Die erfundenen und instruierten Geschichten der Asyl-NGOs

Hundertschaften von so genannten "Asylexperten" aus diversen NGOs schaffen es, immer neue Strategien zu finden, mit denen jedermann in Österreich Asyl oder einen sonstigen Aufenthaltstitel ergaunern kann. Vollkommen gleichgültig, ob das zumindest ansatzweise berechtigt ist oder nicht.

Im Gegensatz zur teils naiven und augenscheinlich äußerst laschen Vorgehensweise unserer staatlichen Organe legt die (tatsächlich real vorhandene) Asylindustrie höchste Professionalität an den Tag und verfolgt ihre Ziele konsequent ohne jegliche Skrupel.

In nahezu sämtlichen Fällen wird gegen einen abweisend ergangenen Asylantrag Beschwerde erhoben, womit es letztendlich auf den jeweiligen Richter am zuständigen Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ankommt, ob der begehrte Status gewährt wird oder nicht. Dabei überlassen die als Flüchtlingshelfer agierenden NGOs nichts dem Zufall. Jeder Richter wird genau gescreent, es bestehen für jeden einzelnen Richter umfangreich angelegte Akten, seine Spruchpraxis wird genau durchleuchtet und dokumentiert. Festgehalten wird, was beim jeweiligen Richter zu Wohlwollen führt, womit er zu überzeugen ist und was ihn andererseits verärgert oder skeptisch stimmt.

Der Asylwerber, beziehungsweise die hinter ihm stehende Flüchtlingsberatung, weiß daher bereits vor der jeweils angesetzten mündlichen Gerichtsverhandlung sehr genau, was zu erwarten sein wird. Wurde das Verfahren einem Richter mit einer einschlägig ideologischen Prägung zugeteilt und bedarf es daher keinen großen Mühen, oder aber ist der verfahrensleitende Richter eine Persönlichkeit, die den Beruf und die damit verbundene Verantwortung auch ernst nimmt und müssen somit größere Geschütze aufgefahren werden?

Professionell wird eine gute Durchmischung der vorgegebenen Asylgründe geplant. Denn selbst der noch so asylfreundliche Richter hat bald ein Argumentationsproblem, wenn er zwanzigmal in der Folge die Sachverhaltsfeststellung treffen soll, dass der jeweilige Asylwerber homosexuell sei. Genauestens werden schließlich Änderungen in der Spruchpraxis des BVwG allgemein und des jeweiligen Richters im Speziellen beobachtet. Was noch vor ein wenigen Monaten mit hoher Sicherheit zur Zuerkennung des Status des Asylberechtigten führte, kann mittlerweile keinen Asylgrund mehr darstellen. Auch werden veröffentlichte Länderberichte, auf denen Asylentscheidungen des BVwG basieren, exakt analysiert und dienen als Grundlage für die erfundenen und den Asylwerbern instruierten Geschichten.

Auf Basis dieser von den NGOs akribisch geführten Dokumentationen erfolgt nahezu auf jede anstehende Verhandlung eine perfekte Vorbereitung. Der Asylwerber und die beantragten Zeugen werden genau "eingeschult", Empfehlungsschreiben von Pfarrern und Asylbetreuern werden eingeholt und vorgelegt, alles wird passgenau auf den jeweiligen Richter zugeschnitten.

Bei afghanischen Männern ist derzeit etwa folgende Vorgehensweise sehr en vogue: Der Asylwerber behauptet, den Glauben an Allah verloren zu haben, Atheist oder Agnostiker geworden zu sein, womit er bei Rückkehr in sein Heimatland Verfolgung beziehungsweise psychischer und/oder physischer Gewalt ausgesetzt sein könnte. Bei zahlreichen Richtern reicht dies bereits für eine stattgebende Entscheidung.

Weiß der jeweilige Asylwerber, dass ihn ein "schwierigerer" Richter erwartet, fährt man mit gröberen Geschützen auf: Der afghanische Asylwerber konvertiert zum Christentum, besucht ein paar Wochen Taufunterricht und lässt sich taufen. Asyl wird dann jedenfalls gewährt und nebenbei freut sich die Kirche noch über viele neu gewonnene Mitglieder, spielt das böse Spiel munter mit.

Ziemlich skurril wird es schließlich, wenn gewisse Richter Geschichten aus der Bibel erfragen oder sich Gebete vorsagen lassen. Natürlich wissen NGOs bereits vorweg, bei welchen Richtern sie mit derartigen Fragen rechnen müssen und bereiten ihre Klientel genauestens darauf vor. In den mündlichen Verhandlungen schaffen es Asylwerber dann, die Geschichte vom Verlorenen Sohn zum Besten zu geben, Zitate aus der Bibel wiederzugeben, das Vaterunser oder das Glaubensbekenntnis fehlerlos aufzusagen, die Namen der Evangelisten zu nennen – und das Asyl ist gesichert. Alles hat geklappt, die Mühe hat sich bezahlt gemacht.

Häufig werden Pfarrer geladen oder kommen ungeladen zur Verhandlung mit. Sie berichten dann rührig davon, wie fromm und gotteszugewandt der Asylwerber dem Gottesdienst beiwohnen und sich am Kirchengemeindeleben beteiligen würde. Natürlich gibt der Asylwerber dann immer zu Protokoll, dass er bei einer Rückkehr in sein Heimatland nicht zum Islam zurückkehren würde, sondern Christ bleiben wolle. Natürlich geht der Fall somit für ihn positiv aus.

Bei afghanischen Frauen findet man hingegen keine religiösen Konversionen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bei Frauen gibt es viel einfachere Wege, um Asyl zu erschwindeln. Es reicht aus, den Richter davon zu überzeugen, dass man über eine westliche Orientierung verfügt. Also wird die Verschleierung vor der Verhandlung rasch abgenommen, oft erst direkt im Gerichtsgebäude oder unmittelbar vor Betreten des Verhandlungszimmers.

Richter stellen dann fest, dass sich die Asylwerberin nach westlicher Mode kleidet, frisiert und schminkt. In der Verhandlung berichtet die Asylwerberin dann, dass sie über einen selbständigen Bewegungsradius verfüge, sie sich mit österreichischen Freundinnen treffe, um gemeinsame Aktivitäten zu bestreiten und auch alleine Ausflüge mache. Auch wenn kein Wort davon stimmt, reicht es fast immer aus, dass der Beschwerde stattgegeben und Asyl gewährt wird.

Vorgebracht wird auch oft, dass die eigenen Töchter beim Turnunterricht teilnehmen dürften, dass die Asylwerberin einer Erwerbsbeschäftigung nachgehen wolle und – im Extremfall, um sogar "schwierigste" Richter zu überzeugen –, dass man sogar über österreichische männliche Bekannte verfüge. Ausgesagt wird, man könne sich nicht vorstellen, nach dem konservativen Wertebild des Heimatlandes zu leben. Dass ein Blick auf die große Anzahl von Verwandten, die zu Gericht mitgekommen sind, augenscheinlich genau von einem ultrakonservativen Weltbild zeugen, tut dabei meist nichts zur Sache. Asyl oder ein anderer Aufenthaltsstatus wird sofort gewährt.

Kritischere Richter am BVwG wagten folgenden Versuch: Sie legten Verhandlungspausen ein und beobachteten dann, wie die Asylwerberinnen in der Pause sofort ihr Kopftuch wieder aufsetzten. Die vorgetäuschte "westliche Orientierung" wurde daraufhin nicht anerkannt. Diese Vorgehensweise blieb nicht folgenlos, sondern führte am BVwG zu einer – von gewissen Richtern mit einschlägiger ideologischer Prägung hervorgerufenen – enormen Empörung. Eine solche Vorgehensweise sei zutiefst verwerflich.

Auch holen gewisse Richter vor dem Verhandlungszimmer wartende Kinder in die Verhandlung und befragen sie, ob sie etwa tatsächlich am Turnunterricht teilnehmen dürfen, was freilich so gut wie nie der Fall war. Auch diese Vorgehensweise ist mittlerweile verpönt und um sicher zu gehen, instruieren die NGOs mittlerweile ohnehin auch alle Familienangehörigen entsprechend.

Der Kreativität dieser NGOs sind kaum Grenzen gesetzt. Sie erfinden die buntesten Geschichten, schmücken diese blumig und detailreich aus und bringen diese Geschichten dann den Asylwerbern bei. Dabei gehen sie ohne Schuldbewusstsein und ohne schlechtes Gewissen vor. Das Ziel, für ihre Klientel Asyl zu ergaunern, heiligt offenbar alle Mittel. Es sei dabei bemerkt, dass gerade auch kirchliche Stellen wie Caritas oder Diakonie besonders dreist vorgehen.

Erkenntnisse und Beschlüsse des BVwG können übrigens unter https://ris.bka.gv.at/Bvwg/ nachgelesen werden, Interessenten sei dies empfohlen. Von zahlreichen weiteren, oftmals aufgetischten Geschichten, etwa der gerne vorgebrachten Homosexualität (Medien berichteten in den letzten Tagen umfassend darüber), wird in einem folgenden Beitrag berichtet werden.

Von einer Mitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts

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