Antifa und wachsende Politikverdrossenheit

Autor: Andreas Tögel

Wie unsere Kinder am Multikulti-Altar geopfert werden

Autor: Werner Reichel

Ariel Muzicant und Michel Friedman: Zwei Brandstifter als Feuerlöscher?

Autor: Anton Lang

Österreich: Staatsdiener statt Industriebeschäftigte

Autor: Andreas Tögel

Linke und rechte Demokraten müssen wieder konstruktiv streiten

Autor: Christian Klepej

Spinoza über Religion und Staat

Autor: Leo Dorner

Leistungsträger raus! Zur skandalösen Intrige gegen Erwin Rauscher

Autor: Franz Schabhüttl

Unabhängige Gerichtsbarkeit und der "Fall Anna"

Autor: Peter F. Lang

Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!

Autor: Ludwig Plessner

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk als Gefahr für die Demokratie

Autor: Werner Reichel

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ein wichtiger Schritt zur Vernunft

Am Europäischen Gerichtshof, der ja einen guten Teil der Mitschuld an der Islamisierungs- und Migrationskatastrophe trägt, scheint jetzt wenigstens in einem Punkt, der allerdings europaweit Präjudizbedeutung hat, die Vernunft einzukehren. Nämlich beim Kopftuchverbot.

Das geht aus der Stellungnahme der deutschen EuGH-Generalanwältin hervor. Das europäische Höchstgericht folgt in der Mehrzahl der Fälle diesen Stellungnahmen. Die Generalanwältin kommt darin zum Schluss, dass ein Kopftuchverbot in Unternehmen zulässig sein kann. Wenn sich das Verbot auf eine Betriebsregelung stützt, nach der sichtbare politische, philosophische und religiöse Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sind, könne das Kopftuchverbot gerechtfertigt sein, um die vom Arbeitgeber verfolgte legitime Politik der religiösen Neutralität durchzusetzen.

Anlass war die Klage einer in Belgien bei der Sicherheitsfirma G4S Solutions beschäftigten Muslimin, die nach dreijähriger(!) Tätigkeit für das Unternehmen plötzlich darauf bestanden hat, mit einem islamischen Kopftuch zur Arbeit erscheinen zu dürfen. Daraufhin wurde sie gekündigt, da bei G4S das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen verboten ist. Dagegen hatte die Muslimin geklagt

„Natürlich“ unterstützt von einem „Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung“. Wetten, dass dieses Zentrum vor allem von Steuergeldern lebt, wie alle solche Gutmensch-Institutionen? Ob es jetzt auch den Gerichtshof als rassistisch denunzieren wird?

 

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung