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Fußnote 26: Die Medienfreiheit

Man sollte den Unterschied zwischen Deutschland und Österreich Klavier spielen können. In Deutschland veröffentlichen 35 Verfassungsrechtler einen Aufruf, weil Hessens Ministerpräsident Koch den Vertrag des Chefredakteurs nicht verlängert. Die „beabsichtigte staatliche Einflussnahme“ sei eine parteipolitische Aktion und eine Bedrohung der Medienfreiheit; das sei ein „Verfassungsrechtsfall“. Wenn in Österreich dasselbe bei einer öffentlich-rechtlichen Zeitung passiert, dann wird feig-peinlich geschwiegen. Schließlich ist in Deutschland ein CDU-Politiker der Übeltäter, in Österreich ist es jedoch ein SPÖ-Mann, der die Gleichschaltung der letzten kritischen Medienstimme Wiens durchgesetzt hat. Steht in der Verfassung vielleicht schon: Was ein Linker darf, darf ein Rechter noch lange nicht?

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