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Selbstbeschädigung nächster Akt: Die Medien und die Justiz

Medien wie Justiz leben vom Ansehen, das sie bei den Menschen haben. Beide aber ruinieren ihr einstiges Ansehen derzeit in einem für den Rechtsstaat bedenklichen Tempo. Nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen westlichen Staaten.

Die österreichischen Medien haben jetzt stolz verkündet, dass sie für sich eine Ausnahme von der Datenschutzverordnung durchgesetzt haben. Solche Ausnahmen – die jedes Land für sich beschließen kann – sind an und für sich durchaus positiv, zählt doch diese EU-Verordnung zweifellos zum Schikanösesten, was sich die Union je ausgedacht hat. Unter Druck der sogenannten Datenschützer ist damit nämlich ein Gesetzesmonster voller unklarer Regeln, lebensfremder Verbote und gewaltiger Strafdrohungen entstanden, das derzeit Hunderttausende Unternehmen zur Verzweiflung bringt. Das vor allem die Klein- und Mittelbetriebe enorm belastet.

Daher sind im Prinzip Ausnahmen von dieser Verordnung als Schadensmilderung durchaus positiv. Nur ist es nicht nur ärgerlich, sondern auch zutiefst provozierend, dass ausgerechnet die Zeitungen für sich Ausnahmen verlangt und bekommen haben. Denn gerade die Zeitungen haben jahrelang den "Datenschützern" die Mauer gemacht und jede neue Datenschutzschikane, die diese durchgesetzt haben, geradezu bejubelt.

Die Zeitungen stellen sich also selbst wieder einmal über das Gesetz. Bei dieser widerlichen Heuchelei spielt wieder einmal die Politik voll mit. Das ist ganz unabhängig von der diffizilen juristischen Frage ärgerlich, ob nicht Redaktionsgeheimnis und verfassungsrechtliche Medienfreiheit diese Ausnahmeregel ohnedies schon umfassen.

Ein ganz ähnlicher Fall medialer Heuchelei ist derzeit in Deutschland zu beobachten. Dort protestieren die Zeitungsverlage gegen die Mindestlöhne für ihre Zusteller (sehr oft Ausländer ohne Arbeitsbewilligungen). Auch dieser Protest ist an sich durchaus richtig, sind doch Mindestlöhne generell ein Unsinn. Widerlich wird das Verlangen aber, da fast alle Zeitungen davor monatelang in ihren Kommentaren die Mindestlohn-Regelung unterstützt haben.

Noch absurder ist ihr Verlangen, etwa von Google Entgelte dafür zu verlangen, dass man die Inhalte von Zeitungen beim sogenannten Googeln und auf ähnlichen Internet-Plattformen zu sehen bekommt. Denn es sind die Zeitungen selber, die nicht nur oft die eigenen Inhalte frei verfügbar ins Netz stellen, sondern die auch großen Wert darauf legen, dass diese Inhalte beim Googeln auch gezeigt werden. Sie hatten daher einst sofort dagegen protestiert, als Google angekündigt hatte, dass künftig halt auf die Erwähnung jener Zeitungen verzichtet werden sollte, die Geld dafür verlangen. Nunmehrige Zeitungslogik: Google soll gezwungen werden, auch Zeitungsberichte in seinen Suchergebnissen zu zeigen, aber es soll gleichzeitig gezwungen werden, dafür zu zahlen.

Zumindest peinlich inkonsequent ist auch der Protest der Zeitungsverleger gegen die Internet-Konkurrenz durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten. Das ist total absurd, solange Zeitungen und Journalisten nicht gegen deren Zwangsgebühren aufzutreten wagen. Dabei ermöglichen es diese Gebühren ARD, ZDF, ORF & Co erst, eine weitgehende werbungsfreie und daher attraktive Konkurrenz zu den Zeitungen ins Internet zu stellen.

Untreue: einmal in Rot, einmal in Blau-Orange

Anders, aber im Ergebnis ähnlich wie die Medien, rüttelt die Justiz an der eigenen Glaubwürdigkeit. Erst vor einigen Tagen ist in diesem Tagebuch ja eine ganze Reihe bedenklicher Entwicklungen aufgelistet worden. Und schon kommt eine weiterer Vorfall dazu: "Zufällig" einen Tag nach der letzten Wahl dieses Jahres wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft dem Kärntner Landeshauptmann Kaiser eine diversionelle Erledigung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens angeboten hat. Kaiser hat das Angebot – also die Einstellung des Verfahrens ohne Schuldspruch gegen eine "freiwillige" Geldbuße – natürlich blitzschnell angenommen. Sein Delikt: Untreue. Er hatte einst ein Parteiinserat aus der Landeskassa bezahlt.

Extrem seltsam ist aber der Unterschied dieses Falls zum Vorgehen der Justiz gegen einen anderen Politiker, gegen Peter Westenthaler. Dessen Delikt lautete: Untreue. Westenthaler hatte einst als Bundesliga-Geschäftsführer mit einer für einen bestimmten Zweck einlaufenden (gesetzeskonformen) Subvention eine andere (gesetzeskonforme) Ausgabe der Bundesliga bezahlt. Und er hat für eine BZÖ-nahe Agentur von den Lotterien einen zu hohen Preis für eine Studie verlangt. Westenthaler wurde zu 24 Monaten verurteilt, überdies wurde auch sein Antrag auf Genehmigung einer Fußfessel von der Justiz abgelehnt.

Gewiss: Bei Westenthaler geht es um eine höhere Deliktsumme als bei Kaiser. Aber das erklärt dennoch nicht den dramatischen Unterschied in den Konsequenzen. Denn der Ex-Blau/Orange hat sich ebensowenig persönlich bereichert wie Kaiser. Sein Haupt-"Delikt" scheint eher darin zu bestehen, dass er halt kein amtierender SPÖ-Landeshauptmann ist.

Diese unterschiedliche Behandlung ist gar nicht gut für das Ansehen der Justiz, die eben – genauso wie die Medien – einzig und allein von ihrem Ansehen abhängig ist, von dem Vertrauen, das die Bürger zu ihr haben. Und die Staatsanwaltschaft ist essenzieller Teil der Strafjustiz, die das Verfahren gegen den einen Politiker über viele Instanzen zieht, um letztlich bei einer nicht gerade unter Verdacht bürgerlicher Gesinnung stehenden Richterin eine heftige Verurteilung zu erreichen, die es gegen den anderen nicht zu einer einzigen Verhandlung kommen lässt.

Das heißt nun nicht, dass die Justizexponenten immer eine linke Schlagseite haben. Staatsanwälte und Richter mit mutmaßlich anderer politischer Färbung haben gegen den einstigen Salzburger Bürgermeister Schaden ein ebenso unfassbares Urteil zu verantworten. Schaden ist für eine eindeutig im Interesse der von ihm regierten Stadt liegenden Handlung verurteilt worden: Er hatte dem Land Salzburg mit seiner doch – scheinbar – weit besseren Finanzabteilung ein riskantes Finanzgeschäft der Stadt übertragen.

Der Rechtsstaat wankt auch in den USA

Apropos Justiz: Noch ein ganz anderer Staatsanwalt aus einem ganz anderen Kontinent macht sprachlos und lässt auch dort auf eine massive politische Schlagseite der Justizakteure schließen. Im konkreten Fall geht es um einen Strafverfolger in den USA. Dort führt der "Sonderermittler" Robert Mueller seit Jahr und Tag eine Monstererhebung gegen Donald Trump, die das Land halb lahmlegt. Dabei hat Mueller jetzt eingestehen müssen, gar keine Beweise gegen Trump für jenen Vorwurf in der Hand zu haben, den er eigentlich zu untersuchen hat: nämlich, dass Trump vor seiner Präsidentschaft unerlaubte Beziehungen zu Russland gehabt hätte.

Aber dennoch führt Mueller das Verfahren gegen Trump ungerührt weiter. Offenbar treibt auch ihn primär derselbe blinde Hass auf Trump wie viele Demokraten und Medien. Offenbar macht es ihm Freude, dabei auf pikante Nebenprodukte zu stoßen, wie etwa Trumps einstige Beziehungen zu Prostituierten, die den jetzigen Präsidenten in eine problematische Reihe mit den sexuell überaktiven, aber braves Familienleben vorspielenden Präsidenten Kennedy und Clinton stellen. An diesen Beziehungen dürfte freilich nichts Strafbares zu finden sein. Sie werden Trump aber bei konservativen und christlichen Wählern schaden.

Es wäre verheerend für das Ansehen der amerikanischen Justiz, wenn das als einziges Ergebnis der Suche nach einer Russland-Trump-Connection bliebe. Ganz abgesehen davon, dass von Anfang an die Absicht Trumps, die unter Vorgänger Obama völlig verfahrenen Beziehungen zu Russland wieder zu verbessern, eigentlich nicht als verbrecherisch, sondern als sehr vernünftig einzustufen war.

Damit entsteht ein zunehmend unguter Geruch über den Anti-Trump-Aktionen der US-Justiz. Der anwidert, auch wenn man Trump selbst als zutiefst unsympathisch, egomanisch und eitel empfindet; auch wenn man die russischen Gift- und Eroberungsaktionen keineswegs als vernachlässigbar einstuft.

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