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FN 634: Was am Google-Urteil Rechtsanwälte und Papier-Produzenten jubeln lässt

Was das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Herausnehm-Pflicht bei Google wirklich bedeutet.

Erstens werden alle Rechtsanwälte jubeln, denn es wird unzählige Prozesse geben, ob nun einer „prominent“ ist, wo weiterhin alle Einträge von Google genannt werden dürfen, oder nicht. Zweitens werden alle Papierproduzenten jubeln, denn jetzt werden wieder unzählige Netzbenutzer sicherheitshalber mengenweise ausdrucken (wenn sie das nicht eh schon der Hacker wegen tun). Drittens haben Archivare wieder eine Zukunft, bei denen man all das erfährt, was Google nun verschweigen muss. Und viertens werden sich die amerikanischen, russischen, chinesischen, britischen, französischen, deutschen Geheimdienste nur amüsieren, denn sie können via „Bild“, „New York Times“ oder sonstwo künftig wieder viel unkontrollierbarer ihre Spielchen betreiben und ihre (Des)Informationen unter die Menschheit bringen. Das ist wohlgemerkt kein Plädoyer für Google. Die Folgen alter Informationen können in der Tat sehr unangenehm sein. Das sind nur nüchterne Feststellungen. Wir müssen so wie mit der Atomkraft und Medizin dauerhaft auch mit den Segnungen und Furchtbarkeiten der Elektronik leben. Und wir sollten daher jedenfalls auch schon als Jugendliche vorsichtig sein mit dem, was wir in welcher Form immer ins Netz stellen.

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