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Die Bischöfe und andere Heuchler

An manchen Tagen muss man sich rund um die Uhr wundern, muss verzweifeln und sich empören. Über die Bischofskonferenz, über Kardinal Schönborn, über den neuen Burgtheaterdirektor, über die UNO, über die Datenschutzbehörde, über ein Salzburger Gericht.

Überall greift verlogene Doppelbödigkeit um sich und wir sind offernbar wehr- und hilflos.

Alles was hinkt, sind die Vergleiche der Bischofskonferenz

An der Spitze der empört machenden Täter der letzten Stunden steht – rein hierarchisch – die katholische Bischofskonferenz. Sie fordert ausdrücklich, dass es auch künftig in Österreich eine (laut kathpress) "parteiische Rechtsberatung" für Asylwerber geben soll. Die Asylrechtsberatung müsse "eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber ergreifen".

Was die Bischofskonferenz hingegen verschweigt: Natürlich ist Beratung jeder Art weiterhin möglich. Die Beratung, die sie meint und verteidigt, und die derzeit primär von Diakonie, Caritas & Co durchgeführt wird, ist nur jene, die der österreichische Steuerzahler zu bezahlen hat. Und das soll nach Wunsch der Bischöfe trotz aller Missstände und Fehlentwicklungen weiterhin so bleiben. Das Innenministerium will hingegen künftig nur noch eine "unparteiische Rechtsberatung" durch eine neue Bundesagentur finanzieren.

Eine besondere Chuzpe dabei ist es, wenn die Bischofskonferenz die derzeitige skandalöse Praxis der Asylantenhilfe mit der Verfahrenshilfe zugunsten mittelloser Personen vergleicht oder gar zu rechtfertigen versucht, zu der – meist in Strafprozessen – unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsanwälte verpflichtet sind. Zwar stimmt es – und das ist zweifellos gut so –, dass die Rechtsanwälte dabei einseitig die Rechte ihres Zwangsmandanten zu vertreten haben. Aber:

  • Sie sind nicht dazu verpflichtet, exzessiv tätig zu werden – etwa automatisch gegen jeden negativen Bescheid bis zum Höchstgericht zu gehen und auch viele andere Tricks anzuwenden, nur um möglichst lange (oder ganz) die Rechtsfolgen des Bescheides, des Urteils zu verhindern;
  • Sie können diese Verfahrenshilfe auch ablehnen, wenn jemand ihre Gratisdienste unberechtigt in Anspruch nehmen will, und müssen sich erst der Nachprüfung dieser Ablehnung durch ein unabhängiges Gericht beugen;
  • Vor allem unterliegen sie auch bei der Verfahrenshilfe – im Gegensatz zu Caritas&Co – voll der strengen Disziplinarordnung ihres Standes, die einem Rechtsanwalt als Höchststrafe sogar die Lizenz entziehen (ihn "streichen") kann;
  • Kein normaler Rechtsanwalt würde daher Rechtswidrigkeiten zugunsten seines Zwangsmandanten begehen, wie etwa diesen zu verstecken, ihm zu raten, den Pass wegzuwerfen, die Behörde zu belügen oder sich der Justiz zu entziehen.

All das ist, wie sich immer wieder zeigt, bei der (auch) unter dem Tarnmantel der Kirchen agierenden Asyllobby ganz anders, und zwar völlig konsequenzenlos. Dort ist man sogar jedes Mal stolz, wenn der Rechtsstaat gebeugt werden konnte und ein weiterer illegaler Migrant mit Hilfe wilder Lügenkonstruktionen im Land bleiben kann. Dazu werden sogar Scheintaufen vorgenommen. Der Vergleich der Bischofskonferenz mit der rechtsanwaltlichen Verfahrenshilfe ist daher schlicht infam. Und eine Beleidigung für die Rechtsanwälte. Er wäre höchstens dann legitim, wenn die Bischofskonferenz:

  • erstens die strikte Auflösung von Caritas oder Diakonie wegen eines solchen Verhaltens verlangen würde, bei dem auch ein Anwalt gestrichen wird;
  • und zweitens jedem Kirchenbeitragszahler auf Kirchenkosten einen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen würde, der parteiisch alle denkbaren Kampf- und Verschleppungsmaßnahmen gegen den Kirchenbeitragsbescheid ergreift und jedes Verfahren auf Kosten der Kirche bis zum Höchstgericht schleppt, damit die Kirche möglichst durch die Finger schaut.

Arbeitende Familien? Dem Kardinal doch ganz egal

Weil wir gerade bei den Bischöfen sind: Da polemisiert Kardinal Christoph Schönborn praktisch zur gleichen Stunde in einem Beitrag für eine Boulevardzeitung gegen die Reform der Mindestsicherung, weil dadurch Alleinerziehende besonders betroffen wären. Er setzt damit Landau-gehorsam die Caritas-Kampagne gegen die Mindestsicherungsreform fort, obwohl diese nicht gegen die Alleinerziehenden gerichtet ist, sondern nur gegen nicht arbeitende Migranten, die sich auch nicht bemühen, Deutsch (oder Englisch) zu lernen.

 Mit keinem Wort geht Schönborn hingegen darauf ein, dass die Mindestsicherung derzeit (und auch künftig, wenngleich deutlich abgeschwächt) vor allem eine eindeutige Diskriminierung all jener darstellt, die Kinder aufziehen UND gleichzeitig zu einem knappen Lohn arbeiten gehen. Denn Mindestsicherungsbezieher bekommen zwar genauso viel Familienbeihilfe (und sonstige Sozialleistungen) für jedes Kind wie arbeitende Menschen. Aber sie bekommen zusätzlich auch noch einen Extrabetrag aus der Mindestsicherung für jedes Kind, den alle anderen nicht bekommen, egal wie wenig sie verdienen.

Das ist eine glatte Diskriminierung der arbeitenden Alleinerzieher und Elternpaare, die außer der Familienbeihilfe keinen Cent zusätzlich für ihre Kinder bekommen, auch wenn ihr Gesamteinkommen sich in der gleichen Höhe wie das der nicht arbeitenden Mindestsicherungsbezieher bewegt.

Wir lernen, dass wir uns geirrt haben, wenn wir in den Bischöfen einen Advokaten der Familien und der alleinerziehenden Frauen gesehen haben. Sie sind es nicht, zumindest dann nicht, wenn Eltern, wenn alleinerziehende Mütter auch noch arbeiten gehen. Dabei sollte man meinen, dass diese Menschen eigentlich doppelte Solidarität verdient hätten, weil sie eben neben der Kindererziehung auch etwas zur Gesellschaft beitragen. Obwohl sie dabei doppelt belastet sind und doppelt diskriminiert werden gegenüber jenen, die nicht arbeiten.

Wir lernen: Caritas und Kardinal setzen sich nicht für die "Working Poor" ein, sondern nur für Non-Working Poor, und damit in der Realität vor allem für Migranten.

Das Burgtheater als Hort der Opposition

Ein besonderes Früchterl übernimmt demnächst das Burgtheater, ein gewisser Martin Kusej, offensichtlicher Liebling der linken Feuilleton-Blase. Der Mann war schon vom einstigen SPÖ-Minister Drozda – der selbst nur knapp einem Verfahren als einstiger Burgtheater-Manager wegen problematischer Geschäfte entronnen ist – noch schnell mit einem rechtsgültigen Vertrag als Burgtheaterdirektor ausgestattet worden, tritt aber erst jetzt das wohlgepolsterte Amt an.

Kusej kündigte nun vorweg in einem Interview an, das einst renommierte Staatstheater in ein Agitationshaus umwandeln zu wollen. Er könne sich "sehr gut vorstellen", den Donnerstagsdemos gegen die Regierung eine Heimstatt zu geben; ein deutlich "diverseres" Ensemble aufzustellen (was auch immer das sein soll); und das Burgtheater zum "Hort der Opposition" zu machen. Und noch klarer der Kusej-Satz: "Was ich in jedem Fall strikt ablehne, sind rechte Positionen".

Die Meinungen des Herrn Kusej sind mir völlig egal, so wie sie den vielen ehemaligen Burg-Besuchern egal sind, die ja schon seit der Ära Peymann das Haus meiden, das seither nur noch mit Billigsttickets gefüllt wird. Aber schlicht verlogene Heuchelei ist es, wenn dieser Herr Kusej es gleichzeitig keinesfalls ablehnt, "rechte" Steuergelder anzunehmen. Denn die Theater-Finanzierung stammt ja zu mindestens 60 Prozent von verachteten Wählern der Rechtsparteien (seit sich die SPÖ zur Partei der Mindestsicherungsbezieher reduziert hat, geschieht das wohl sogar noch zu einem viel höheren Prozentsatz).

Die Gelder der verachteten Rechten nimmt Herr Kusej also sehr wohl. Und Herr Blümel und die ganze Regierung werden sie ihm auch noch sehr devot nachtragen …

Was interessieren die UNO oder Pilz schon 148 Peitschenhiebe

Ein UNO-Sonderberichterstatter, etliche andere Gesinnungsgenossen und die Mainstream-Medien haben sich in den letzten Stunden flügelschlagend für den Australier Julian Assange eingesetzt. Dieser wird vermutlich in den USA zu (maximal) fünf Jahren verurteilt werden; er hat staatliche US-Dokumente und Mail-Konten ausspioniert: er hat jahrelang britische Gerichtsauflagen verletzt; er blickt in Schweden einem Vergewaltigungsverfahren entgegen; und er hat jetzt offensichtlich den Präsidenten Ekuadors zu erpressen versucht, in dessen Botschaft er jahrelang ein kapriziöser Gast gewesen ist.

Man hätte wetten können, dass zu seinen Gunsten auch ein Peter Pilz aktiv wird und sogar Asyl für den Mann in Österreich verlangen wird. Und hätte diese Wette prompt gewonnen (aber das ist bei diesem Fettauge auf allen linken Suppen wirklich nicht schwer).

Wie widerlich das Verhalten der UNO und all dieser Typen in Wahrheit ist, kann man klar an einem Vergleich sehen: an ihrem totalem Desinteresse für die iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. Diese ist jetzt von der Mullah-Diktatur zu unvorstellbaren 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt worden. Ihr ganzes Delikt: Sie hat sich gegen die Todesstrafe ausgesprochen und Frauen verteidigt, die sich gegen den Zwang wehrten, sich zu verschleiern.

Dazu schweigen aber Pilz wie UNO wie die allermeisten Mainstream-Medien geradezu dröhnend, so weit ich sie alle überblicken kann. Aber freilich: Im Fall Sotoudeh kann man nicht gegen einige rechtsstaatliche Demokratien im Westen stänkern, sondern müsste eine der vielen unmenschlichen Konsequenzen des real existierenden Islams kritisieren. Was ein aufrechter Linker natürlich nie täte.

Übrigens: Auch der österreichischen Außenministerin stünde es gut und dringend an, hier mutiger und lauter aufzutreten. In Solidarität mit der iranischen Frauen  könnte sie auch ehrlicheren Feminismus praktizieren, als es ihre lächerlichen Aktionen wie ein zusätzlicher freier Tag für Frauen in ihrem Ministerium sind.

Nur linke Daten werden geschützt

Eine sogenannte "Datenschutzbehörde", eine der vielen Hinterlassenschaften der rot geleiteten Regierungen, hat dem "Falter"-Chefredakteur Recht gegeben, weil das Innenministerium Mails des Mannes ans Ministerium veröffentlicht hat, die ihn der Unwahrheit bei seinen öffentlichen Attacken auf das Innenministerium überführen. Der Mann sei in seinem Grundrecht auf Datenschutz verletzt worden. Wir lernen: Ein Ministerium dieser Regierung darf sich nach Ansicht solcher Behörden nicht wehren, wenn es von einem Linksaußen-Journalisten zu Unrecht attackiert wird.

Völlig gleichgültig reagiert diese Behörde hingegen auf eine andere, viel massivere Datenschutz-Verletzung: Das ist das Hinausspielen von Daten des Verfassungsschutzes darüber, wer den Identitären – einem an sich völlig legalen Verein – Geld gespendet hat. Und dieses Delikt wird die Datenschutz-Genossen mit Sicherheit auch in Zukunft völlig kalt lassen. Trifft es doch nicht ihr Zentralorgan, sondern einen bösen rechten Verein.

Gewiss: Diese Datenschutzverletzung (samt Amtsmissbrauch) liegt erst ein paar Tage zurück. Aber glaubt irgendjemand, dass diese Behörde zum Schutz linker Daten irgendwann einmal auch rechte Daten schützen würde? Oder gar die Enthüllung solcher Daten kritisieren würde, durch die der Wahlkampf der Linksparteien gestützt werden soll? Ich ließe mich gerne eines Besseren belehren und würde dieser Behörde, wann auch immer, einen ganzen Jubelartikel widmen. Ich werde aber nicht widmen müssen …

Übrigens biete ich noch eine Wette an: Auch der sogenannte Presserat – ein unter Dominanz der Gewerkschaft stehendes Feme-Gremium – wird natürlich nichts gegen diese Veröffentlichungen sagen, obwohl er sonst ständig schäumt, wenn nicht-linke Medien etwas veröffentlichen.

Morddrohungen? Kleinigkeiten

Unfassbar ist auch das soeben ergangene Urteil eines Salzburger Gerichts. Ein türkischstämmiger Mann und sein Sohn sind von einer Richterin namens Barbara Peschka lediglich zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden, obwohl die beiden die Freundin des Sohnes durch Todesdrohungen zu einer Abtreibung gezwungen haben (nachdem der Frau davor schon "im Streit" eine Rippe gebrochen worden war, was zeigt, dass die Todesdrohungen durchaus ernst zu nehmen waren).

Man fasst es nicht, was alles derzeit in diesem Land passiert.

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