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Einladung für Kriminelle

Die Diskussion um die Aufteilung der heimischen Kriminalität unter fremdländischen Tätergruppen hat einen ganz wichtigen Aspekt außer Acht gelassen, nämlich: Warum kommen diese vielen Gruppierungen so gerne nach Wien/Österreich?

Die Antwort ist ganz einfach. International organisierte Banden bedienen sich jener Länder ganz besonders gern, in denen ihnen Justiz und Politik am meisten entgegenkommen. Durch geringen Verfolgungsdruck und milde Urteile. Und da stehen Wien und Österreich an erster Stelle in Europa.

Beispiel: Bei uns wird Fahrraddiebstahl oder Aufbruch eines Kaugummiautomaten vor Gericht in etwa gleich bewertet wie der Einbruch in eine Wohnung oder ein Haus. Das alles ist fast gleich geregelt in Paragraph 129, Strafgesetzbuch. Genau in diesem Sinne werden professionelle Einbrecher hierzulande verurteilt – in der Regel nur zur Mindeststrafe (sechs Monate bis fünf Jahre). In der Regel auch noch ein Drittel davon bedingt. Also quasi kaum Gefängnis. In der kriminellen Sprache heißt das „Stehzeit“. Also genau bei dem, was den Banden wehtun würde. Die Täter können sich ein paar Wochen ausschlafen und sind dann wieder voll am Werk.

Vergleich Wien-München: Dort beträgt die Mindesthaftdauer bei Einbruch gleich doppelt so viel, nämlich zwischen ein und zehn Jahre. Hier setzen die Richter bei Profi-Banden meist gleich – selbst bei Erstmaligen – bei drei Jahren unbedingter Haft an, im Wiederholungsfall bei der Höchststrafe. Das wirkt. München beklagt etwa bloß zehn Prozent der Einbrüche von Wien (bis zu 40 ausgeräumte Wohnungen am Tag).

Entsprechend lachen sich die Banden bei uns ins Fäustchen. Denn auch bei den Drogendelikten geht es vor Gericht ähnlich zu. Forderte man in Justizkreisen noch in den frühen Neunziger Jahren „20 Jahre Haft für nicht süchtige Drogenhändler“, so gehen auch jetzt nicht süchtige, in der Regel farbige Täter – anwaltlich gut vertreten, die meist nicht einmal eine gültige Identität vorweisen können – nach wenigen Monaten wieder frei. Dann können sie wieder tun und lassen, was sie wollen.

Einsperren wollen wir sie nicht, abschieben können wir sie – mangels Identität – nicht, also lassen wir sie als U-Boot lieber frei. Und treffen sie in der U-Bahn oder im Prater als Drogenhändler wieder. Wer denkt sich so etwas aus? Ist das die Rot-Grüne multikuturelle Zukunft? Cui bono?

Dies hat natürlich nicht nur „ideologische“ Gründe: Die österreichischen Gefängnisse sind mit rund 9.000 Insassen (davon längst die Mehrzahl Ausländer oder Einwanderer) absolut ausgebucht. Jeder weitere Insasse wäre eine Belastung – daher logischerweise der Druck auf die Justiz, möglichst wenig „Schmalz“ zu verteilen. Der Eiertanz um neue Gefängnisse, die dem Staat wohl an volkswirtschaftlichem Schaden mehr ersparen würden, als sie kosten, läuft seit Jahren. Erfolglos.

Dennoch gibt es unerklärliche Fälle, auf die kein Paragraph passt. Etwa jenen des allgemein aus den Medien bekannten Gambiers Bakary J. (Illegaler Einwanderer, Drogenhändler, Bigamist, Abschiebungsverweigerer etc.) . Er lebt trotz eines seit 1997 gültigen Aufenthaltsverbotes(!) unbehelligt in Wien. Jene Polizisten, die ihn seinerzeit nach etlichen Provokationen und Straftaten in einer Halle misshandelt hatten, mussten massive berufliche und soziale Degradierungen erleben. Herr J. lebt hingegen ohne weitere Sanktionen oder gar Abschiebung nach wie vor unter uns. Unter welchem Status? Und wovon, wenn er gar nicht hier sein darf? Die damals zuständige (ÖVP-)Ministerin blieb dem Autor mehrfach eine Antwort auf diese Frage schuldig.

Ihre Nachfolgerin scheint – mangels medialer Interessenten – wohl noch nicht mit dem Fall konfrontiert worden zu sein. Hiermit ist sie es.

Werner Grotte ist 52, langjähriger Redakteur bei Kurier, ORF, Wiener Zeitung u.a., Buchautor.

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