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Hat die Justizministerin wirklich Jus studiert?

Alma Zadić hat in einem Fernsehinterview so völlige Unkenntnis über grundlegende und seit vielen Generationen unveränderte Rechtsnormen gezeigt, dass die gesamte Justiz sich (spätestens) seither über die Ministerin amüsiert. Manche Juristen fragen sich, wie man ein Jus-Studium, oder zumindest die Strafrechtsprüfung trotz so totalem Nichtwissen absolvieren hat können.

Dabei ist das oe24-Interview mit Justizministerin Zadić über die neuen Zensurgesetze in einem geradezu väterlich-liebevollen Ton geführt worden …

Zadić hat in diesem Interview jedenfalls wörtlich gesagt: "Bei Strafunmündigen, also unter 16, greift das Strafrecht nicht." Diese falsche Behauptung ist ganz offensichtlich nicht auf einen Versprecher zurückzuführen, denn sie ist danach auch noch ausdrücklich wiederholt worden.

Hätte die Ministerin auch nur einen Rest von Anstand und Verantwortungsgefühl, würde sie zumindest jetzt öffentlich erklären: "Ich habe leider über das Alter, ab dem Jugendliche dem Strafrecht unterliegen, in einem Interview eine gefährlich falsche Aussage gemacht. Jugendliche unterliegen nämlich schon mit 14 dem gerichtlichen Strafrecht und nicht erst mit 16 Jahren. Ich bitte insbesondere die Jugendlichen, das zu beachten."

Tut Zadić das nicht in einer Form, die ebenso öffentlich ist wie ihr Interview, dann macht sie sich mitschuldig, wenn Jugendliche zwischen 14 und 16 Straftaten begehen und sich dann vor Gericht darauf ausreden, dass doch sogar die Justizministerin gesagt hat, dass sie dafür auf Grund ihres Alters nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Ein Strafjurist hat sogar gemeint, dass diese Äußerung von einer Justizministerin an Anstiftung grenzt, wenn demnächst ein Täter aus dieser Altersgruppe mit einem solchen Argument vor Gericht steht.

Ihre strafrechtliche Ahnungslosigkeit macht es umso unfassbarer, dass die Justizministerin erst vor wenigen Wochen dem zweifellos qualifiziertesten Strafrechtsexperten des Ministeriums die halbe von ihm geleitete Sektion weggenommen hat. Nur weil er sich mit der ideologischen Speerspitze der Linken, also der Korruptionsstaatsanwaltschaft angelegt hatte.

Ich habe mehrere Nichtjuristen gefragt, ab welchem Alter Jugendliche strafrechtlich verantwortlich sind. Alle haben im Unterschied zu Zadić das richtige Alter gekannt. Es gibt sogar eine international wachsende Diskussion, ob 14 nicht eine viel zu hohe Altersgrenze ist. Denn immer öfter begehen auch 12- oder 13-Jährige arge Straftaten. Sie sind sich dabei der Schwere der Taten sehr bewusst – aber auch der Tatsache, dass sie diese in ihrem Alter konsequenzenlos begehen dürfen.

Dass es für Unter-14-Jährige in Österreich völlig konsequenzenlos bleibt, wenn sie Verbrechen begehen, ist daher mehr als diskussionswürdig. Jeder, der eine minimale Ahnung vom realen Leben hat, weiß, dass Burschen und Mädchen in diesem Alter schon sehr selbständig sind. Sie gehen nicht mehr wie ein Sechsjähriger nur an der Hand der Eltern durchs Leben. Sie dürfen beispielsweise auch schon ganz alleine mit dem Flugzeug verreisen (zumindest sobald wieder welche fliegen …).

Die österreichische Justizministerin sieht hingegen schwere Straftaten sogar bis 16 als konsequenzenlos möglich an. Warum auch immer, ob linkes Wunschdenken oder Ahnungslosigkeit. 

Zadić zeigt in ihren Interviews auch sonst mehrfach Unsicherheit. Jedes Mal beruft sie sich dann auf die ÖVP-Ministerin Edtstadler, wenn sie ins Schwimmen geraten ist. So, wie wenn diese eine höhere Autorität für sie wäre.

Vielleicht wäre es eine ganz gute Perspektive, wenn sie ihr bald zur Welt kommendes Baby als Vorwand nimmt, um dem Ministeramt Ade zu sagen (und vielleicht in dieser Zeit dann auch das Kapitel Strafrecht nachzuholen …). Jedenfalls waren die Fragen zu ihrer Mutterschaft die einzigen, auf die sie mit Selbstsicherheit antworten konnte.

Das Interview machte noch etwas anderes deutlich: Während sich die österreichischen Medien – vor allem, aber nicht nur der Boulevard – auf geschmalzene Strafen wegen Verletzung des "Persönlichkeitsschutzes" und auf eine Flut von Prozessen wegen Veröffentlichung "entstellender" Bilder vorbereiten müssen, hat das Duo Zadić-Edtstadler absolut keine wirksame Handhabe gegen Facebook & Co gefunden, wenn sich die ausländischen Internetplattformen, wie von Facebook angekündigt, nicht dem österreichischen Gesetz beugen sollten. Wenn sie also nicht, wie von den beiden Damen erträumt, einen Repräsentanten in Österreich einzusetzen bereit sind, der sich dann ständig als Watschenmann von der österreichischen Justiz bestrafen und pfänden lässt.

Besonders spannend würde es freilich, wenn den beiden Damen doch noch etwas einfallen sollte, um die Internet-Giganten unter Druck zu setzen; und wenn Facebook & Co als Reaktion dann die österreichischen Zensurversuche mit einer kompletten Sperre aller österreichischen Zugänge antworten sollten. Was werden Zadić und Edtstadler dann tun?

Ein paar Printmedien glauben zumindest für sich selbst, dass sie in einem solchen Fall das schon verloren geglaubte Match gegen das Internet doch noch gewinnen könnten. Die Regierungsparteien würden aber sehr bald merken, dass sie dann selbst massiv beschädigt wären, weil sie dann als jemand dastünden, der aus Zensurgier die für viele Menschen wichtigen Sozialen Plattformen aus Österreich vertrieben hat. Hunderttausende Österreicher würden dann nicht etwa brav wieder zu Lesern der linken Mainstreammedien werden, sondern sich vor allem empört von den Regierungsparteien abwenden.

PS: Haupteinwand gegen die geplanten Gesetze sind aber nicht diese Fragen, sondern, wie schon geschrieben, deren wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit und die Tatsache, dass es natürlich nicht, wie behauptet, um Morddrohungen wahnsinniger Dauerschimpfer gegen Politiker geht, sondern um die Verfolgung unerwünschter politischer Meinungen, die Zadić und Edtstadler unter dem auch bei Diktatoren beliebten Vorwurf, sie zu kritisieren wäre "Hetze", verfolgen wollen. Morddrohungen hingegen sind nämlich immer schon als Offizialdelikt strafbar gewesen. Zu deren Verfolgung braucht es auch keineswegs das neue Internet-Formblatt, von dem Zadić als große Errungenschaft des Gesetzes immer wieder schwadroniert.

PPS: Um auch noch die Frage zu beantworten, ob Frau Zadić wirklich studiert hat: Es gibt trotz ihrer fudamentalen Wissenslücken keinen Grund für die Annahme, dass ihr die nötigen Papiere fehlen würden. Man darf davon ausgehen, dass diese von Parlamentsverwaltung wie auch Rechtsanwaltskammer überprüft worden sind. Sehr wohl denkbar ist aber, und viele Uni-Angehörige sehen auch deutliche Anzeichen dafür, dass es bei manchen Professoren bei der Benotung einen ideologischen Bias gibt. Das heißt, dass Zadić einen doppelten Prüfungsvorteil hatte: erstens als Frau, und zweitens als erkennbare Migrantin, die nicht Deutsch als Muttersprache spricht. Selbst wenn es keiner der Professoren zugeben wird: Beides sind eindeutig Faktoren, die zumindest im Unterbewusstsein bewertungsmilde stimmen.

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