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Arbeiterkammerwahlen voraus!

Der renommierte Verfassungsrechtler Manfried Welan betitelt nicht grundlos sein jüngstes Buch „Österreich auf dem Weg zur Demokratie?“ Darin manifestiert sich seine Hoffnung, der im Land am Strome seit den 1930er-Jahren herrschende Status eines ebenso paternalistischen wie korporatistisch organisierten Ständestaates könnte irgendwann doch noch überwunden werden.

Was hierzulande realpolitisch zählt, sind die Minister. Das „Hohe Haus“ dagegen dient schlicht als Legitimationsmaschinerie für Regierungsvorlagen, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Gesetzesproduktion formal zu genügen. Die Urheber der von den Abgeordneten zum Nationalrat so artig abgenickten Gesetze sitzen anderswo. Sie sind die eigentlichen Machthaber im Lande: die „Sozialpartner“. Die auf die Bezeichnung Sozialpartnerschaft hörende, aus Kammern und Verbänden gebildete Vertretung von Partikularinteressen ist, wie ihre Apologeten behaupten, maßgeblich verantwortlich für den „Ausbau des Sozialstaates“ und den „sozialen Frieden“.

Doch der gepriesene Sozialstaat ist, angesichts seiner überbordenden Schulden, heute am Ende. Und wer den „sozialen Frieden“ preist (gibt es auch einen „unsozialen Frieden“?) meint damit in Wahrheit Friedhofsruhe.

So etwas wie Streitkultur existiert in Österreich nämlich bis heute nicht. Hier wird (etwa in Fragen des umlagebasierten staatlichen Pensionssystems) nicht öffentlich in der Sache diskutiert, denn dadurch könnte ja das Stimmvieh verschreckt werden, der Wahlurne fernbleiben und so die Obertanen ihrer „demokratischen Legitimation“ berauben! Daher wird von keineswegs „demokratisch legitimierten“ Akteuren hinter schalldichten Polstertüren gemeinhin gemauschelt, dass es eine wahre Freude ist. Anschließend werden dem staunenden Volk die meist faulen Früchte des sozialpartnerschaftlichen Konsenses serviert.

Gegen freiwillige Zusammenschlüsse ist grundsätzlich nichts einzuwenden – solange diese zur Durchsetzung ihrer Ziele nicht zu kriminellen Mitteln greifen, als da wären: Erpressung, Nötigung, Sachbeschädigung und Androhung oder Anwendung physischer Gewalt. Weshalb Gewerkschaften, deren „Erfolge“ ohne Einsatz eben dieser Mittel gar nicht zu denken wären, in rechtsbasierten Gesellschaften nicht nur existieren, sondern sich darüber hinaus auch noch der Protektion ihrer Regierungen erfreuen, ist – zumindest auf den ersten Blick – rätselhaft.

Schon auf den zweiten Blick indes löst sich das Rätsel, denn die Gewerkschaften fordern ja das Macht- und Enteignungsmonopol des Leviathans keineswegs heraus, sondern sind – zum Nachteil und auf Kosten der Bürger – dessen zuverlässige Symbionten: Gewerkschaften erheben nämlich Forderungen, die ohne Staatsgewalt niemals durchsetzbar wären. Sie sorgen also für die Umverteilung von Rechten von den Bürgern zum Staat. Der gewährt den Gewerkschaften im Gegenzug Extravaganzen, die jeder anderen Organisation und deren Agenten sofort zur Bekanntschaft mit dem Strafrichter verhelfen würden. Immerhin aber wird gegenwärtig (noch) niemand zur Gewerkschaftsmitgliedschaft genötigt – zumindest nicht flächendeckend.

In Österreich vertraut man aber ohnehin, wie auch in einigen anderen, einstmals liberalen Staaten (zu einer Zeit, als das Privatrecht noch Bedeutung hatte), weniger auf Freiwilligkeit, denn auf Zwang. „Vertrauen ist gut, Kontrolle besser“, eine Überzeugung, die von den Sozialisten in allen Parteien tief verinnerlicht wurde. Deshalb zwingen sie die Bürger in „gesetzliche Interessenvertretungen“, die faktisch Vorfeldorganisationen der politischen Parteien sind. Stehen die Wirtschaftskammern der ÖVP nahe (was wenig zu besagen hat, da weder Programm noch Protagonisten dieser Partei sich heute noch erkennbar von dem der Sozialdemokraten unterscheiden), sind die Arbeiterkammern siamesische Zwillinge der Sozialdemokratie. Werner Muhm, Direktor der AK Wien, gilt als Vordenker des sozialistischen Regierungsteams und als dessen graue Eminenz. Wie Rudi Kaske („Dann brennt die Republik!“), Präsident der Bundesarbeiterkammer, ist er ein radikaler linker Klassenkämpfer.

Anno 2007 befand eine rot-schwarze Mehrheit es in ihrem unermesslichen Ratschluss angezeigt, die drei wichtigsten Kammern des Landes (Wirtschafts-, Arbeiter- und Landwirtschaftskammern) in die Verfassung zu schreiben. Sie enthoben diese damit jeder weiteren Notwendigkeit, irgendetwas zu leisten oder gar die zu ihren Gunsten enteigneten Gelder sorgsam einzusetzen. Die AK vertritt, eigenen Angaben zufolge, mit ca. 3000 Mitarbeitern rund 3,4 Millionen ungefragte Zwangsmitglieder, denen sie per Umlage etwa 370 Millionen Euro, immerhin 0,5 Prozent von deren Bruttolohn, aus den immer schmaler werdenden Geldbörsen zieht.

Dass die Arbeiterkammern keinerlei Motiv haben, etwas für die Hebung der Nettolöhne (oder anders ausgedrückt: für die substanzielle Reduktion der Steuer- und Abgabenlasten) zu tun, ist klar. Wenn sie es aber doch tun, dann nur als Mittel zum Zweck der Schädigung des bürgerlichen Klassenfeindes – etwa mittels des beharrlichen Kampfes für die Einführung von Finanztransaktions-, Erbschafts- und Substanzsteuern auf Vermögen. Ohne jede Rücksicht auf die Höhe der dadurch zu erbeutenden Gelder wird behauptet, damit die Gegenfinanzierung einer Lohnsteuersenkung darstellen zu können. Um das zu schaffen, wären allerdings konfiskatorische Tarife nötig. Was im Sinne ihrer marxistischen Agenda – Zerstörung der Bourgeoisie – auch durchaus stimmig erscheint.

Obwohl ihre Funktionäre stets den Status „autonomer Selbstverwaltungskörper“ betonen, überlassen es die Kammern doch großzügig dem Staat, bei den tributpflichtigen Zwangsklienten abzukassieren. Der wiederum bedient sich dafür, wie auch bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben, der Unternehmen als seiner verlängerten Werkbänke.

Das von der AK derzeit ernsthaft geplant wird, ab dem Frühjahr eine Beratungsstelle für illegale(!) Arbeitnehmer zu betreiben, ist wohl auf dem Konto „österreichische Realsatire“ zu verbuchen. Der austriakische Sinn fürs Skurrile ist schließlich nicht grundlos weithin berühmt. Nichts im Land der Hämmer ist zu absurd, um im Dunstkreis staatsnaher Organisationen nicht ins Werk gesetzt zu werden…

Einem der wenigen Nobelpreisträger österreichischer Provenienz, Friedrich August von Hayek, verdanken wir die deprimierende Erkenntnis, dass in politischen Systemen „die Übelsten an die Spitze“ kommen. Ein kurzer Blick zur Regierungsbank bestätigt dieses Verdikt aufs Eindrucksvollste. Die liberale Bloggerin Natascha Chrobok bezeichnet die aktuelle Regierungsmannschaft als „Volkssturm zweier Parteien, die mit dem Rücken zur Wand stehen“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Keineswegs besser steht es allerdings um die Personalqualität in den verfassungsrechtlich abgesicherten, total politisierten Ständestaatsbiotopen. Besonders in den tiefroten Arbeiterkammern sind die Folgen jahrzehntelanger personeller Negativauslese zu bewundern.

Als Pars pro toto seien die zwei bereits apostrophierten Herren genannt: Beide haben, ihrer frühen Einsicht folgend, dass die Mühsal produktiver Arbeit für sie eher nicht in Frage kommt, gleich nach der Kellnerlehre (Kaske) oder dem Studium (Muhm, der immerhin BWL gewählt hat, anstelle eines Orchideenfachs, wie die meisten seiner akademisch gebildeten Genossen), den Weg in die geschützte Werkstätte gesucht und glücklicherweise auch sofort gefunden. Unter Marktbedingungen gearbeitet haben sie nie. Von allen Lehren und Erfahrungen verschont, wie sie das Leben außerhalb überflüssiger Belegschaftssanatorien bereithält: Welche Art Politik ist von Funktionären dieses Typs zu erwarten…?

Drittklassiges Personal wird niemals erstklassige Arbeit leisten. Das verhält sich in der Privatwirtschaft nicht anders. Dort allerdings herrschen die Gesetze des Marktes: Wer Kundenerwartungen dauerhaft nicht erfüllt, ist weg vom Fenster. Was aber hat der bemitleidenswerte Zwangsklient von der AK zu erwarten? Welche Konsequenzen kann er – bei Unzufriedenheit mit den vom ihm unfreiwillig alimentierten Genossen – schon ziehen?

Organisationen, gleich welcher Art, die sich nicht auf wirtschaftliche Mittel (also Produktion, Tausch, freiwillige Interaktion von einander auf Augenhöhe begegnenden Vertragspartnern), sondern politische Mittel (Zwang, Gewalt und Raub) stützen, leisten niemals gute Arbeit! Denn auch für sie gilt das Diktum Adornos, wonach es „kein richtiges Leben im falschen“ gibt. Einrichtungen, welche die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen, bedürfen keiner gepressten Klienten – die finden sich ganz zwanglos.

Die demnächst ins Haus stehenden AK-Wahlen werden von den Sozialisten erwartungsgemäß weidlich dazu genutzt, erneut die reichlich abgenudelte Platte von der „sozialen Gerechtigkeit“ aufzulegen und eine üble Neidkampagne zu fahren. Um Steuerzahlungen vermeidende Kapitalisten und blutsaugende Zinsgeier ausgiebig vorführen zu können, werden sogar Sondernummern der kammereigenen Klassenkampfpostille „AK Für Sie“ aufgelegt. „Leistbares Wohnen“ ist ja auch ein nur allzu dankbares Thema – vor allem, wenn dabei listig ausgeblendet wird, dass der Löwenanteil beim Anstieg des Wohnaufwandes auf die Betriebskosten entfällt. Die aber sind maßgeblich nicht von entmenschten Zinshausbesitzern, sondern von den Kommunen – z. B. von den stets um soziale Wärme bemühten Genossen in der Bundeshauptstadt Wien (die eben saftige Preisaufschläge für die kommunalen Dienste verordnet hat) – zu verantworten.

Fazit: Gehirne von Sozialisten sind augenscheinlich nicht imstande, zu grundlegenden ökonomischen Einsichten zu gelangen. Wer mit marktfeindlichen Forderungen den Bau von Zinshäusern mutwillig zum Verlustgeschäft macht, verknappt das Angebot und sorgt damit für eine weitere Verschärfung des Wohnungsmangels. Denn der Staat, die Länder und Gemeinden dürften – angesichts ihrer bresthaften Finanzsituation – als Wohnbauagenturen dauerhaft ausfallen.

Wer es mit den Interessen der Arbeitnehmer (und Wohnungssuchenden) gut meint, sollte auf die Teilnahme bei den Arbeiterkammerwahlen besser verzichten…

Dieser Beitrag erscheint – in gekürzter Form – in der aktuellen Nummer der Zeitschrift „Acadamia“.
Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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