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Dem Verfassungsgericht sind die Kinder wurscht

Die Übernahme des Verfassungsgerichtshofs durch eine stramme linke Mehrheit (mit Mittäterschaft Josef Prölls) hat nun klare Folgen: Das oberste Gericht hat die künstliche Befruchtung von Angehörigen eines lesbischen Paares genehmigt, die zuvor vom Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Dadurch setzt der Gerichtshof klar die Interessen zweier Frauen über die des dabei (möglicherweise) entstehenden Kindes. Der VfGH-Präsident hat in der Begründung über vieles herumgeschwätzt – aber den entscheidenden Aspekt ignoriert.

Präsident Gerhart Holzinger – eine im Kielwasser der SPÖ nach oben gekommene und sehr anpassungsfähige Person mit ursprünglich katholischen Wurzeln – will jedenfalls keine überzeugenden Gründe für das gesetzliche Verbot der künstlichen Befruchtung sehen. Dabei liegt der entscheidende Grund, um den sich eigentlich alles drehen sollte, klar auf der Hand: Das sind die Interessen und Perspektiven eines Kindes, das solcherart erzeugt werden soll.

Nur diese wären in einem seriösen Verfahren zu prüfen. Und zwar nicht an Hand einzelner Extrembeispiele, die es natürlich in jeder Konstellation bisweilen gibt, sondern seriös und wissenschaftlich. Und da liegen durchaus aus amerikanischen Studien schwere Indizien vor, dass es solche Kinder im Schnitt später deutlich schwieriger haben in einer Gesellschaft, die in Tausenden Aspekten eindeutig heterosexuell geprägt ist. Das wirkt sich bei unzähligen sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen und mit allen Familien der Umgebung aus. Das ist in allen Kulturen und seit den ersten Spuren der Menschheit so. Und das kann auch von noch so lautstarken schwulen Propagandisten nicht geändert werden.

Es spricht natürlich auch nichts dagegen, in Europa solche Studien neu durchzuführen (solange sie objektiv sind und nicht von einschlägigen Lobby-Gruppen bestimmt werden). Aber eines geht nicht: den schwer schlagseitigen Mainstream der Medien oder eine vage Wunsch-Behauptung über künftige Veränderungen mit der gesellschaftlichen Realität zu verwechseln.

Gerade in den letzten Tagen haben gleich zwei Umfragen (von GfK und Imas, den beiden wohl seriösesten Instituten des Landes) gezeigt, dass sich bei den Österreichern der Stellenwert von klassischen Familien samt den dazugehörigen Rollenaufteilungen sogar deutlich verstärkt hat. Total im Gegensatz zur feministischen, linken und schwulen Stimmungsmache in der Öffentlichkeit. Aber das nur am Rande, denn der Wert der Familie kann auch in positiver Hinsicht nicht allein durch Umfragen gezeigt werden.

Der VfGH hat jedenfalls alles Relevante ignoriert. Nur dadurch kann man wie Holzinger zu dem Schluss kommen, dass die lesbische Fortpflanzung „keine besonderen ethischen oder moralischen Fragen“ aufwirft.

Den Kindern wird von ihm de facto sogar das Recht auf Familie abgesprochen. Der VfGH gibt nämlich ohne weiteres zu, dass diese von ihm per Dekret als problemlos angesehene Umgebung für Kinder nichts mit einer Familie zu tun hat. Holzinger argumentiert sogar offen damit, dass in diesem Fall der "Schutz der Familie" kein Argument sei. Womit er ganz offensichtlich zugibt, dass das etwas ganz anderes ist. Was, kann er freilich auch nicht definieren. Hauptsache, es wird wieder einmal ein diffuses linkes Gesellschaftsexperiment auf Kosten der Menschen gefördert.

Die Kinder sind dem Gericht – oder genauer: seiner linken Mehrheit – jedenfalls wurscht.

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