Wie wir nicht aus der Krise kommen: mit Erbschafts- und Schenkungssteuern

Lange hat es nicht gedauert, bis allerlei linke Geistesakrobaten, die ideologisch bei den Gewerkschaften, bei "Attac" oder den Grünen beheimatet sind, den Königsweg aus der Corona-Krise gefunden haben: es handelt sich – Überraschung! – um Substanzsteuern. So wie uns CO2 – Abgaben zuverlässig vor dem Klimawandel bewahren werden, so werden Erbschafts- und Schenkungssteuern zu einer "fairen Verteilung der aus der Corona-Krise erwachsenen Lasten" führen. Die Damen und Herren von Attac träumen bereits von Tarifen in einer Höhe von bis zu 60 Prozent. Diejenigen, die jetzt – Corona sei Dank – etwa als Unternehmer oder Vermieter unter erheblichen Einkommens- und Vermögensverlusten zu leiden haben, gehören, glaubt man Kogler & Genossen, zu den Krisengewinnern, während Sozialhilfebezieher die am schwersten Betroffenen wären. Klar soweit?

Nun besteht kein Mangel an theoretischen Überlegungen und empirischen Belegen dafür, dass das Vorhandensein und die Unantastbarkeit privaten Eigentums die Basis jeglichen Wohlstands, ja der Zivilisation überhaupt, bildet. Das Wesen einer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft freier Individuen ist ohne privates Eigentum undenkbar. Denn was allen gehört, gehört bekanntlich niemandem und wird entsprechend schäbig behandelt (man denke an die katastrophalen Resultate der Kolchos- und Sowchoswirtschaft der untergegangen Sowjetunion). Unter dem Stichwort "Tragik der Allmende" finden sich serienweise Beispiele für die mit Gemeinschaftseigentum verbundene, chronische Misswirtschaft und den daraus resultierenden Mangel. Der Schutz privaten Eigentums gehört daher nicht zufällig zu den Grundaufgaben des liberalen Rechtsstaates.

"Erben ist keine Leistung" wird von den Enteignungsbefürwortern gerne zur Begründung ihrer Forderungen nach konfiskatorischen Steuern behauptet. Der Aufbau eines vererbbaren Vermögens ist allerdings schon eine Leistung – und zwar eine, die von begehrlichen Neidgenossen noch niemals erbracht wurde. Auf dem beschwerlichen Weg zum Aufbau seines Vermögens hat dessen Schöpfer schon jede Menge Tribute an den Fiskus entrichtet. Weshalb ihm also das Recht genommen werden soll, zu bestimmen, wer nach seinem Tod zum Eigentümer seines Lebenswerkes wird, liegt im Dunkeln.

Die Bestandsgröße Kapital für den Fall ihrer Übertragung (im Erbfall) kurzerhand zur Flussgröße Einkommen (des Erben) umzudeuten und – unter Hinweis auf die Besteuerung von Arbeitseinkommen – entsprechend zu enteignen, zeugt vom vollkommenen Fehlen der Einsicht in rechtlich-ökonomische Grundlagen.

Abseits von fundamentalen Grundsätzen gibt es indes auch handfeste praktische Einwände gegen die Einführung von Substanzsteuern. Indem man den Rechtsnachfolgern der Produktiven die Verfügungsmacht über ererbtes Eigentum nimmt, gelangt es dadurch ja nicht etwa in bessere Hände. Was haben denn die proletarischen Massen, denen nach Vorstellung der alten und neuen Marxisten das dem Klassenfeind entrissene Vermögen überantwortet werden soll, dafür getan? Worin besteht denn ihre Leistung, deren Fehlen man beim (bislang) rechtmäßigen Erben beklagt?

Und da ja der größte Teil der vererbbaren Vermögen nicht in Bargeld, Gemälden oder Juwelen steckt, sondern in Unternehmen und/oder Unternehmensbeteiligungen: wie soll denn die geforderte Enteignung vonstattengehen? Sollen die Betriebe etwa von den Belegschaften oder von der Gewerkschaft übernommen und weitergeführt werden? In diesem Fall würden die Konkursrichter jahrelang kaum noch Freizeit haben. Oder sollen sie verstaatlicht werden? Das böte – im Lichte der immanenten Unfähigkeit des Staats als Unternehmer, wenig erquickliche Aussichten.

Die langfristig erfolgreiche Führung eines Unternehmens kann auf die Figur des Unternehmer-Kapitalisten nicht verzichten. Es ist eben ein entscheidender Unterschied, ob man ein Unternehmen mit seinem eigenen Geld und bei vollem Risiko führt, oder ob man das als auf der Lohnliste stehender Angestellter tut. Unternehmer und bloße Betriebsführer sind nicht dasselbe. Diesen Unterschied haben die alten und neuen Marxisten niemals begriffen.

Wer keine Massenarbeitslosigkeit will, sollte daher die Unternehmer nicht vergraulen. Wenn eine Kritik am bestehenden, "kapitalistischen" System gerechtfertigt ist, dann die, dass die Figur des Unternehmer-Kapitalisten so gut wie ausgestorben ist – zumindest, soweit es "systemrelevante" Großbetriebe betrifft.

Abseits tagespolitischer Scharmützel ist es in den meisten Fällen nicht verkehrt, nach den Wurzeln von Ideen zu suchen, um auf diese Weise listig vorgeschobene, von tatsächlichen Beweggründen unterscheiden zu können, die bestimmten Forderungen zugrunde liegen. Werfen wir zu diesem Behufe einen Blick in das 1848 von den Herren Karl Marx und Friedrich Engels veröffentlichte "Manifest der Kommunistischen Partei". Hier finden wir nach der schwülstigen Einleitung dieses:

"Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d.h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren. Es kann dies natürlich zunächst nur geschehen vermittelst despotischer Eingriffe in das Eigentumsrecht und in die bürgerlichen Produktionsverhältnisse…"

In der Folge wird ein Zehn-Punkte-Programm präsentiert, das zunächst in den "fortgeschrittensten Ländern" verwirklicht werden soll. Darunter finden sich so großartige, in unserer angeblich kapitalistischen Welt längst realisierte Errungenschaften, wie die Schaffung von Zentralbanken, die Einführung starker Progressivsteuern, die Kindesverstaatlichung mittels "öffentlicher und unentgeltlicher Erziehung aller Kinder" und die "Zentralisation des Transportwesens in der Hand des Staates".

Was zur endgültigen Erreichung des sozialistischen Paradieses noch fehlt, ist die im Manifest geforderte "Expropriation des Grundeigentums" (Grundsteuern sind immerhin ein erster Schritt in diese Richtung) und die "Abschaffung des Erbrechts". Die von den Linken im Zusammenhang mit der Pandemie erhobenen Forderungen werden nach ihrer Umsetzung diesem Mangel endlich abhelfen.

Wer also tatsächlich glaubt, es ginge bei den von Vizekanzler Kogler & Genossen entwickelten Begehrlichkeiten tatsächlich um die Bewältigung der (maßgeblich von der Nomenklatura mit ihrer erratischen Politik verschuldeten) Schäden, die an den Volkwirtschaften entstanden sind, glaubt vermutlich auch an den Osterhasen. Selbstverständlich wird hier an einem bedeutend größeren Rad gedreht: es geht um nicht weniger als um das Sturmreifschießen der letzten verbliebenen Bastion unserer einst bürgerlichen Gesellschaft: das Privateigentum.

Die von alten und neuen Marxisten geforderte Enteignung zielt, siehe "Manifest", keineswegs auf die Verwirklichung romantisch-naiver Vorstellungen von Gerechtigkeit, sondern allein und erklärtermaßen auf die Zerstörung der Bourgeoisie. Und das ist mit Sicherheit das Letzte, was wir ausgerechnet in einer Lage brauchen können, in der wir es mit anhaltender Massenarbeitslosigkeit zu tun bekommen werden und der Staat und seine Schranzen sich als völlig unfähig erweisen, daran etwas zu ändern.

Wie auch immer die gewaltigen Aufräumungsarbeiten finanziert und bewältigt werden sollen, die "danach" erforderlich sind: der Schlüssel liegt garantiert nicht in der Zerstörung des für den Wiederaufbau so dringend benötigten privaten Kapitals mittels Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

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