung nicht weg zu argumentieren sind, sei dahingestellt.

In letzterem Fall wären sie jedenfalls mehr um das Recht bemüht als die Staatsanwaltschaft. In deren Augen darf nämlich ein linker Politiker ungestraft das machen, was einen nicht-linken hinter Gitter bringt.

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