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Ausgewogener ORF-Unsinn

Eine noch gar nicht rechtskräftige Entscheidung der KommAustria wirbelt viel Staub auf. Der Staub wie vor allem auch die Entscheidung selber sind aber offenbar bewusste Vernebelungsaktionen, die von den wahren Skandalen ablenken sollen.

Die Aufsichtsbehörde befasste sich erstmals mit der Frage der „Ausgewogenheit“ der ORF-Programme. Was dringend notwendig war. Ihr unterlief dabei aber eine totale Fehlinterpretation des Gesetzes. Denn mit „Ausgewogenheit“ hat der Gesetzgeber natürlich nicht die Frage gemeint, wie viel Prozent Sport, wie viel Prozent Kultur usw. in jedem einzelnen ORF-Sender zu sehen sind. Das war in keiner Weise Absicht des Gesetzgebers. Sondern es ging darum, dass sich alle größeren gesellschaftlichen und politischen Gruppen zumindest in Teilen des Programmes wiederfinden können. Wörtlich: „Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren.“

Die Frage, ob beispielsweise der Sport in beiden Fernseh-Programmen oder nur im ersten stattfindet, sollte da hingegen völlig egal sein. Das hat den Gesetzgeber nicht interessiert. Das kann ich jedenfalls auch als Zeitzeuge der Gesetzeswerdung bestätigen.

Die Fehlinterpretation des Begriffs Ausgewogenheit ist so grotesk, dass sie wohl nur auf dolose Absicht zurückgehen kann. Jetzt debattiert halb Österreich die angeblich notwendige zehnprozentige Mindestpräsenz von Kultur, Sport, Information und Unterhaltung in jedem einzelnen ORF-Programm. Nicht mehr jedoch wird seither die für die Seher und Hörer viel wichtigere Tatsache diskutiert, dass große Gruppen der Gesellschaft in allen ideologisch relevanten Bereichen vom ORF ignoriert oder gar verhöhnt werden. Das ORF-Programm läuft ja in seiner Gesamtheit wie auch in jedem einzelnen Sender immer mehr auf eine Art Gehirnwäsche durch eine rot-grüne Koalition hinaus. Wobei bekanntlich die Roten die Machtpositionen haben, die Grünen hingegen die Macherpositionen. Gesamtgesellschaftlich ist das aber eine klare Minderheit.

Diese Gehirnwäsche lässt sich in allen Fernsehnachrichten, in der Zusammensetzung von Diskussionsrunden wie auch im Radio nachweisen, von den Ö3-Nachrichten bis zu sämtlichen Ö1-Wortsendungen (auszunehmen sind dort nur die Naturwissenschaften und die Hörfunk-Journalbeiträge). Genauso schlimm sind die Bundesländer-Programme, die reinste Propagandasender der jeweiligen Machthaber sind.

Völlig ausgeschlossen von einer Präsenz im ORF sind hingegen alle Wirtschaftsliberalen, Wertkonservativen, gläubigen Christen, Gender-, Global-Warming- und P.C.-Kritiker, alle Euro-Skeptiker und viele andere Gruppen. Obwohl diese Gruppen vielfach eine Bevölkerungsmehrheit bilden. Einzig diese Tatsache ist es, die das Programm völlig unausgewogen macht – und nicht der Umstand, dass etwa ein Sender weitgehend sportfrei ist.

Mir kann niemand einreden, dass diese Fehlinterpretation des Gesetzes unabsichtlich ist. Sie führt nun jedenfalls dazu, dass sowohl in der juristischen wie auch der öffentlichen Debatte völlig falsche Themen diskutiert werden. Und das liegt natürlich total im Interesse von Rot-Grün.

Das Ergebnis der Entscheidung dient beiden Seiten, die da scheinbar so kontrovers agieren: Die KommAustria kann endlich vortäuschen, auch einmal den ORF kritisiert zu haben; und dieser kann wiederum in den für die linken Machthaber einzig entscheidenden Fragen so weitertun wie bisher. Maximal wird als Ergebnis des Rechtsstreits halt künftig bisweilen ein Länderspiel im zweiten und ein Polittalk des üblichen Musters im ersten Programm stattfinden.

PS.: Eine andere Rechtsentscheidung in Sachen ORF ist hingegen höchst erfreulich: Er muss nun definitiv wie jedes andere vom Bund kontrollierte Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen das Ausschreibungsgesetz einhalten. Das ist gut, weil solche öffentlichen Ausschreibungen am ehesten noch Freunderlwirtschaft verhindern. Damit ist aber auch klargestellt – was noch viel wichtiger ist –, dass der ORF nicht eine Privatangelegenheit der dortigen Machtträger ist. Diese haben ja in den letzten Jahren gern den Eindruck erweckt, dass der ORF sich selber gehört und damit ihnen.

 

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