Mit „Allahu Akbar“ zu den Schlägertrupps

Autor: Karl-Peter Schwarz

Guter Rat ist teuer: Was tun in Euroland?

Autor: Andreas Tögel

Österreich kann mehr – man muss es nur lassen

Autor: Simon Blöthner

Staatliche Kontrollwut und NGOs

Autor: Andreas Tögel

Die Bekehrung des Karl Nehammer

Autor: Gerhard Kirchner

Berlin: Fasse es, wer es kann!

Autor: Willi Sauberer

Ohne Meinungsfreiheit kann eine Demokratie nicht funktionieren

Autor: Christian Klepej

Kühler Kopf in hitziger Klima-Debatte gefragt

Autor: Tomas Kubelik

Todestrieb: Sozialismus einst und jetzt

Autor: Andreas Tögel

Unterschiedliche Klimagefahren

Autor: Willi Sauberer

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Fußnote 95: Die lieben Vorschriften

Der isländische Vulkan bietet den ÖBB eine Chance - und die versaut sie.

Gewiss: Der Vulkanausbruch und seine verheerenden Folgen für den Flugverkehr waren nicht vorhersehbar. Dennoch ist es jämmerlich, wie die Bundesbahn wieder einmal eine Riesenchance vertan hat: Sie war nicht imstande, etwas Adäquates gegen stundenlange Schlangen quer durch den Westbahnhof zu unternehmen. So wie sie ja auch nicht imstande war zu verhindern, dass die zwei Hauptbahnhöfe Wiens gleichzeitig in ein Baustellenchaos verwandelt worden sind. Am besten ist aber die Antwort eines der ÖBB-Verantwortlichen: "Normal gibt es hier keine Schlangen." Und aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften könne man die Schalter nur schrittweise besetzen. Arbeitsrechtliche Vorschriften! Die heißen wohl "Nur net hudeln." Womit jedenfalls endgültig bewiesen ist, dass außer der Gewerkschaft überhaupt niemand bei der Bahn etwas zu sagen hat  . . .

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2026 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung