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VfGH-Ohrfeige für Anschober

Man hat sich längere Zeit gefragt, warum die Regierung den Beschluss der ersten Corona-Restriktionen ausgerechnet für ein Wochenende geplant hat, wo klar war, dass ein wichtiger EU-Gipfel die ganze Aufmerksamkeit auf sich zieht. Jetzt ist es klar.

Die Regierung wollte und will von einer für sie blamablen Entwicklung ablenken. Denn der Verfassungsgerichtshof wird in Kürze eine Entscheidung veröffentlichen, durch die die zentrale Corona-Verordnung des Gesundheitsministers aufgehoben wird. Damit deckt sich der VfGH mit der Kritik an der juristisch katastrophalen Qualität dieser Verordnungen, die schon seit März hier im Tagebuch geübt worden ist.

Die nunmehrige erste Corona-Entscheidung des VfGH sagt, dass die Anschober-Verordnung viel zu pauschal den Menschen das Betreten des gesamten "öffentlichen Raumes" verboten hatte. Der Minister hätte solche Betretungsverbote präziser und eingeschränkter formulieren müssen. Der VfGH hat sich in seiner Kritik auch dadurch nicht aufhalten lassen, dass das Betretungsverbot in der gleichen Verordnung durch fünf Punkte wieder weitestgehend ausgehöhlt worden war.

Ebensowenig hat es der Regierung geholfen, dass die Verordnung ja mittlerweile wieder außer Kraft ist – weshalb Bundeskanzler Kurz schon damals die Möglichkeit einer späteren Aufhebung durch den VfGH marginalisiert hat.

Nicht nur Anschober, sondern auch die ÖVP kann sich wenig freuen. Hat sie doch damals demonstrativ durch gemeinsame Regierungs-Auftritte die Anschober-Verordnungen auch zur eigenen Sache gemacht.

Offensichtlich hat die Regierung in ihrem Timing geahnt, was da vom VfGH kommt. Deshalb rückt sie jetzt wieder die allgemeine Maskenpflicht ins Zentrum der öffentlichen Debatte, sodass man völlig von den einstigen Betretungsverboten abgelenkt wird. Und in Sachen der seit Monaten vielzitierten Ampel für jeden einzelnen Bezirk scheint man jetzt sehr vorsichtig geworden zu sein. Es wird in der Regierung weiterhin um die rechtliche Präzisierung gerungen, was  eigentlich  die Ampelregelungen genau aussagen sollen. Sie hat diese Präzisierung aber noch zurückgehalten, weil sie erstens sehr schwierig ist, und weil man zweitens die Formulierungen des VfGH abwarten will.

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