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ORF: Es ist Zeit zum Handeln – Bitte um Unterstützung

Fast täglich ließen sich mehrere Tagebucheinträge mit den schweren Manipulationen und ideologischen Einseitigkeiten in den Informationsprogrammen des ORF füllen. Nicht immer hat man freilich die Möglichkeit, eine ganz konkrete Rechtswidrigkeit der ORF-machenden Genossen auch personalisiert nachzuweisen. An Hand einer über die Kronenzeitung bekanntgewordenen Weisung des Fernseh-Chefredakteurs Fritz Dittlbacher ist das aber nun möglich geworden. Ich werde daher eine Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde einbringen. Damit diese beachtet wird, ist freilich die rasche Unterstützung von mindestens 120 anderen Fernsehteilnehmern notwendig. Um diese bitte ich die Leser des Tagebuchs. Details siehe weiter unten.

Im Detail: In der „Zeit im Bild“ war am 17. Februar ein Beitrag über Parteifinanzierung erschienen, der mit dem Satz eingeleitet worden ist: „Und wenn die Spende von Kammern wie der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer, von Gewerkschaften oder Interessenvertretungen kommt, muss sie gar nicht gemeldet werden, unabhängig davon, wie hoch die Spende ist.“

Dieser Satz ist absolut richtig und eigentlich unangreifbar. Dennoch formulierte der – fast muss man sagen: klarerweise – einst aus der Arbeiterzeitung gekommene Dittlbacher am folgenden Tag eine Weisung an eine sendungsverantwortliche Redakteurin für die nächste „Zeit im Bild“: „Die Kammern – in diesem konkreten Fall die Arbeiterkammer – machen keine Parteispenden.“ Wobei er aus welcher Freudschen Fehlleistung immer das Wort „machen“ extra unterstrich. Und: „Dass es diese Parteispenden nicht gibt, ersuche ich heute in der Parteifinanzierungsgeschichte richtigzustellen.“

Natürlich fließt sehr wohl jede Menge Geld aus der durch Zwangsbeiträge finanzierten Arbeiterkammer in die SPÖ – es nimmt nur formal den Weg über die sozialistische Fraktion der Kammer. Was am grundlegenden Sachverhalt natürlich absolut nichts ändert. Ganz abgesehen davon, dass die sonst eher schlummernde Arbeiterkammer jedes Mal plötzlich sehr aktiv wird, sobald ein Wahlkampf ausbricht, worauf sie dann mit fast täglichen Aktionen vehement die jeweilige SPÖ-Kampagne unterstützt.

Besonders verräterisch ist in dem Mail Dittlbachers die in Gedankenstrichen stehende Passage „in diesem konkreten Fall die Arbeiterkammer“: Das macht absolut klar, dass der brave Altgenosse auf eine Intervention der Arbeiterkammer reagiert hat. Denn auf die anderen, ursprünglich ja genauso genannten Interessenvertretungen geht er gar nicht ein.

Die angewiesene Redakteurin antwortete, dass alle befragten Experten neuerlich die Richtigkeit der Meldung bestätigen. Sie nennt den Parteifinanzierungsexperten Sickinger, den Korruptionsbekämpfer Fiedler oder den Europarat. Das half alles nichts. In der „Zeit im Bild“ des nächsten Tages wurde dennoch die von der Arbeiterkammer gewünschte Version gebracht: „Ein Parteispendenverbot für alle Interessenvertretungen befürwortet auch die Arbeiterkammer, die das selbst schon vor Jahren umgesetzt hat.“ Ob etwa auch – beispielsweise – die Wirtschaftskammer ein solches Verbot befürwortet, hat hingegen Dittlbacher und damit den ORF nicht interessiert.

Überdies ist bezeichnend, dass der gewundene Satz nicht die Fraktionen erwähnte. Und damit im Grund nur eine ablenkende Nebengranate zur Imageverbesserung der Arbeiterkammer darstellt.

Damit liegen der Öffentlichkeit erstmals schriftliche Beweise vor, wie der rote Machtapparat direkt in den ORF hineinregiert. Und wie das dort postwendend zu einer entsprechenden Berichterstattung führt.

Was aber viele nicht wissen: Nach der Judikatur der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wäre die Weisung Dittlbachers in jedem Fall rechtswidrig. Also selbst dann, wenn sie inhaltlich berechtigt gewesen wäre, wenn sie nicht durch eine Intervention eines roten (oder sonstigen) Machtapparats ausgelöst worden wäre, und wenn die Weisung keine Konsequenzen in der Berichterstattung gehabt hätte. Alleine eine Weisung an sich ist für die KommAustria eine unerlaubte Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit und der Verpflichtung des ORF zur Objektivität und journalistischen Wahrheitspflicht.

Das geht aus einer vor wenigen Wochen ausgesprochenen Entscheidung dieser Behörde hervor. Darin war es um eine Weisung des stellvertretenden Chefredakteurs des Landesstudios Niederösterreich an seine Mitarbeiter gegangen. Die KommAustria hat darin eine Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit erkannt, obwohl diese Weisung zu keinerlei Konsequenzen in der Berichterstattung geführt hat. Und obwohl diese Weisung inhaltlich mehr als berechtigt war. Der Niederösterreicher hatte nämlich gewünscht, dass der norwegische Massenmörder B. nicht mit den Adjektiv „christlich“ qualifiziert werde, da dessen Verbrechen in keiner Weise mit christlichen Lehren begründbar sind. Was zweifellos richtig ist. Ganz abgesehen davon, dass B. inzwischen schon von zwei Psychiatern als unzurechnungsfähig bezeichnet worden ist.

Ausdrucken, ausfüllen und einsenden

Ich bringe daher zusammen mit dem Rechtsanwalt Werner Suppen gegen diese Gesetzesverletzung eine formelle Beschwerde bei der KommAustria ein. Diese Beschwerde wird allerdings nur dann behandelt, wenn sie von mindestens 120 anderen Rundfunkteilnehmern eigenhändig unterstützt wird. Um diese Unterstützung bitte ich die Partner und Leser des Blogs heute recht herzlich.

Was dazu zu tun ist, ist recht einfach: Drucken Sie bitte diese Unterstützungserklärung aus, füllen Sie sie komplett aus (also mit Ihrer GIS- bzw. ORF-Teilnehmernummer) und senden Sie das Blatt bitte so rechtzeitig an mich, dass das Kuvert spätestens am 29. März bei mir einlangt. Adresse: Andreas Unterberger, 1190 Pyrkergasse 20/14. Sie können natürlich die Formulare auch direkt an Mag. Suppan senden.

 

Selbstverständlich stellt das angesprochene Delikt nur eine Winzigkeit im ORF-Sündenregister dar. Aber es ist halt einmal eines, das man an Hand der in der Kronenzeitung veröffentlichen Mails genau und konkret festnageln kann, was nur selten möglich ist.

Man kann auch (so wie ich in einem früheren Kommentar) durchaus der Meinung sein, dass ein Chefredakteur eigentlich dazu da wäre, um Weisungen zu erteilen. Die KommAustria ist aber nicht dieser Meinung. Es wäre daher absolut unakzeptabel, dass bei einem roten Gesamtchefredakteur ignoriert wird, was bei einem schwarzen Niederösterreicher verurteilt worden ist.

Was noch skandalöser ist und mich zusätzlich zu dieser Beschwerde motiviert hat, ist das Verhalten sogenannter Redaktionsvertreter. Diese haben sich zwar im Fall des „christlichen“ Mörders massiv über jene Weisung erregt, bei Dittlbacher haben sie mit keinem Ohrwaschel gewackelt, obwohl dieser eine Redakteurin persönlich unter Druck gesetzt hat. Die wenigen noch verbliebenen Nichtlinken im ORF werden solcherart sukzessive mundtot gemacht.

Die Sündenliste ist lang

Dittlbacher ist ja schon auf Grund seiner jetzigen Funktion bei vielen Aktionen, die den ORF in einen rotgrünen Parteifunk verwandelt haben, ein Schlüsselakteur gewesen. So hat er etwa die Berichterstattung über die Rolle des früheren Verkehrsministers Faymann bei den Korruptionsinseraten der ÖBB massiv zusammengekürzt.

Direkte oder indirekte Mitverantwortung trägt Dittlbacher auch für die regelmäßig schlagseitige Zusammensetzung der sonntägigen Diskussionssendung des ORF. Bei diesen zeigt sich fast jede Woche eine Zweidrittelmehrheit linker Diskussionsteilnehmer. Schon im Podium steht es in der Regel 3 zu 2 für die Linke (obwohl diese bekanntlich seit 30 Jahren keine Wählermehrheit hat). Dazu kommen Wortmeldungen linker Publikumsgäste, wie zuletzt eines Profil-Journalisten (der natürlich ebenfalls eine Arbeiterzeitungs-Vergangenheit hat und entsprechend hetzt). Dazu kommt das überaus einseitige Verhalten der Moderatoren, das bisweilen schon an Schauprozesse erinnert: Bürgerliche Diskutanten werden regelmäßig unterbrochen, linke nie.

Ein besonderer Exzess war das Verhalten des Moderators Pelinka bei der Kampusch-Diskussion, bei der er nicht nur ständig einem Nichtlinken das Wort abgeschnitten, sondern auch ununterbrochen massiv wertend Partei ergriffen hat. Bei jeden deutschen Sender wäre ein solcher Moderator wohl rasch in der Versenkung verschwunden.

Grotesk war auch der Bericht des ORF-Fernsehens, dass Karl-Heinz Grasser jahrelang fast keine Steuer bezahlt habe. Der Bericht fußte auf einer Behauptung linker Wochenmagazine, die vom ORF regelmäßig mit Begeisterung zitiert werden, wenn ihnen gezielte Aktenstücke zugespielt werden. Der Anwalt Grassers hatte aber klargestellt, dass es bei der veröffentlichten Steuererklärung nur um die Einkommensteuer und nicht um die von Grasser in großem Umfang  bezahlte Körperschafts- und Kapitalertragssteuer gegangen war. Das wurde zumindest einen Tag lang völlig ignoriert. Obwohl diese Richtigstellung schon Stunden vor jener „Zeit im Bild“ über die APA gegangen war.

Typisch ORF war auch die riesige Dimension der Berichterstattung über den Fall Amon, während die ebenfalls in den letzten Tagen erfolgte Auslieferung eines roten und eines grünen Abgeordneten an die Staatsanwaltschaft fast völlig unter den Tisch gekehrt worden ist. In den ORF-Sendungen weitestgehend unerwähnt geblieben ist auch der rechtsgültige Freispruch für die Freiheitlichen von der ursprünglich breit berichteten Anklage wegen eines Computerspiels mit Moschee-Abschießen.

Offenbar selbstverständlich ist auch die thematische Einseitigkeit. Ununterbrochen wird seit Jahr und Tag ohne jeden Beweis die Lüge verbreitet, dass Frauen „für gleiche Arbeit“ weniger Geld bekämen. Auch die Behauptung „Die Armen werden immer ärmer“ ist ein ständiger Stehsatz, wobei jeder andersläufige Sachbeweis beinhart ignoriert wird.

Natürlich ist die nun geplante Beschwerde nur ein kleines Symbol im Kampf zur Wiederherstellung der Meinungsvielfalt und Objektivität. Aber sie wäre ein wichtiges Symbol. Wenn sie genügend Unterstützung findet.

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