Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Der VfGH als Propaganda-Agentur für Islamisten und FPÖ

Der Verfassungsgerichtshof hat sich deutlicher denn je als hemmungsloser Exekutor von rotgrünen Positionen betätigt. Das zeigen gleich drei seiner Beschlüsse an einem einzigen Tag. Am folgenreichsten ist zweifellos seine Anordnung, künftig Adoptivkinder an in keiner Weise verwandte schwule Paare auszuhändigen. Das ist nicht nur eine extrem grobe Verantwortungslosigkeit diesen Kindern gegenüber. Das lastet den Richtern nicht nur eine dramatische Schuld an den Problemen dieser Adoptivkinder auf ihrem künftigen Lebensweg auf (welche die Richter freilich eiskalt abschütteln, obwohl die Interessen dieser Kinder tausend Mal wichtiger sind als die sexuellen Vorlieben erwachsener Pärchen). Das ist aber auch demokratie- und rechtsstaatspolitisch eine Katastrophe.

Auch wenn es die – zum Teil direkt aus dem Vorzimmer des SPÖ-Vorsitzenden – in dieses mächtigste Gericht des Landes entsandten Menschen vielleicht gar nicht begreifen: Mit absoluter Sicherheit werden sich jetzt Hunderttausende Moslems in ihrem insgeheim abfälligen Urteil über die verkommene und dekadente europäische Untergangskultur bestätigt fühlen. Und genau solche Empfindungen sind ja der perfekte Nährboden für Fundamentalismus, der immer öfter auch direkt in den Terrorismus führt.

Aber vielleicht wissen das alles die Richter sehr wohl, sind aber schon ganz von linkem Eiferertum geprägt.Und Integration ist sowieso nur ein Wort.

Tatsache ist jedenfalls, dass heute schon sehr viele Schuklassen eine moslemische Mehrheit haben. Und dass das in zehn, zwanzig Jahren, wenn von Schwulen adoptierte Kinder in die Schulen kommen, noch viel mehr sein werden. Tatsache ist auch die massive Aversion, die nach allen Studien auch durchaus gewaltferne Moslems Homosexualität entgegenbringen. Und jetzt stelle man sich vor, ein Adoptivkind von Homosexuellen in einer solchen Klasse zu sein.

Ich wünschte fast, jeder Verfassungsrichter muss nur einen Tag lang das Mobbing durchmachen, das durch sein Verschulden künftig solche Kinder mit großer Wahrscheinlichkeit durchmachen müssen. Ganz abgesehen von den riesigen Identitätsfindungsproblemen solcher Kinder rund um die Pubertät. Aber im Elfenbeinturm eines Höchstgerichts ist das ja alles völlig egal.

Es ist lächerlich zu argumentieren, ein solches Urteil wäre bloß ein rein juristisches. Das ist es natürlich in keiner Weise. Denn schon Generationen lang wurden weder Verfassung noch Europäische Menschenrechtskonvention – also die einzigen Grundlagen, nach denen sich Verfassungsrichter eigentlich zu richten hätten! – in Hinblick auf die Schwulen-Adoption geändert. Zeit(un)geistig geändert haben sich nur die Richter.

An der unheilvollen Entwicklung des VfGH ist übrigens auch die ÖVP mitschuld – wenngleich diese zuletzt das Verdienst hatte, gegen die Einführung der Schwulenadoption auf gesetzlichem Weg gewesen zu sein. Aber sie hat – vor allem in der Ära des nicht nur in Hinblick auf Finanzen und Banken, sondern auch die Bedeutung der Gerichtshöfe absolut ahnungslosen Josef Pröll – diese Richter mitgewählt, obwohl vor ihnen von Anfang an gewarnt worden ist (Pröll hat ja auch mit der Schwulen-Verpartnerung die ganze juristische Lawine überhaupt erst ausgelöst). Die ÖVP hat überdies auch selbst zum Teil schwache, zum Teil nicht auf einem soliden Wertfundament stehende Richter in den VfGH hineingehievt.

Positiv fällt auf, dass sich entgegen seinen ersten, familienfeindlichen Aussagen der jetzige ÖVP-Chef Mitterlehner nun sehr lobenswert für die "Forcierung der Vater-Mutter-Kind-Familie" und die Tolerierung aller anderen Formen des Zusammenlebens ausgesprochen hat. Aber die Kuh ist seit dem Raiffeisen-Vizekanzler aus dem Stall, da kommt das alles zu spät. Denn den Mut, zusammen mit der klaren familienfreundlichen Mehrheit im Parlament durch FPÖ und Team Stronach (und der noch viel größeren in der Bevölkerung) wieder etwas für die Kinder zu tun, hat ein Mitterlehner wohl nie.

Zurück zu der Wirkung, die der VfGH-Beschluss (und auch das frühere Erkenntnis, dass lesbischen Paaren ein Recht auf künstliche Befruchtung gegeben hat) auf die nun einmal hier lebenden Moslems haben muss. Wer nicht begreift, wie problematisch deren Gesinnungslage jetzt schon ist, der sollte in internationalen Medien (die österreichischen verschweigen das in ihrer Mehrheit ja lieber) nachlesen, wie in französischen Schulen während der letzten Tage Moslems – die ja vielerorts die Mehrheit bilden – auf die Anschläge reagiert haben. Sie haben sich geweigert, an angeordneten Gedenkveranstaltungen für die Terror-Opfer teilzunehmen. Sie haben anderswo bei solchen Veranstaltungen sogar provozierend mit den Fingern ein Victory-Zeichen hochgehalten, um ihre Freude über die Strafe an Mohammed-Lästerern zu zeigen. Und Frankreichs liberale Schulen waren hilflos.

Das ist die Realität in Europa. Auch wenn man sie verdrängt und verschweigt.

Und jede Wette: Auch in Österreich gibt es viele, die insgeheim Sympathien für die Pariser Täter haben – hier zeigen sie es nur noch nicht so offen (oder versucht man hier in den Schulen gar nicht mehr, das Terror-Thema anzuschneiden?). Und noch mehr, die sich von einer solchen Gesellschaft zunehmend angewidert abwenden.

Gewiss: Es ist kein relevantes Argument, was sich in Europa lebende Moslems denken. Deren Wünsche dürfen keinesfalls die Judikatur bestimmen. Aber das Wissen um die gesellschaftliche Wirkung von Urteilen und Gerichtserkenntnissen muss – müsste sehr wohl immer im Bewusstsein von Verfassungsrichtern stehen und ihr Verantwortungsbewusstsein erhöhen. Denn es muss – müsste immer auch ein zentrales Anliegen von Verfassungsrichtern sein, die österreichische Realität (wenn sie nun diese schon so stark gestalten) zu einer positiven, respektierten und von der großen Mehrheit aller hier lebenden Menschen geachteten zu machen.

Diese Notwendigkeit begreift die VfGH-Mehrheit aber nicht. Sie wäre aber vor allem auch deshalb legitim, weil ja auch unter der nichtmoslemischen Bevölkerung eine klare Mehrheit Fremdkind-Adoptionen ablehnt, solange mehr als genug ausgezeichnet geeignete heterosexuelle Ehepaare in den Warteschlangen stehen.

Das heißt: Nicht nur die Politik, sondern auch die Richter entfremden diesen Staat immer mehr von den hier lebenden Menschen. Und das hat in der Geschichte noch nie gut geendet.

Freilich: Von Nichtmoslems geht keine terroristische Gefahr aus. Sie werden daher von der politisch-juristisch-medialen Klasse in ihrem ideologischen Gestaltungswillen zunehmend ignoriert. Dabei stört es diese Klasse längst nicht mehr, dass Demokratie eigentlich bedeutet, auf Wollen und Einstellungen der Bürger Rücksicht zu nehmen. Der demokratische Wille der Menschen steht jedoch in Wahrheit vielen Herrschenden und Lobbys nur störend im Weg.

Rotschwarze Richter als FPÖ-Wahlhelfer

Dieser wirklich schwarze Tag für jeden, dem Kinder wichtiger sind als die sexuellen Vorlieben irgendwelcher Menschen, nützt mit Sicherheit auch Rot und Schwarz nicht. Dabei haben diese zur Gänze diesen Gerichtshof beschickt. Aber mit Garantie löst dieses Urteil einen weiteren Auftrieb für die FPÖ aus. Ganz ohne dass diese irgendetwas tun hätte müssen.

Und die FPÖ wird wohl überhaupt bald in die Nähe der absoluten Mehrheit rücken, wenn sich die etwa in der „Presse“ kursierenden Gerüchte konkretisieren, dass die Mitterlehner-Schelling-ÖVP jetzt auch beim Thema „keine neue Steuern“ umfällt (einem zentralen Wahlkampf-Versprechen!). Was die Partei freilich vorerst noch wider anderslautende Zeitungsberichte dementiert . . .

Solche Richtersprüche schaden aber auch der Demokratie. Haben doch jetzt schon 70 Prozent der Österreicher ihr früher fast 100-prozentiges Vertrauen in die Politik verloren. Diese Zahl wird sich nun noch weiter erhöhen. Damit erodiert aber die Legitimität des ganzen Staatsgefüges in einem explosiven Ausmaß. Was bei Demokraten eigentlich Alarmstufe Rot auslösen sollte.

Dschihad stört Richter nicht

Das tun auch viele andere Gerichtsbeschlüsse. Wie etwa nur Stunden davor einer des Landesgerichts Salzburg, der die Enthaftung zweier Mädchen angeordnet hat, die in den syrischen Terror-Dschihad ziehen und sich dortigen „Kämpfern“ als Braut andienen wollen.

Ein anderes Gericht hat einen 14-Jährigen freigelassen, der offenbar einen Anschlag auf dem Westbahnhof geplant hatte. Und der daraufhin - Überraschung, Überraschung - untergetaucht ist.

Solche richterlichen Aktionen erhöhen auch weiter den Frust unter der Polizei. Dort wächst bei vielen ja das Gefühl, dass ihnen Gerichte und Politik (siehe etwa auch Vorratsdatenspeicherung, siehe Aufhebung des Vermummungsverbots für linke Demonstranten) immer mehr in den Rücken fallen. Warum, so fragen sich immer mehr Polizisten, sollen dann ausgerechnet sie den Kopf hinhalten, wenn ihr Einsatz für den Rechtsstaat ohnedies von linksliberalen Richtern und Politikern ständig desavouiert wird?

Schwerer Schaden durch VfGH auch für Wirtschaft und Gesundheitssystem

Am gleichen Tag zeigte sich der VfGH auch noch in zwei anderen Erkenntnissen als treuer Erfüllungsgehilfe der SPÖ. Er hat zum einen das De-Facto-Verbot gutgeheißen, Spitzenkräften auch eine Spitzenentlohnung zahlen zu dürfen. Worauf es diese natürlich noch weniger denn schon jetzt nach Österreich ziehen wird (was allerdings abgesehen von der Gleichheitsverletzung zugegeben eher ein ökonomisches, denn ein verfassungsrechtliches Argument ist).

Er hat zum anderen die Bevorzugung weiblicher Ärzte bei Kassenverträgen für legitim erklärt. Was ebenfalls eine glatte Verletzung des früher vom VfGH judizierten Gleichheitssatzes ist; was aber auch ein totales Einknicken vor islamischen Fundamentalisten bedeutet, von denen es etliche nicht gern gesehen haben, wenn Frauen von männlichen Ärzten behandelt werden.

Nichtmoslems bekommen hingegen nicht das Recht, - etwa in der Urologie – auf Wunsch nur von einem Mann behandelt zu werden. Oder wird ihnen das einmal auch vom VfGH zugestanden werden? Dann hat dieser in seiner Naivität und Kurzsichtigkeit dem ganzen Spitalssystem ein riesiges, im Detail noch gar nicht absehbares Problem aufgeladen.

Mit anderen Worten: Österreich hat den weitaus linkesten und naivsten Verfassungsgerichtshof seiner Geschichte – obwohl es seit über 30 Jahren keine linke Mehrheit bei Wahlen gibt. Und dieser Verfassungsgerichtshof stellt unbekümmerter denn je Weichen nach links.

Auch in der EU droht Richter-Herrschaft

Absolut in das Bild einer europaweiten Machtübernahme durch Gerichte anstelle demokratisch legitimierter Beschlüsse passt der sich beim EU-Gerichtshof (nach einem soeben veröffentlichten Gutachten des Generalanwalts) abzeichnende Beschluss, direkte Staatsanleihenkäufe durch die Zentralbank zu erlauben.

Das ist – wäre – zwar ein direkter Verstoß gegen das sogar im EU-Vertrag festgehaltene Verbot, Staaten zu finanzieren. Aber in diesem Gericht haben ja die Schuldner- und Reformverweigerer-Staaten die Mehrheit. Daher dürfte sich die Richter-Mehrheit nicht um Recht und Verträge kümmern, sondern nur um die nationalen Interessen ihrer sparunwilligen Heimatstaaten. Und diese glauben halt, sich durch die Staatsfinanzierung durch die Notendruckerei alle Reformen und Sanierungen ersparen zu können (was den jeweils regierenden Parteien zumindest bis zu den nächsten Wahlen helfen soll).

Dieses Gutachten fällt auch mit dem im Widerspruch zu sämtlichen Verträgen stehenden Beschluss der EU-Kommission zusammen, weiterhin die exzessiven Defizite und die totale Reformverweigerung in Italien und Frankreich zu erlauben.

In Deutschland wird ein solches EuGH-Urteil ganz eindeutig noch ein paar Prozent mehr für die „Alternative für Deutschland“ bringen, die von Anfang an vor dem Einstieg in die Schuldner-Rettung gewarnt hatte.

PS.: Noch einmal VfGH: Dieser ist in letzter Zeit auch immer stärker dadurch aufgefallen, dass er oft aus den seltsamsten Gründen im Widerspruch zu den Bescheiden des Asylgerichtshofs dann doch Asylstatus gewährt hat. Zuletzt etwa für Prostituierte. Passt alles gut zusammen . . .

 

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung