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Wählerstimmen „wirken“ nicht

Unsere Demokratie ist leider weder direkt, noch wirklich repräsentativ. Die Bürger, sofern sie überhaupt noch wählen, haben zusehends das Gefühl, mit ihren Wählerstimmen nichts mehr zu bewirken. Einmal alle fünf Jahre wählt man eine Partei – dann gibt es eine große Koalition und nichts bewegt sich.

Proteststimmen bringen auch nicht viel. Und Weißwählen leider auch (noch) nicht. Es wäre ja an sich durchaus möglich, für den Anteil an „Stimmenthaltungen“ die Sitze im Parlament leer zu lassen und auch die Gelder aus der Parteienfinanzierung entsprechend einzubehalten. Theoretisch . . .

Wir müssten einfach wieder mehr Wahlmöglichkeiten schaffen, um den Wählerwillen besser abbilden zu können. Das hieße vor allem, Personen statt Parteien zu wählen. Warum werden nicht alle Abgeordneten einzeln und direkt gewählt? Wenn schon nicht über ein Mehrheitswahlrecht mit Einer-Wahlkreisen (etwa wie in Frankreich, mit Stichwahl) – dann doch wenigstens durch eine Aufwertung der Vorzugsstimmen: Die Parteien stellen die Listen auf, die Wähler jedoch sollen bestimmen, wer dann auch wirklich ein Mandat bekommt!

Man könnte einfach österreichweit alle Vorzugsstimmen zusammenzählen und die Mandate dann entsprechend vergeben. So könnte der Proporz sogar gewahrt bleiben, damit für niemanden eine Welt zusammen bricht.

Wie sollen denn vier oder fünf Parteien die ganze Vielfalt des Landes repräsentieren? Zumal sich im jetzigen System ja immer weniger „repräsentative“ Menschen finden, die bereit sind, überhaupt in die Politik zu gehen. Im Grunde bräuchte man nicht einmal Wahlkreise. Es genügte vollends, wenn alle Kandidaten mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Programm zur Wahl stünden. Jeder Bürger könnte sich dann jene Person suchen, von der er sich am besten vertreten fühlt. Jetzt hingegen sind Politiker ja in erster Linie Parteienvertreter.

Unsere Demokratie sollte aber auch „direkter“ werden. Volksbegehren müssten eigentlich ein Regulativ für die repräsentative Demokratie sein. Doch sie bewirken nichts, verpuffen meist völlig wirkungslos. Daher sollte jedes Volksbegehren, das mindestens von einem Zehntel der Wahlberechtigten unterzeichnet wird, zwingend zu einer verbindlichen Volksabstimmung führen! Zusätzlich wäre auch noch an Volksbefragungen über e-voting per Internet zu denken.

Überspitzt könnte man sagen: Österreich ist eine Parteienoligarchie mit Medienoligopol und Expertenkartell. Wie soll man so ein System reformieren?

Die Minderheit schlechthin wäre das Individuum. Es hat keine Lobby. Es gibt aber viele Bürgerinitiativen, in denen sich eigenständige Bürger verbunden haben, um für ihre – oft sehr unterschiedlichen – Ziele zu kämpfen. Ein Ziel hätten all diese Initiativen jedoch sicher gemeinsam: besser gehört zu werden!

Sie könnten sich also verbünden und selbst ein Volksbegehren starten - mit dem Ziel, dass eben in Zukunft jedes Volksbegehren mit mehr als 600 000 Unterschriften einer Volksabstimmung unterzogen werden müsste. Und wenn – wie es leider zu erwarten ist – dieses Volksbegehren wieder in den Parlamentsarchiven verschwindet, dann wäre wohl die Zeit gekommen, eine eigene Reformpartei zu gründen. Mit dem vorrangigen Ziel, unsere Demokratie endlich wirklich zu erneuern.

Also etwa eine „direkte Demokratie“ zu etablieren, die diesen Namen auch verdient; ein besseres Wahlrecht zu beschließen; die Parteienfinanzierung durch Deckelung nach oben und Personalisierung zu reformieren. Das hieße, dass die einzeln gewählten Abgeordneten auch die Höhe und Art der Verwendung der Mittel persönlich zu verantworten hätten.

Weitere Themen wären wohl Föderalismus und Finanzausgleich – wobei jede Gebietskörperschaft jene Mittel auch selbst einheben sollte, die sie wieder auszugeben gedenkt. Der Finanzausgleich sollte überhaupt eher eine Art Rückversicherung für Härte- und Ausnahmefälle sein, weniger eine Hängematte.

Um den Vorbehalten gegenüber der direkten Demokratie entgegen zu wirken, könnte es auch eine Veto-Instanz geben (in Liechtenstein zum Beispiel der Fürst) – also ein Gremium von verschiedenen aktiven oder ehemaligen Spitzenrepräsentanten aus Staat und Gesellschaft. (Etwa Bundespräsident plus die Präsidenten von Nationalrat und Verfassungsgerichtshof.)

Man könnte aber auch in die Verfassung schreiben, dass über bestimmte Dinge gar nicht abgestimmt werden darf, etwa explizit über die Todesstrafe. Wenn jemand in Österreich wirklich die Todesstrafe oder ähnliches einführen wollte, so würde dies wahrscheinlich ohnedies nicht auf demokratischem Wege geschehen. Also eher durch eine Diktatur als über eine Volksabstimmung.

Die Verfassung könnte auch vorschreiben, dass es zu bestimmten Themen nur Volksbefragungen, aber keine verbindlichen Volksabstimmungen geben darf. Die Beschlüsse aus Volksabstimmungen könnten auch ein „Ablaufdatum“ haben, an dem sie vom Gesetzgeber bestätigt werden müssen – oder außer Kraft treten.

Braucht man in Österreich wirklich eine Partei, um etwas bewirken zu können? Oder wäre es vielleicht möglich, einen Bürger-Reformkonvent zu bilden, wie unlängst in Island? Dort konnte sich jeder zur Wahl stellen, der noch kein politisches Amt bekleidet und eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften gesammelt hatte. Einem solchen Konvent könnten natürlich Experten und ehemalige Politiker als Berater zur Seite stehen. Am Ende gäbe es dann eine Volksabstimmung: Über einen vollständigen Verfassungsreform-Entwurf – oder aber etwa auch einzeln über die fünf bis zehn wichtigsten Punkte daraus. (Siehe oben!)

Oder man muss eben doch eine Partei gründen: Ganz oben auf der Liste stünden dann eben jene Kandidaten, die selbst die meisten Unterstützungserklärungen gesammelt haben, um die Kandidatur einer Reformpartei zu ermöglichen… 

Christoph Bösch, M.A. ist Publizist in Wien und Gründer der Initiative "Mehr Wahlrecht".

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