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Das Tagebuch wirkt: Asylamts-Beamte müssen mehr arbeiten

Ein Gastkommentar im Tagebuch, in dem eine Mitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts scharfe Kritik am Bundesasylamt geäußert hat, hat nun erfreuliche Konsequenzen. Das Innenministerium greift nun ganz im Sinne des Kommentars ein.

Der am 9. August erschienene Beitrag hat ein erschreckendes Verhalten des Asylamtes aufgedeckt: Die Beamten, die dort die Asylbescheide erarbeitet haben, reagieren in keiner Weise auf die – bei nach einer Asyl-Verneinung regelmäßigen – Einsprüche gegen diese Bescheide durch die Asylindustrie. Sie gehen nicht einmal zu dem auf einen Einspruch folgenden Verfahren vor dem (von einem SPÖ-Mann geleiteten) Bundesverwaltungsgericht, um den ergangenen Bescheid zu verteidigen und die meist konstruierten Behauptungen der Asylwerber und ihrer Rechtsberater zu bekämpfen.

Das ist ungefähr so, wie wenn die Staatsanwaltschaft nach Einbringung der Anklageschrift dann nicht mehr zum Strafprozess geht, wo dann Angeklagte und deren Anwälte unwidersprochen die wildesten Behauptungen aufstellen können.

Das hat eine logische Folge: Im Bundesverwaltungsgericht wurden und werden – auch durch nicht ideologisch schlagseitige Richter – ablehnende Bescheide des Bundesasylamtes sehr oft ins Gegenteil umgewandelt. Diese nachträglichen Asyl-Zuerkennungen werden dann nachher auch von niemandem vor einem Höchstgericht beeinsprucht. Das passiert immer nur im umgekehrten Fall, wenn also auch das Bundesverwaltungsgericht trotz der kunstvollen NGO-Inszenierung und trotz der Nichtteilnahme der Beamten der ersten Instanz ein Asyl-Begehren ablehnen sollte.

Die durch diesen Tagebuch-Artikel ausgelösten internen Erhebungen des Innenministeriums haben nun ergeben, dass diese Prozessbegleitung nicht in der offiziellen "Arbeitsplatzbeschreibung" steht – und deshalb von den Beamten auch prompt nie gemacht worden ist. Bekanntes Beamten-Motto: Tue nie mehr als das, was dir angeschafft worden ist.

Daher wird jetzt die Prozessbegleitung durch das Ministerium "angeschafft" und in die offizielle Arbeitsplatzbeschreibung aufgenommen. Allerdings mit der Einschränkung, dass man sich vorerst auf die Verfahren für Asylanten aus jenen Ländern konzentrieren will, bei denen es die meisten Probleme gibt, wo also die meisten Asylanträge nachträglich genehmigt werden.

"Schwuler" Missstand bleibt vorerst

Noch kein Mittel wurde freilich gegen einen der allerhäufigsten Schmähs entwickelt, mit dem Migranten meist auf Anraten der (oft christlichen!) NGOs ihren Asylwunsch begründen. Sie behaupten nämlich in immer mehr Fällen, sie wären schwul. Das liegt voll im linken Zeitgeist und ist extrem schwer widerlegbar – vor allem, wenn dafür auch ein "Zeuge" angeboten wird. Und da in der Tat in vielen islamischen Herkunftsländern Homosexualität bestraft wird, wird deswegen oft das Asyl tatsächlich zuerkannt.

Diese Behauptungen, homosexuell zu sein, sind freilich schon deshalb als häufige Lüge erkennbar, weil sie praktisch nur von Männern vorgebracht werden. Dabei überwiegen nach allen internationalen Daten unter den Homosexuellen die Frauen.

Die Versuche von Asylbeamten, auf Grund bestimmter Verhaltensweisen über Homosexualität zu urteilen, sind freilich aussichtslos (und werden prompt von allen linken Medien verhöhnt). Denn es gibt weder ein Homosexualitäts-Gen noch erkennbare Verhaltensweisen, die alle Schwulen erkennbar machen.

Daher wird es extrem schwer sein, das juristisch in den Griff zu bekommen. Denn letztlich decken immer die (österreichischen wie auch europäischen) Höchstgerichte in ihrer Naivität oder Ideologielastigkeit diesen Schmäh – obwohl der in keiner Verfassung oder Konvention abgesichert ist.

Manche Juristen befürchten, dass ohne völkerrechtliche Änderung der europäischen Konventionen – also ohne ausdrückliche Absage an eine Asylgewährung wegen Homosexualität – dieses schein-schwule Tor nach Europa nicht geschlossen werden kann, sondern vielmehr immer größer wird. Das aber wird passieren, sobald sich in Migrantenkreisen herumgesprochen hat, dass man sich ja nicht wirklich als schwul öffentlich outen muss, sondern nur bei einer Verhandlung hinter verschlossenen Türen ein paar Stunden lang zu lügen braucht, um das Asyl zu erhalten.

Eine solche Änderung steht aber nirgendwo zur Diskussion und ist wohl auch politisch nicht durchbringbar.

Eine weitere theoretisch mögliche Lösung wäre es wohl, wenn man bei jedem einzelnen Asylwerber schon während der ganzen Wartezeit Recherchen über die angebliche Homosexualität durchführen würde. Das wäre freilich mit großem Kostenaufwand verbunden, der bei den einzelnen Asylwerbern kaum eintreibbar sein wird. Machbar wäre es allerdings: So können in Scheidungsverfahren Detektive in 99 Prozent der Fälle ehewidrige Beziehungen wirklich nachweisen (worauf dann der untreue Ehepartner nachträglich auch die Detektivkosten tragen muss). Ähnlich wäre auch eine behauptete Homosexualität zu überprüfen.

Eine noch andere theoretisch denkbare Maßnahme gegen den Homosexualitäts-Schmäh wird durch eine weitere juristische Mauer verhindert: durch Amtsgeheimnis und Datenschutz. Diese beiden Gesetze verbieten es ja derzeit, dass eine behauptete Homosexualität öffentlich gemacht wird. Dabei würde ein solches Öffentlichwerden in den meist ganz auf Macho-Ehre achtenden Migranten-Communities sehr abschreckend wirken. Viele wären auch besorgt, dass sie in der eigenen Familie und in der Heimat als schwul gelten würden – wohin die angeblich Schwulen ja oft auch weiterhin sehr intensive Beziehungen haben und auch auf Urlaub fahren, obwohl sie doch angeblich aus ihrem Heimatland wegen persönlicher Verfolgung fliehen mussten …

PS: Apropos Homosexualitäts-Gen: Während es nach der eindeutigen Aussage aller Genetik-Wissenschaftler ein solches eindeutig nicht gibt, während also Homosexualität eindeutig NICHT angeboren ist, ist Intelligenz eindeutig zu 60 bis 80 Prozent genetisch bedingt. Irgendwie amüsant, weil ja auf der Linken in beiden Fällen ständig genau das Gegenteil behauptet wird.

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