Während es sich viele (Ex-)Kommunisten - zum Teil auch mit CDU-Hilfe - gut gerichtet haben, sind die verfolgten Opfer des kommunistischen Regimes auch nach 30 Jahren auch heute noch meist schlecht dran, sind erwerbsgemindert oder schwerbehindert.
Während es sich viele (Ex-)Kommunisten - zum Teil auch mit CDU-Hilfe - gut gerichtet haben, sind die verfolgten Opfer des kommunistischen Regimes auch nach 30 Jahren auch heute noch meist schlecht dran, sind erwerbsgemindert oder schwerbehindert.
Die anerkannten SBZ-/DDR-/SED-MfS-Opfer befinden sich nicht nur in prekären Lebenssituationen, sondern werden systembedingt potenziert verfolgt und geschädigt. Der Fall "Erfurter Geschwister May" dokumentiert, wie sich die Justiz der Rechtsverwirklichung des StrRehaG, BerRehaG, VwRehaG und VermG verweigert, um ihrem Klientel die "wirtschaftliche Verwertung" des Restitutionseigentums und der in Rechtskraft erwachsenen Rechte der Betroffenen zu sichern. Die Potenzierung der "hoheitlich angeordneten Gewalt" und "akut lebensbedrohenden", straf-, berufs- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen gegen die Betroffenen führt den "Rechtsstaat" ad absurdum.