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Erstaunliche Missverständnisse um das Verfassungsgericht

Die Koalition hat die beabsichtigten Verfassungsrichter durchgebracht. Die Opposition hat die Vorgeschlagenen hingegen vehement abgelehnt. So weit, so österreichische Routine. Hinter dieser stehen aber in diesem Fall gleich zwei große Missverständnisse.

Das eine ist hier schon oft getadelt worden: Dass das wichtigste Höchstgericht seit vielen Jahrzehnten rein parteipolitisch besetzt wird, hat die geschriebene Verfassung nicht im Sinn gehabt. Das ist freilich letztlich die Folge, wenn die Nominierung der Höchstrichter laut dieser Verfassung durch rein politische Gremien erfolgt (Regierung, National- oder Bundesrat). Da steht halt bei VfGH-Richtern noch vor dem Namen die Parteifarbe fest. So wie bei Volksanwälten, Parlamentspräsidenten oder auch Ministern.

Freilich ist man im Laufe der Jahre bei der parteipolitischen Durchfärbung immer ungenierter geworden. Statt dass die Wahl wie einst auf eher unpolitische, aber wissenschaftlich qualifizierte Professoren, Beamte und Anwälte entfallen wäre, ist immer mehr politischer Aktivismus zur entscheidenden Qualifikation geworden, von feministischer Agitation bis zur direkten Anwaltstätigkeit für eine Partei. Freilich: Auch die Universitätsprofessoren insbesondere im öffentlichen Recht sind parteipolitisch immer direkter zurechenbar geworden.

Jedenfalls führen parteipolitische Karrieren immer öfter direkt in den VfGH, sei es vom Vorzimmer eines SPÖ-Bundeskanzlers  und -Parteichefs oder vom Job eines "parteifreien" ÖVP-Justizministers. Leider. Seit da auch die FPÖ Posten zu vergeben hat, hat auch sie – fast erwartungsgemäß – voll mitgetan. Sie hat keine bessere, aber auch keine schlechtere Auswahl getroffen als die Koalitionen der letzten Jahrzehnte.

Bei den diesmal Nicht-Nominierten hat es etliche mindestens gleich gut qualifizierte Kandidaten gegeben. Da kann man mit guten Gründen immer diskutieren, ob unter ihnen nicht bessere Richter zu finden wären. Darum geht es aber gar nicht.

Das zweite große Missverständnis rund um die jüngste Richterbestellung ist vielmehr der Inhalt der Oppositionskritik an einem der neuen Richter. Am Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer wurde nämlich etwas kritisiert, was nicht nur nicht zu kritisieren ist, sondern was sogar im Gegenteil eindeutig als lobenswert, als positiv anzusehen ist.

Die Opposition hat ihm nämlich vorgeworfen, den "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" kritisiert zu haben; ein VfGH-Richter solle sich jedoch im Gegenteil solidarisch vor den EGMR stellen. Wo steht das? Was für ein Verständnis von Rechtsstaat ist das, dass man Gerichtshöfe nicht einmal mehr kritisieren können soll? Bedeutet das nicht die fürchterliche Grundeinstellung, dass eine elitär abgehobene Schicht von Richtern völlig losgelöst vom Rest der Menschen unkritisiert mehr Macht haben soll als alle demokratischen Entscheidungen?

Es ist im Gegenteil nicht nur notwendig und legitim, dass Universitätsprofessoren die Judikatur eines Höchstgerichts ständig öffentlich kritisch durchleuchten. Im konkreten Fall ist diese Kritik auch hundertprozentig richtig gewesen: Hauer hatte angeprangert, dass es die Judikatur des EGMR gewesen ist, die den Anspruch von Migranten auf Asyl und Verbleib in Europa von Jahr zu Jahr immer weiter ausgedehnt hat. Von (behaupteter) Homosexualität bis zum Drogendealen führt heute fast alles zur legalen Immigration in Europa. Dank der Judikatur des EGMR.

Es ist eigentlich eine Schande, dass Parlament und Regierung bisher nie eine offene Diskussion über diese Fehlentwicklungen der EGMR-Judikatur und deren katastrophalen Folgen geführt haben. Und auch die juristische Wissenschaft kaum; sie behandelt alles Europäische als ungefähr ebenso heilig und tabu wie die Kollegen von der theologischen Fakultät die Zehn Gebote.

Eine solche kritische Diskussion wäre nicht nur demokratisch legitim, sondern auch notwendig gewesen. Der letzte, der intellektuell genug verankert gewesen ist, um diese Kritik zu formulieren, war vor rund einem Jahrzehnt ein gewisser Wolfgang Schüssel.

Seither waren und sind in der Politik auf allen Ebenen nur intellektuelle Dünnbrettbohrer tätig. Seien wir daher froh, wenn jetzt wenigstens ein Richter im VfGH sitzen wird, der solche Dinge mutig anspricht. Auch wenn es bis zu ersten Konsequenzen – etwa internationalen Konventionen zur Änderung der EGMR-Judikatur – leider noch sehr lange dauern wird.

Was die Opposition besonders erregt: Hauer hat seine Kritik am EGMR auch mit der Formulierung zugespitzt, dessen Judikatur habe zur Entwicklung einer "multikriminellen Gesellschaft" in Europa geführt. Nun, solche saloppe Formulierungen hätten im Text von VfGH-Urteilen gewiss nichts zu suchen. Aber in einer politischen Analyse eines Universitätsprofessors ist es absolut legitim, wenn bedenkliche Entwicklungen rhetorisch solcherart auf den Punkt gebracht werden.

Es ist jedenfalls tausend Mal besser, in Gerichten und Politik finden sich Menschen mit einer scharf ausformulierten Meinung als solche, die gar keine haben.

PS: Nur noch Langeweile löst das – natürlich – ebenfalls wieder einmal aufgetischte "Burschenschafter"-Argument aus. Solange sich die SPÖ nicht selbst auflöst, weil sie einst von Burschenschaftern gegründet worden ist, und weil heute noch ein einstiger Burschenschafter das mächtige Amt des Wiener Bürgermeisters ausübt, sind diese Argumente absurd. Es macht jemanden genauso wenig unakzeptabel, wenn er bei einer Burschenschaft dabei ist, wie wenn er bei Freimaurern, BSA oder CV dabei wäre. Oder bei einer Bilderberger-Konferenz. Diese Verschwörungs-Theorien in Hinblick auf völlig legale Organisationen sind schlicht lächerlich. Von den Ministranten über die Pfadfinder bis zu den Roten Falken, bis zu Hunderten anderen Organisationen und last not least den Parteien gibt es keine einzige, bei der es nicht ebenfalls üble Elemente gegeben hat. Arm im Geist, wem zur Beurteilung anderer nur einfällt, dass diese irgendwo dabei gewesen wären …

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