Nach der Nationalratswahl droht Österreich politische Lähmung

Autor: Stefan Beig

Warum Babler Kanzler einer Zweierkoalition werden kann

Autor: Klaus Lange

Die sexuelle Revolution frisst unsere Kinder

Autor: Werner Reichel

Wind und Atom – die Gegensätze

Autor: Gerhard Kirchner

Wie die Politik Betriebe schädigt

Autor: Andreas Tögel

Frohe Ostern!

Autor: Markus Szyszkowitz

90 Jahre Februar-Aufstand – 90 Jahre Juli-Putsch

Autor: Herbert Kaspar

Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Alle Gastkommentare

Soll der Staat Nattern an seinem Busen nähren?

Wer sich tatkräftig für Toleranz und gegen Extremismus einsetzt, verdient moralische und notfalls auch finanzielle Unterstützung. Und selbstverständlich gelten diese Werte auch für denjenigen selbst.

Sollte man jedenfalls annehmen. Habe ich auch stets angenommen, bis mir heute zwei Anträge aufgefallen sind, die von der SPD, den Grünen und der Linkspartei im deutschen Bundestag eingebracht worden sind.

Darin heißt es: "Viele Initiativen und Vereine, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren, erhalten und erhielten finanzielle Förderung... Ohne die Förderung des Bundes wären die meisten dieser Projekte nicht durchführbar." Stimmt, denn der Bund ist da nicht kleinlich und lässt sich (besser: die deutschen Steuerzahler) das etliche Millionen Euro pro Jahr an Steuergeldern kosten.

Doch der dicke Hund kommt erst: Es sei "paradox und widersinnig, gerade von diesen Initiativen eine über die allgemeinen Richtlinien bei der Zuwendung von Bundesmitteln hinausgehende explizite Sondererklärung zur Verfassungstreue zu verlangen". Wie bitte? Erst beim zweiten Lesen wird klar: Wer sich "gegen Rechtsextremismus" angeblich oder tatsächlich engagiert, muss seine Verfassungstreue auch dann nicht belegen, wenn er Staatsgelder beansprucht?

Die von der versammelten Linken inkriminierte Erklärung, die der deutsche Staat verlangt, lautet im Original: "Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird."

Auf gut Deutsch: Wer Steuergelder bekommen will, sollte gesetzestreu und verfassungskonform sein. Eine absolut verständliche, ja selbstverständliche Fördervoraussetzung – sollte man meinen. SPD und Grüne machen daraus einen "Generalverdacht" und fordern, "die geplante Bestätigungserklärung als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien ... zu streichen und die Vergabe der Zuwendungen ... nicht an eine Unterzeichnung einer solchen Erklärung zu knüpfen."

Doch der Staat will nun mal kein Geld für Extremisten locker machen, die sich in die entsprechenden Initiativen eingeschlichen und diese unterwandert haben. Ein bloßes Hirngespinst realitätsferner Bürokraten? Mitnichten! Inzwischen sind mehrere Wölfe im Schafspelz bekannt, die sich unter dem Deckmantel der Extremismusbekämpfung ein hübsches Häppchen Steuergeld unter den Nagel gerissen haben, die den eigentlichen Sinn dieser Initiativen in ihr Gegenteil pervertieren. Es handelt sich in allen Fällen um Problemfälle aus dem Bereich "islamistischer Extremismus".

Zum Beispiel um Milli Görüs (MG), eine islamische Gemeinschaft, die behauptet, "dass die westliche Gesellschaftsordnung, die Demokratie, die Menschenrechte, die Freiheits- und Gleichheitsrechte nichts wert sind", schreibt der deutsche Verfassungsschutz. In ihrem Manifest steht weiter, dass die "gerechte Ordnung" die "nichtige Ordnung" im Westen überwinden soll. Der deutsche Verfassungsschutz nimmt MG deswegen seit Jahren unter die Lupe.

Die SPD-Politikerin und ehemalige Bundespräsidentschaftskandidatin Gesine Schwan sieht in der Treueerklärung hingegen ein Mittel, mit dem ein "Vorabverdacht und eine Schnüffelmentalität" gegen demokratisch engagierte Projekte und ihre Mitstreiter initiiert werde. Und die Linkspartei ringt sich sogar eine akrobatische Wortschöpfung ab, indem sie von einer "Verdachtskultur" spricht, was immer das sein mag. ("Die so von Seiten des Ministeriums initiierte Verdachtskultur führt zu einer großen Verunsicherung der Projekte und schwächt die Arbeit gegen den Rechtsextremismus vor Ort...")

Nun bin ich sowieso der Meinung, dass diejenigen, die sich nur gegen "Rechtsextremismus" engagieren, zumeist auf einem Auge blind sind. Zumal die rechtsextremistische Gewalt laut Polizeistatistik seit Jahren sinkt, während linksextremistische Gewalttaten drastisch zunehmen. Aber dass die Dreistigkeit auf der Linken nun schon so weit geht, den Nachweis der Verfassungstreue als Gesinnungsschnüffelei zu bezeichnen, schlägt doch dem Fass den Boden aus.

(Frank Walsleben ist ein deutsch-österreichischer Publizist in Berlin.)

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung