Rechtsreferendarinnen dürfen in Hessen nicht mit einem Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Demnach dürfen angehende Richterinnen islamischen Glaubens keine Tätigkeiten mit Kopftuch ausüben, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden.Die Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit Bekleidung, die mit religiösen Vorstellungen in Verbindung gebracht werden, verstoße gegen das Neutralitätsgebot der Justiz