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Staatsschutz, Datenschutz, Bürgerschutz

Viele Bürger könnten die Notwendigkeit eines funktionierenden Staatsschutzes akzeptieren, wie ihn die Regierung nun schafft. Die rapide wachsende Terrorgefahr und ein immer radikaler werdender und immer mehr Zulauf erhaltender Islamismus lassen das neue Gesetz als notwendig erscheinen. Aber die Regierung ist durch ihr Verhalten selbst schuld daran, dass das Misstrauen gegen sie und gegen eine Machtausdehnung für ihre Organe mehr als berechtigt ist.

Dieser Staat hat nämlich gleich auf zwei Ebenen Schuld auf sich geladen, sodass man zu dem Schluss kommen muss: Eine echte Volksvertretung hätte ihm die zusätzlichen Rechte des neuen Staatsschutzgesetzes (Einschleusung von getarnten Informanten usw.) nicht geben dürfen.

Der erste Grund, warum stark erweiterte Fahndungsmöglichkeiten eine Gefahr für die Bürger sind: Die Republik redet zwar immer nur von der Terrorismus-Bekämpfung, bestraft aber in Wahrheit reine Meinungsdelikte. Die „Herabwürdigung religiöser Lehren“ ist ein solches (die noch dazu von der Staatsanwaltschaft fast nur bei Kritikern von Islam und Buddhismus verfolgt wird, nicht bei Gegnern des Christentums).

Noch skandalöser ist die Bestrafung der „Aufstachelung zu Hass“. Was auch immer Hass eigentlich bedeuten soll: Tatsache ist, dass viele Diktaturen genau solche Gummiparagraphen verwenden, um Oppositionelle und Dissidenten zu verfolgen. Daher gehört das eine wie das andere aus dem Strafgesetz eliminiert, damit sich dieses ganz auf Gewalt- und Eigentumsdelikte konzentrieren kann.

Der zweite Grund, warum dem Staat zutiefst zu misstrauen ist: Die Staatsanwaltschaft hat das Instrument Rufdatenerfassung für lächerliche Causen missbraucht. Das hat bisweilen sogar den Eindruck persönlicher Abrechnungen erweckt.

Ein besonders krasses Beispiel war das von der Verfolgungsbehörden betriebene Strafverfahren gegen den ehemaligen OGH-Präsidenten Rzeszut. Dessen Anlass war die läppische Frage, wie oft ein Kriminalbeamter mit Rzeszut telefoniert hat, der in der Causa Kampusch unerlaubterweise – aber in einer sehr lobenswerten, wenngleich der Staatsanwaltschaft unangenehmen Absicht – ein Haar für einen DNA-Test stehlen wollte. Erst nach Jahren der Verfolgung hat dann ein unabhängiges Gericht den vollen Freispruch für Rzeszut ausgesprochen. Und die Staatsanwaltschaft heftig gerügt.

Solange solche Delikte im Strafgesetz stehen, solange die Staatsanwaltschaft solche Verfahren unter Verwendung von geheimer Rufdatenerfassung führt, solange muss man schweres Bauchweh haben, wenn sich die Regierung neue geheime Ermittlungsmethoden genehmigt hat. So dringend notwendig diese auch wären, um echten Terror zu bekämpfen, der ja im Vorjahr schon viele Spuren quer durch Österreich gelegt hat.

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