Integration nach Art des Verfassungsgerichtshofs
02. Dezember 2014 02:19
2014-12-02 02:19:00
| Autor: Andreas Unterberger
Lesezeit: 2:00
Der VfGH – einst als Hüter der Verfassung geschaffen – wird immer mehr zu einer Institution linksradikaler Gesellschaftsveränderung und Immigrationsförderung. Seine jüngste Entscheidung ist geradezu unfassbar.(Mit nachträglicher Ergänzung)
Er hat zugunsten des Verbleibs einer Nigerianerin in Österreich judiziert, mit der Begründung, dass diese durch ihre Tätigkeit als Prostituierte hierzulande beruflich integriert sei. Jetzt wissen wir also, was dieser rot-schwarze Proporz-Gerichtshof unter Integration versteht. Dabei war davor zehn Jahre lang von allen Instanzen das Asylbegehren der Frau abgewiesen worden. Deren Rechtsanwälte aber haben unverdrossen die Causa immer weiter getrieben.
Ach ja, und nicht zu vergessen der zweite – genauso skandalöse – Aspekt: Man erfährt, dass die Frau auch noch zehn Jahre nach ihrer Einwanderung trotz dieses "Berufs" von einer „sozialen Einrichtung“ mit 290 Euro unterstützt wird. Pro Monat. Damit haben wir wieder ein eindrucksvolles Beispiel, wie die vielen Gelder für Sozialstaat und „humanitäre Organisationen“ wirklich ausgegeben werden.
Wetten, dass sich jetzt jede Menge einwanderungswillige Frauen als Prostituierte anmelden werden, da man damit ja ab jetzt Integration und „Selbsterhaltungsfähigkeit“ beweisen und das legale Aufenthaltsrecht in Österreich erreichen kann? Pardon, wohl nicht nur Frauen – es gibt ja im Zeitalter des Genderismus natürlich auch männliche Prostituierte . . .
Nachträgliche Ergänzung: nur wenige Stunden nach dem Verfassungsgerichtshof hat jetzt auch der EU-Gerichtshof die Asyl-Tore zur freien Einreise nach Europa noch weiter aufgerissen, als sie schon sind: Er hat de facto Homosexualität als allgemeinen Asylgrund anerkannt. Obwohl diese nicht einmal annähernd in einem völkerrechtlichen Vertrag als Asygrund steht. Obwohl diese praktisch nie objektiv überprüfbar ist. Aber eine solche "Judikatur" ist kein Wunder, wenn Österreich mit Zustimmung der ÖVP eine sozialistische Ministerin als österreichische "Richterin" an diesen Gerichtshof entsandt hat.
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Jetzt ist es offiziell: den Aufenthalt in Österreich kann man sich erficken.
Wohin man schaut, DEKADENZ, WIE IM ALTEN ROM !
Jan Claude Juncker hat's uns ja gesagt wie's geht:
" . . . Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. "
Und wohin, sieht man auch an diesem Beispiel.
Äußerst bedenklich ist auch der Rechtssatz des VfGH, wonach ein Asylwerber aufgrund langer Verfahrensdauer damit rechnen können muss, am Ende doch noch eine Aufenthaltsberechtigung zu erhalten. Und dies Hoffnung dürfe die Behörde bei richtig rechtlicher Betrachtung nicht enttäuschen.
Mit anderen Worten, man muss nur lange genug hartnäckig sein, um am Ende das zu erreichen, was angestrebt wird, auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Das dürfte auch eine Art wohlerworbener Rechte sein und ist durch die Gesetzestexte nicht gedeckt.
http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4608428/VfGH-sichert-Bleiberecht-dank-Prostitution?_vl_backlink=/home/index.do
Passt ja eh zur Willkommenspropaganda des Zuwanderungsministers!
Das gibt's doch nicht! Unter welchem Rechtsdach leben wir inzwischen? Herrn Dr. Holzinger hätte mein früheres Vorstandsmitglied einfach als Renegat abqualifiziert. Warum Bürgerliche zum Umfallen neigen? Trifft auch auch auf Bürgermeister Häupl zu.
Wäre so ein Urteil auch bei weniger linker Besetzung zustande gekommen? Wenn ja, was haben unsere Volksvertreter, pardon -verräter, da für Paragraphen gebastelt?
Was das Verständnis für solche u.ä. Urteile in der heimischen Bevölkerung betrifft: Bald sind wir auf dem amerikanischen Urteilsniveau, das bei uns zumindest Kopfschütteln hervorrief.
Könnte sich die von Politikern so gefürchtete Krone nicht ins Zeug werfen? Oder ist das womöglich ihre Linie?
Das Asylunwesen ist ein lukratives Geschäft. Sogar der Falter kommt gleich in der Überschrift mit der Wahrheit heraus:
http://www.falter.at/falter/2006/03/14/ehrengeschenke/
Wer glaubt, die meist mittellosen Flüchtlinge wären für Rechtsanwälte eine ungeliebte Klientel, der irrt. Eine Recherche über Anwaltshonorare im Fremdenrecht.
Tenor: entweder gewinnen die Asylanten das Verfahren, dann zahlt der Staat sowieso, und zwar vermutlich den Listenpreis, den sonst kein Mensch zahlt. Oder die zahlreichen schwer subventionierten Vereine wie Caritas, "Asyl in Not" oder "SOS Mitmensch" springen ein. Oder aber die sogenannten Asylanten sind gar nicht so mittellos wie sie ausschauen, da sie eh mit Waren aller Art wie mit Autos, Drogen oder augenscheinlich mit ihrem eigenen Körper handeln.
Zum obigen Fall noch. Es wird immer behauptet, dass man gar nicht überprüfen könnte, ob zB eine große Kopftuchmoslemsippe in Österreich "integriert" wäre. Offenbar doch. Weil wenn die Gerichte die Integration einer illegalen nigerianischen Prostituierten überprüfen können, dann werden sie das bei Kopftuchmoslemsippen die kaum Deutsch sprechen und großteils von Sozialhilfe leben wohl auch können.
Fehlt eigentlich nur noch, dass sich die ehrenwerten Herren des VfGH nicht vor Ort einen Augenschein verschafft haben, um selbst die in Österreich so dringend benötigten Facharbeiten der Klägerin zu beurteilen.
Jedenfalls wurde hier ein Grundsatzerkenntnis geschaffen, dass noch Generationen von JusstudentInnen in Seminaren des Verfassungsrechts erheitern wird.