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Herr Kurz, es braucht langsam Taten, nicht nur Worte

Zu den vielen richtigen Dingen, die im Zentrum der Aussagen des Sebastian Kurz und vieler Regierungsmitglieder stehen, gehören vor allem zwei Forderungen: Erstens die nach mehr Subsidiarität in Europa anstelle der unerträglichen Überregulierung und zweitens die nach einem Stopp der Massenmigration. Beides ist notwendig, richtig, wichtig und wird von vielen Österreichern unterstützt. Nur: Es wird langsam Zeit, nicht nur zu fordern, sondern auch zu handeln. Es tauchen langsam Zweifel auf, wieweit diese beiden zentralen Anliegen auch ernst gemeint sind. Diese Zweifel kulminieren in vier sehr konkreten Punkten.

Wobei in der Folge durchwegs nur rein österreichische Handlungsnotwendigkeiten aufgelistet sind. Wo Österreich autonom handeln könnte, wo das (ansonsten vielfach richtige) Entschuldigungsargument nicht zutrifft: Wir würden ja wollen, aber die EU, aber die UNO, aber die Merkel.

Es geht vielmehr ganz konkret um Aufgaben in der Kompetenz des Bundeskanzlers, des Europaministers, des Bildungsministers, der Außenministerin und des Innenministers:

  1. Da liegen mehr als 260 Dossiers auf dem Tisch, wo die EU-Kommission neue Gesetze (Verordnungen, Richtlinien) durchbringen will. Und zwar möglichst rasch, möglichst unter der österreichischen Ratspräsidentschaft, bevor im kommenden Frühjahr erstens das Problemland Rumänien den Vorsitz übernimmt, zweitens der Brexit so oder so finalisiert werden muss und drittens EU-Wahlen sowie die folgende Bildung einer neuen Kommission anstehen.

    Deshalb herrscht Hochdruck in allen EU-Gremien, deshalb wird in etlichen Kommissionsbüros sogar im August durchgearbeitet (was ganz ungewöhnlich ist). Bei diesen Arbeiten sind Diplomaten des Vorsitzlandes Österreich besonders intensiv aktiv, um möglichst viel noch Gesetz werden zu lassen. Und nirgendwo hört man, dass Österreich mit Verweis auf Subsidiarität oder Überregulierung bremsen würde.

    Mit großer Sicherheit sind – auch wenn  niemand alle 260 Gesetzesvorhaben im Detail kennen kann – 80 bis 90 Prozent dieser Dossiers im Grund überflüssig. Sie sind sehr oft Folge von effizienter Lobbyarbeit (etwa einzelner NGOs), von Wichtigmacherei der Abertausenden hauptberuflichen EU-Menschen, deren einziger Lebenssinn die ständig fortschreitende Regulierung der 500 Millionen Europäer ist. Es wäre fast in jedem Fall weitaus besser, die Materien würden den einzelnen Staaten, Provinzen, Gemeinden zur Regelung überlassen – sofern überhaupt eine Regelung wirklich notwendig ist. Was sehr oft nicht der Fall ist.

    Man denke etwa an die bekanntesten in letzter Zeit umgesetzten und durchwegs überflüssigen Regulierungsmonster, die so viele Menschen sinnlos belästigen und quälen, die Milliarden an völlig unproduktiven Kosten verursachen: die Allergen-, die Glühbirnen- und die Datenschutzgrund-Verordnung. Jetzt sollen 260 weitere Regulierungen kommen.

    Jedes Mal waren und sind hinter den Türen der diversen EU-Gremien auch österreichische Beamte und Politiker unter den Tätern – auch wenn sie sich oft nicht outen. Nie übernimmt jemand Verantwortung für ein Gesetz, ganz im Gegensatz zu österreichischen Gesetzen, wo die Urheber (also Minister und Parlamentsmehrheit) immer eindeutig feststellbar sind. 

    Daher wäre es jetzt umso notwendiger, dass die österreichische Regierung jetzt ihr Wort von der Subsidiarität ernst nimmt und laut und deutlich sagt: Bei diesen 80 Prozent sind wir dagegen. Sie sagt es aber nicht.
  2. Um nur ein konkretes Beispiel eines völlig überflüssigen neuen EU-Projekts herauszugreifen: Auf Initiative des französischen Präsidenten Macron sollen zwanzig "Europäische Hochschulen" geschaffen werden. Auch der Europäische Rat hat schon im Dezember 2017 dieser Absicht zugestimmt, die seither von der EU mit Volldampf betrieben wird. Das war damals noch mit Christian Kern, aber es ist kein Widerstand von Schwarz-Blau bekannt.

    Das Vorhaben klingt aufs erste gut und harmlos, ist aber in Wahrheit dumm und überflüssig. Denn:
    - erstens zieht damit die EU durch die Hintertür weitere Kompetenzen an sich, zu denen das Bildungssystem bisher nicht gehört hat; 
    - zweitens sind damit nicht nur neue Kostenbelastungen, sondern auch neue Regulierungsfluten in Sachen gesamteuropäisches Studienrecht zu erwarten, die weit über die ohnedies schon problematischen Folgen des sogenannten Bologna-Systems hinausgehen werden;
    - drittens ist längst schon das Studium an mehreren Universitäten hintereinander sowie die Konsumation eines Erasmus-Semester im Ausland praktisch die Regel (die in der Praxis freilich mehr die Reiselust junger Menschen bedient und deren verständliches Bestreben, schwierigen Prüfungen aus dem Weg zu gehen);
    - viertens ist in dem dazu erstellten Text der Kommission nichts Konkretes von dem einzig wirklich notwendigen Bereichen die Rede, wo wir mehr Uni-Absolventen bräuchten: also von den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) sowie Medizin;
    - fünftens ist bei MINT nicht der Mangel an Unis oder Studienplätzen das Problem, auch nicht in Österreich, sondern leider der Mangel an ausreichend interessierten und durch die AHS (usw.) qualifizierten Studenten;
    - und sechstens steht statt MINT in diesem Text als Schlüsselwort die gefährliche Formulierung von den "großen gesellschaftlichen Herausforderungen" an der Spitze. Dahinter erkennt jeder mit dem Universitäts-Slang Vertraute einen Akzent auf den sogenannten Gesellschaftswissenschaften – also auf Politologie, Soziologie, Genderologie, usw. Dabei haben wir gerade von denen wirklich längst mehr als genug Absolventen, die niemand benötigt, und die an den Unis in diesen Fächern vor allem viel ideologischen Unsinn gehört haben.

    Ein klares "Danke, Nein" aus Österreich wäre also auch aus inhaltlichen Gründen am Platz, nicht nur des Deregulierungs- und Subsidiaritätsprinzips wegen.
  3. Noch Schlimmeres bahnt sich auf UN-Ebene an. Nämlich ein "Globaler Pakt für Flüchtlinge und Migranten". Dazu gibt es als erste Vorstufe eine zwei Jahre alte Erklärung der UN-Generalversammlung. Und der Pakt soll im Dezember sinnigerweise ausgerechnet in Marokko unterzeichnet werden – einer Drehscheibe der illegalen Migration.

    Es gibt bisher nur zwei Länder, die offen eine Ablehnung eines solchen Paktes ausgesprochen haben: die USA und Ungarn. Sowohl aus Gründen der Subsidiarität wie auch wegen der von der Regierung versprochenen Kampfes gegen die illegale Migration wäre es dringend am Platz, dass sich auch Österreich im gleichen Sinne aussprechen sollte.

    Das würde schon die Erfahrung etwa mit der Genfer Flüchtlingskonvention nahelegen. Denn diese klingt in ihrem Wortlaut nach einem vernünftigen Dokument (Asylgewährung für Menschen, die persönlich(!!) aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt werden). Im Laufe der Jahre ist aber durch europäische Gerichte daraus ein Universalvehikel geworden, das eine Völkerwanderung von Millionen nach Europa ermöglicht hat.

    Mit Sicherheit würde ein UNO-Migrationspakt zum Epizentrum ähnlicher Entwicklungen werden – auch wenn er formal unverbindlich ist. Aber sehr bald würden in bekannter Art EU-Richtlinien wie auch die Urteile mancher Gerichte auf ihn aufbauen.

    Dass ein solcher Migrationspakt sich in eine extrem gefährliche Richtung entwickeln und wohl noch ärgere Exzesse als die Flüchtlingskonvention auslösen würde, lässt sich etwa schon aus der Homepage der UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR ablesen. Dort ist etwa die Rede davon, dass "Flüchtlinge" einen "besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung" bekommen sollen, dass sie Möglichkeiten erhalten sollen, "ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können" (wohlgemerkt: "können" im Sinne einer umfassenden Arbeitserlaubnis, aber nicht "müssen", also keineswegs im Sinn einer Entlastung der Steuerzahler des Aufnahmelandes), dass sie "von Anfang an in ihre Aufnahmegemeinschaften inkludiert werden". Noch schlimmer: Es ist auch Rede davon, den "Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten" auszuweiten.

    Das ist genau das Merkelsche Umverteilungsprogramm. Von Rückführungen und Abschiebungen, von einer Mitwirkung der Migranten-Entsendestaaten daran ist hingegen keine Rede.

    Dass solche Resolutionen in der UNO-Generalversammlung massive Mehrheiten finden, ist an sich klar. Zählt doch der Großteil der UN-Mitgliedsstaaten zu den Migranten-Export-Ländern. Diese wollen die Migration ihrer überzähligen Esser in andere Regionen möglichst leicht und angenehm gestaltet sehen (man könnte leicht pointiert hinzufügen, damit die dortigen Regierungen dann selber die Entwicklungshilfegelder möglichst ungestört konsumieren kann).

    Auch wenn das Ganze in viel diplomatentypisches Wortgeklingel, Leer- und Schöngerede eingebaut ist, ist das Ganze eindeutig ein massiver Schlag ins Gesicht aller Versprechungen der österreichischen Regierung. Es braucht vielmehr ein klares und sofortiges Nein zu jeder Art eines solchen Paktes. Dies umso mehr, als Außenminister Kurz einst vor der UN-Generalversammlung die diesbezüglichen Pakt-Intentionen unterstützt hatte.
  4. Und die allergrößte und dringendste Notwendigkeit hat vor ein paar Tagen in einem Gastkommentar in diesem Tagebuch ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts klargemacht.

    Da von den diversen (fast durchwegs von Steuermitteln lebenden!) NGOs praktisch jeder Asylbescheid des Bundesasylamtes angefochten wird, kommt jeder solche Bescheid vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort aber steht nur die Partei des ursprünglich abgewiesenen Asylwerbers (also einschlägige "Rechts"-anwälte, NGO-Lobbyisten und oft seine ganze Familie) vor dem Richter, nicht jedoch die Beamten des Bundesasylamtes, die den Bescheid eigentlich recherchiert und ausgearbeitet haben. Und die daher als einzige die Lügen, die dann oft vor dem Richter erzählt werden, zerpflücken könnten. Aber sie sind nicht da. Sie kommen nie zu Verhandlungen des Verwaltungsgerichts!

    Die Folgen sind klar und vorhersehbar: Ein guter Teil der ursprünglich Abgewiesenen bekommt dann auf Grund dieser Lügenkonstrukte doch Asyl; die linken oder faulen Richter haben keine Scherereien; und dem Asylamt ist die Sache offensichtlich wurscht, sobald es den Bescheid in erster Instanz erstellt hat.

    Ein unglaublicher Skandal! Dabei könnte ihn der Innenminister mit einer einzigen Weisung beenden. Er bräuchte nur den Beamten des ihm unterstehenden Asylamtes aufzutragen, zu jedem dieser Berufungsverfahren hinzugehen und dort die Interessen Österreichs gegen die Migrationslobby zu verteidigen. Sollte eigentlich nicht so schwer sein.

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