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Der Verfassungsbruch der Unterrichtsministerin

Es gibt in Österreich wohl keinen Bereich, wo die verfassungsrechtliche Pflicht, alle Bürger gleich zu behandeln, so unverfroren und in breiter Front gebrochen wird, wie rund um das Stichwort Gesamtschule. Aus rein ideologischen Gründen. Dagegen verblasst der Verfassungsbruch wegen der verspäteten Einbringung des Budgets fast zu einem Kavaliersdelikt. Denn das verspätete Datum der Budgetrede alleine schadet im Gegensatz zur Schule niemandem.

Dass neben der Verfassung rund um die Schule auch noch normale Gesetze gebrochen werden, kümmert die zuständige Ministerin Claudia Schmied natürlich noch viel weniger. Dafür schikanieren die Juristen ihrer exzessiven Schulbürokratie Lehrer umso intensiver, wenn es einer noch immer wagen sollte, einem Schüler einen Fünfer zu geben. Dort ist der Rechtsstaat also noch intakt.

Zurück zum Bruch des Gleichheitssatzes: Im Gesetz ist eine Klassenschülerhöchstzahl von 25 vorgeschrieben. Diese wird aber nur in rund der Hälfte aller Klassen eingehalten. Nun werden viele meinen, wenn es nicht das nötige Geld gibt, hilft die schönste gesetzliche Grundlage nichts.

Nur: Es gibt sehr wohl genügend Geld und Lehrer, um bestimmte, viel kleinere Klassen mit zwei und oft drei Lehrern auszustatten. Wie das? Das sind die Schulversuche zur Propagierung der Gesamtschule. Diese werden viel besser mit Geld und Personal ausgestattet als die anderen Schulen. Denn man will ja in ein paar Jahren „beweisen“ können, wie überlegen die Gesamtschule ist. Was freilich bisher nicht einmal die teilnehmenden Lehrer, Schüler und Eltern einhellig bestätigen.

Diese bewusste ungleiche Ausstattung unserer Schulen ist daher ein schlichter Verfassungsbruch, und kann daher nicht einmal mit den Budgetnöten und dem alten Juristenspruch "Ultra posse nemo tenetur" (frei übersetzt: "Wenn kein Geld da ist, hat der Kaiser sein Recht verloren."). Der Republik muss jedes Kind gleich wertvoll sein. Vor allem, wenn es über die Verfassung hinaus ein Gesetz genau definiert, was eigentlich der Mindestanspruch für jeden Schüler in diesem Land ist. Nämlich zum Beispiel in Klassen mit maximal 25 Mitschülern zu sitzen.

Die Republik kann ja auch nicht je nach ideologischer Vorliebe den einen mehr und den anderen weniger Familienbeihilfe zahlen. Sie kann, wenn das Geld zu knapp wird, die Behilife nur allen kürzen. Das kommunistische Prinzip, dass die einen gleicher wären als die anderen (etwa jene, die in politisch korrekte Gesamtschulen gehen), ist ja noch nicht Teil der Verfassung. auch wenn Rot und Grün heftig daran arbeiten.

Die Angelegenheit bleibt auch dann rechts- und verfassungswidrig, wenn die schwarze Wissenschaftsministerin den Rechtsbruch ebenfalls gutheißt. Der Tagebuchautor konnte die Frau Karl dieser Tage bei einer Schuldiskussion belauschen. Und war  schockiert: Die eine Hälfte ihrer Worte waren absolut sinnentleerte Hohlformeln, die andere Hälfte transportierte klassisch sozialdemokratisches Denken, das sich auch durch zwei brillante bürgerliche Bildungsexperten und den erfrischen klugen Bundesschulsprecher in keiner Weise beirren ließ.

Gewiss, die Dame hat sich kleine Verdienste erworben, als sie sich im Gegensatz zu ihrem Vorgänger wenigstens gegen den Rechtsbruch einer Hörsaalbesetzung zu stellen wagte (der meines Wissens keinen einzigen Sozialdemokraten störte). Dennoch ist es mehr als grob fahrlässig, dass die ÖVP auch die Schulpolitik an Frau Karl delegiert hat. Statt an jemanden, der sich erstens mit dem Thema wirklich befasst hat, und der zweitens auch noch eine letzte Ahnung hat, wo die ÖVP-Wähler stehen. Bevor sich diese ganz verlaufen.

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