Es ist wohl die frechste Herausforderung des Rechtsstaats, die in dieser Republik je von einer so gewichtigen Institution gesetzt worden ist: Der ORF ist rechtskräftig zur Herausgabe von Videobändern verurteilt worden, weigert sich aber, dem Richterspruch des Oberlandesgerichts nachzukommen.
Anfangs hatte sich der ORF-Generalintendant noch dem Beschluss beugen wollen. Inzwischen hat ihn aber die Angst befallen, dass die Inhalte jener Bänder für den Staatsfunk extrem peinlich sind.
Daher verweigert er nun plötzlich die Herausgabe der Bänder und beruft sich „im Sinne eines Moratoriums“ auf eine Wortmeldung des Staatssekretärs Ostermayer, also eines zweitklassigen Politikers. Der Burgenländer ist natürlich in keiner Weise für die Justiz zuständig – er ist eigentlich für gar nichts zuständig außer für all die schmutzigen Geschäfte, bei denen sich Werner Faymann nicht selbst die Finger beflecken will. Und Moratorien gibt es in der Justiz sowieso nicht.
Dieser Herr Ostermayer hat vage eine Änderung des Medienrechts vorgeschlagen, ohne bisher auch nur einen ausformulierten Satz eines neuen Paragraphen vorlegen zu können. Dieser Paragraph würde ja wahrscheinlich lauten müssen: Alle linken Journalisten und Medien dürfen alles und stehen über dem Recht, alle anderen sind wegen prinzipieller Verhetzung einzusperren oder zumindest zu kündigen.
Die Justizministerin hat sich – wie es in einer Koalition gehört – einmal prinzipiell gesprächsbereit gezeigt. Freilich weiß niemand, ob und was dabei herauskommen wird. Aber eines ganz sicher nicht: dass ein rechtskräftiger Beschluss von Richtern dadurch nachträglich außer Kraft gesetzt wird. Dazu bräuchte es schon eines verfassungsrechtlichen Sondergesetzes.
Würde die Logik des Herrn Wrabetz stimmen, dann könnte sich jedermann künftig einer Verurteilung oder der Zahlung seiner Steuern entziehen, indem er von einem Moratorium schwafelt. Man bräuchte höchstens irgendeinen Politiker, der eine Gesetzesänderung fordert. In Hinblick auf die ORF-Gebühr haben das ja auch schon mehrere getan: Daher wäre es fast zwingend, „im Sinne eines Moratoriums“ keine Beiträge mehr zu zahlen.
Aber geht es da nicht um das gesetzlich geschützte Redaktionsgeheimnis? Dieses Schutzes hat sich der ORF jedoch selbst begeben, indem einer seiner führenden Redakteure Strafanzeige gegen den FPÖ-Obmann erstattet hat. Bei dem Streit um die Videobänder geht es bekanntlich um jene ORF-Sendung, bei der die ORF-Redaktion zwei extrem auffällige und alkoholfreudige Skinheads zu einer Strache-Versammlung gekarrt hat, um den Politiker in das übliche schlechte Licht zu richten. Wobei der große medienpolitische Skandal natürlich der Wechsel des ORF von der Rolle eines Beobachters in die eines zwei Rechtsradikalen helfenden oder gar anstiftenden Akteurs ist.
Der rechtsstaatliche Skandal ist sogar ein doppelter. Erstens: Man zeigt jemanden an und hält dann die nötigen Beweismittel unter Verschluss. Und zweitens ignoriert man – als de facto staatseigenes Unternehmen! – Gerichtsbeschlüsse.
Das Verhalten des Alexander Wrabetz ist absolut ungeheuerlich. Woran die erstaunliche Unterstützung durch seine ideologischen oder taktischen Sympathisanten von Rot, Grün und Orange absolut nichts ändert. In den USA würde Wrabetz sofort auf längere Zeit wegen – besonders provozierender – Missachtung des Gerichts hinter Gittern landen. Und in Österreich?
Warten wir noch ein paar Tage ab. Noch nie war der Rechtsstaat so gefordert wie jetzt. Und die Justizministerin wäre nur in einem einzigen Fall rücktrittsreif (im Gegensatz zu den Forderungen von Grün und – erstaunlicherweise – auch Orange): Wenn sie jetzt den in Hunderten ähnlichen, aber viel weniger prominenten Fällen schon beschrittenen Gang des Rechts in irgendeiner Weise hemmen würde.
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Nein, es geht nicht um das gesetzlich geschützte Redaktionsgeheimnis. Das erlaubt nämlich den Redaktionen nicht Gerichtsbeschlüsse zu ignorieren, sondern verbietet Gerichten unter gewissen Umständen so etwas überhaupt erst zu beschließen. Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beschluss des Gerichts gesetzwidrig war ändert das überhaupt nichts an der Verpflichtung des ORF dieser Order nach zu kommen. Eine allfällige Anfechtung ist zwar möglich, aber nicht aufschiebend.
Es ist aber sehr fraglich, ob hier das Redaktionsgeheimnis überhaupt greift. Denn was steht da drinnen?
Der Redakteur muss nicht bekannt geben von wem er Informationen bekommen hat und welche Informationen er bekommen hat. Die Forderung zur Herausgabe von Materialien ist nur verboten, so weit sie diese Bestimmung umgehen würde.
Worum geht es aber im aktuellen Fall? Die Identität der Beteiligten ist bekannt. Was sie dem Redakteur gesagt haben interessiert auch keinen.
Es geht einerseits um Dinge die der Redakteur den "Informanten" gesagt hat, bzw. um Dinge, die die Informanten zwar unter Anwesenheit des Redakteurs und der Kameras, aber öffentlich gesagt haben.
Der Herr Ostermayer, der Medienstaatssekretär, zu Hilfe gerufen von einem verzweifelten ORF, nachdem dem Oberhauser und Konsorten beim Runden Tisch gedämmert war, dass es vielleicht doch nicht so gscheit war, hat man sich nicht schweigend zurückgezogen und ist dem Auftrag des OLG nachgekommen, sondern hat den Herrn Ostermayer, den Mann fürs Grobe, geholt. Der hat ja schnell angebissen und der Frau Justizminister - wieder mit Hilfe des ORF (der medialen Ankündigung, was man sich von Bandion-Ortner erwartet) - die Rute ins Fenster gestellt. Das alles ist eindeutig Missbrauch der Medienmacht.
Wenn ich noch einen weiteren Machtmissbrauch durch Ostermayer erwähnen darf:
Bürgerkrieg Febr. 1934 gegen die Ständestaatregierung ausgelöst durch Sozialdemokraten Richard Bernaschek und die Niederschlagung durch die Dollfuß-Regierung. Dieses Thema bewegt seit der Wende im Jahr 2000 wieder verstärkt die Sozialdemokraten, Grünen und Kommunisten, die nun eine Rehabiltierung der "linken" Bürgerkriegsopfer (die an einem Staatsstreich beteiligt waren)samt Entschädigung anstreben, am liebsten pauschal ohne Einzelfallprüfung.
Wer gesellt sich nun zu dieser Diskussion? Natürlich der Ostermayer, der ja ein Opfer in der Familie hat, der Onkel wurde im Zuge der Auseinandersetzungen (provoziert nicht nur durch die Frontkämpfer sondern auch durch den Schutzbund in Schattendorf getötet, das war 1927, die Freisprechung der Täter in einem Geschworenengericht führte dann zum Justizpalastbrand.
In dieser gewalttätigen Zwischenkriegszeit wurden die Täter, egal aus welcher Ecke, von Geschworenengerichten fast immer freigesprochen.
Ostermayer inszeniert hier SEINE private Opferrolle, um einseitige Durchsetzung der Rehabilitierung zu forcieren. Da es zu dieser Zeit auf jeder Seite eine Menge Opfer gab, sehe ich sein Bemühen in dieser Sache - gleichzeitig mit seinem sicher tragischen privaten Schicksal - als Missbrauch seiner Position.
Mit anderen Worten, je weiter sich die Zeit entfernt, von diesen tragischen Stunden der Republik, je mehr Zeitzeugen von der Bildfläche verschwinden, desto frecher werden gewisse Herrschaften, die die Geschichte von damals einseitig, parteilastig neu schreiben wollen.
Vorweg: Es zahlt sich aus, sich die ganze Szene mit umgekehrten parteipolitischen Vorzeichen vorzustellen: Die "Republik würde "brennen" .
Die Wortmeldungen sind ungeheuer: Von "Akt des zivilen Ungehorsams" zum "Verständnis für den ORF" (Grüne) über Cap, der "Molterer nicht versteht", weil dieser entsprechendes Verhalten vom ORF fordert, zum ORF selbst, der "davon ausgeht, dass es keine Eskalation (!), sondern eine Deeskalation(!) gibt (Pius Strobl) und Redakteurssprecher Wendl, der vorschlägt, "dass die Ministerin eine Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilen soll, dass die Behörde die Herausgabe der Bänder nicht verlangt. "
War das Weisungsrecht nicht kürzlich noch ganz ganz pfui? Und geht's da nicht um einen Gerichtsbeschluss?
Ein jämmerlich piepender, aufgescheuchter Hendlstall äußert derzeit rechtspolitische Meinungen. Und der Herr Ostermeier, Faymanns Mastermind, in der Mitte. Bin gespannt, ob, wann und ggf. wie sich die Heinzis (Fischer und Maier) zu Wort melden werden!
Jedenfalls schlage ich vor, der gebühreneinhebenden GIS ein ebenfalls einseitiges (!) "Moratorium" wegen der Aussetzung der Gebührenzahlung bis zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes zu verkünden.
Hier wird vom ORF soeben einer der größten Jusitzskandale produziert und die unabhängige Gerichtsbarkeit von einer ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN (wobei beides sofort gestrichen gehört!) Anstalt mit Füßen getreten.
Was haben diese Herrschaften am Küniglberg zu verbergen, daß sie versuchen mit Hilfe ihrer linken Gutmenschenphalanx, den Rechtsstaat auszuhebeln, wo sie doch dieses jahrelang dem politischen Gegner vorwarfen und uns jetzt par excellence schamlos vorzeigen wie es tatsächlich funktioniert.
Wo bleibt der Aufschrei sog. NGO's, des Aufdeckers der Nation Peter Pilz oder der linken Printmedien, die ja sonst allesamt immer gleich bei vermuteten bzw. konstruierten Rechtsbrüchen sofort zur Stelle sind? Ist eine reale Rechtsbeugung nicht wirklich aufregend, oder will man es sich mit den Mächtigen im ORF nicht verscherzen?
Wenn Letzeres stimmt, dann haben wir bereits russische Zustände und man darf gespannt sein, welche Streiche aus der Machtzentrale am Küniglberg noch auf uns zu kommen. Wird Faymann seinen nächsten Brief an den ORF schreiben, weil sein Mentor Hans Dichand nichts mehr für ihn tun kann? *bbbrrr*
Jedenfalls ist Frau Bandion-Ortner nun tatsächlich gefordert, diesem Treiben sofort einen Riegel vorzuschieben, sonst hat sich diese Regierung mit dieser Justizministerin unwiderruflich in die Hände der Küniglberg-Mächtigen begeben.
Die Bänder müssen auf den Tisch des OLG - koste es, was es wolle - dann wird man sehen, welche dunklen Geheimnisse zutage treten und hoffentlich diese üblen Agitatoren endgültig entlarven.
Jetzt oder nie!
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Oberlandesgericht verfügt mit Beschluss, dass die Konten eines - nun, sagen wir, nur als Beispiel, - Ex - Politikers bei der YX - Bank geöffnet und die zugehörigen Unterlagen der Staatsanwaltschaft ausgefolgt werden sollen.
Die XY- Bank leistet dem gerichtlichen Auftrag allerdings nicht Folge, sondern ihr Generaldirektor tritt lächelnd vor die Fernsehkameras und verkündet, dass man in der Bank nach reiflicher Überlegung zum Schluss gekommen sei, der Schutz des Bankgeheimnisses sei eben doch wichtiger als ein Gerichtsbeschluss....
Was da losbrechen würde - mitsamt Vernaderung in Brüssel, siehe Sanktionen-, Klage beim EGMR in Strassburg, Wiiiederstand- Demos usw., kann sich jeder gelernte Österreicher vorstellen.
Aber wenn es sich um den Staatsrundfunk und das "Redaktionsgeheimnis" handelt, bricht der Sturm der Empörung ausschliesslich in Foren wie diesem, und damit leider nur unter einem Häuflein von Menschen mit Gefühl für Recht und Anstand los; nicht nur die breite Öffentlichkeit, sondern auch die Frau Justizministerin applaudiert der Flucht nach vorne und begrüsst es, dass das Redaktiongeheimnis - dem linken ORF und den ebenso linken Sudelmagazinen zu Gefallen - noch verstärkt werden soll. Gute Nacht, Österreich.
Staatsfunk oder ParteifunK? Diese Frage stellt sich hier wieder einmal. Dass sich der ORF als Statsfunk mit gesetzlichen Pflichtgebühren hinter dem Redaktionsgeheimnis versteckt, um parteipolitisch zu agieren, ist echt eine Verwegenheit oder besser gesagt eine erstklassige Sauerei und krasser Missbrauch der Macht.
Der Staatsrundfunk ist ein Staat im Staate und benötigt zwecks Legalisierung dieser unglaublichen Rechtsbeugung eine eigene "Lex ORF", den verbliebenen Zwangsgebührenzahlern dreht sich der Magen um!
Wäre ähnliches unter einem bürgerlichen GI passiert, der Küniglberg wäre schon längst von linken Chaoten besetzt!