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Wenn es nicht zum Lachen wäre: Schnell vor dem Sommer wollte die Regierung husch-pfusch noch irgendeinen Erfolg in die Medien bringen – da verkündet man halt eine Einigung über ein Thema und zwar über die Schaffung einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft. Dabei ist man sich noch gar nicht wirklich einig. Denn solange der entsprechende Gesetzestext nicht vorliegt, solange man sich also nicht über alles einig ist, ist man sich noch über gar nichts einig. Zwar hat die Frage, ob eine oder – wie jetzt verkündet – drei Personen an der Spitze stehen werden, die Parteien lange entzweit. Aber in Wahrheit ist das nur ein wenig aufregender Randaspekt. Dieser Pseudostreit sollte offenbar über etwas anderes, viel Ärgerlicheres hinwegtäuschen.
Denn auch wenn von der EU angefangen bis zu den Mainstreammedien alle nach der Schaffung einer solchen Bundesstaatsanwaltschaft rufen, so ist diese in Wahrheit nichts anderes als ein – weiterer – Abbau der Demokratie in diesem Land. Es ist ein Transfer der Macht weg vom Volk zu einer abgehobenen Juristenklasse. Nach außen wird so getan, als ob damit die Krise der österreichischen Justiz gelöst würde. Dabei wird sie nur verschlimmert. Zugleich amputiert sich die Regierung ein potenziell wichtiges Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik.
Es geht dabei formal darum, dass nicht mehr der Justizminister die oberste Weisungsspitze aller Staatsanwälte sein soll, sondern ein völlig unabhängiges Juristengremium. Das klingt harmlos, das klingt sogar positiv, weil "unabhängig" von vielen als positiv hingestellt wird.
Letztlich bedeutet die Reform aber nur eines: Die Staatsanwaltschaft wird von den Staatsbürgern unabhängig. Diese konnten bisher immer einen Justizminister beziehungsweise seine Partei zumindest am Wahltag durch Abwahl bestrafen, wenn die ihm unterstehende Staatsanwaltschaft schlecht gearbeitet hat. Schlecht arbeiten kann bei der Staatsanwaltschaft Folgendes bedeuten:
Für das alles haben die Wähler bisher wenigstens am Wahltag die Partei der jeweiligen Justizminister zur Rechenschaft ziehen können. Das haben bei der letzten Wahl die Grünen auch deutlich zu spüren bekommen.
Um nicht missverstanden zu werden: Diese vier Missstände bei der Staatsanwaltschaft sind nicht auf direkte Weisung des Justizministers eingerissen. Aber er hätte etwas dagegen tun können. Alma Zadic, die letzte in dieser Funktion, hat das jedoch nicht getan. Sie hat statt dessen ganz im Gegenteil den einzigen, der gegen diese Missstände angekämpft hat, nämlich den ihr unterstehenden Sektionschef Christian Pilnacek, genau deswegen verfolgt und unter lächerlichen Vorwänden suspendiert.
Darin besteht der wahre himmelschreiende Skandal um die österreichische Justiz und um das Schicksal jenes Mannes - egal, wie er schlussendlich zu Tode gekommen ist, ob durch Selbstmord (wie es anfangs die Polizei geglaubt hat und wie es angesichts der ungerechten Verfolgung auch für viele nachvollziehbar gewesen wäre) oder durch einen Unfall (der in seinem alkoholisierten Zustand nicht unwahrscheinlich gewesen ist, ein Zustand, der wiederum zweifellos auch Folge seines depressiven Frustes über den skandalösen Umgang mit ihm gewesen ist) oder durch Mord (wofür es absolut keinerlei Beweis gibt, was aber dennoch ständig Peter Pilz und die FPÖ anzudeuten versuchen).
Das Absurde an der nunmehr näher rückenden Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft: Auch danach werden schlechte Staatsanwälte weiterhin so vorgehen können, auch danach werden die vier genannten Fehlentwicklungen möglich sein. Das einzige, was sich ändert: Es wird keine demokratische Kontrolle durch die Wähler mehr geben. Denn die Spitze dieser neuen Behörde muss sich, einmal bestellt, nie mehr der obersten Instanz der Rechtsordnung stellen, also dem Volk, von dem laut Artikel 1 der Bundesverfassung das Recht ausgeht – was künftig nicht mehr der Fall sein wird.
Je weniger Kontrolle ein Funktionsträger ausgesetzt ist, umso wahrscheinlicher wird es, dass er die Macht seiner Funktion missbraucht, dass er in völliger subjektiver Willkür zu agieren beginnt, dass seine persönlichen Vorlieben, Ideologien und auch Freundschaften eine Rolle bekommen. Diese Gefahr besteht künftig mehr als bei der bisherigen Konstruktion: Denn das letzte Mal, dass ein Justizminister eine Verfolgung abdrehen wollte, ist vierzig Jahre her. Es war in der rot-blauen Regierungszeit. Seither müssen alle Weisungen, die ein Verfahren abdrehen, veröffentlich werden – sonst würden schon irgendwelche verdienstvolle Beamte dafür sorgen, dass sie öffentlich werden. Das wäre politisch katastrophal für einen Minister. Hingegen kann das einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt (oder dreien) völlig wurscht sein.
Dazu gibt es noch eine weitere große Gefahr: In manchen, wenn auch seltenen Situationen ist es im nationalen Interesse, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Um dieses außen- und sicherheitspolitische Interesse aber überhaupt zu kennen und verstehen, muss man eindeutig in der Bundesregierung sitzen, wo der Regierungschef, der Außenminister, der für die Geheimdienste verantwortliche Minister mit dem Justizminister vertrauliche Informationen austauschen können.
Das ist nicht nur eine abstrakte Gefahr. Das sollte sogar noch wichtiger genommen werden als zuletzt.
Der größte Einwand gegen eine noch größere Eigenständigkeit der Justiz auch auf Anklägerseite geht aber über konkrete Einzelaspekte hinaus. Schon in der Geschichte haben immer wieder Menschen, denen die Gerichtsbarkeit anvertraut war, diesen Auftrag schwer missbraucht. Letztlich ist der Adel mit all seinen Vorrechten ja einzig aus den beiden Aufgaben der Rechtssprechung und des Schutzes nach außen entstanden (sofern er nicht kriminell an die Macht gekommen ist). Die exklusive Macht der Rechtssprechung hat sich aber insbesondere im Inquisitionsprozess, wo Ankläger und Richter noch dazu in einer Person zusammenfielen, verheerend ausgewirkt bis hin zu Missbräuchen wie dem "Ius primae noctis" (also des Rechts auf den Beischlaf mit Bräuten vor deren Hochzeit). Dieser Machtmissbrauch hat letztlich zu den großen blutigen Revolutionen vom 18. bis zum 20. Jahrhundert (etwa 1789, 1830, 1848, 1917, 1918) geführt und den Untergang des ganzen Feudalsystems ausgelöst.
Der Missbrauch der Justizmacht ist aber auch ein riesiges aktuelles Problem, wie etwa die folgenden Beispiele zeigen.
Wer Macht hat, übt sie auch aus. Dazu ist die Machtausübung fast immer zu verlockend und verführerisch. Und wer unkontrollierte, wer totale Macht hat, übt sie auch total aus und missbraucht sie. Ob in der Politik oder in der Justiz. Nur Menschen, nur Staatschefs, nur Richter, nur Staatsanwälte, die extrem demütig und selbstdiszipliniert sind, tun das nicht. Die sind aber extrem selten. Genau deswegen ist ja die Demokratie entstanden und hat sich als moralisch überlegen gezeigt.
Daher kann man nur hoffen, dass sich die Regierung auch weiterhin über die Details uneinig ist und es letztlich doch nicht zu einem neuen Justizstaat im Staat kommen wird. Die Hoffnung ist aber klein geworden.
PS: Auch wenn die Zahlen der neuen österreichischen Bundesstaatsanwaltschaft wie viele andere Details noch nicht fixiert sind, kann man über eines sicher sein: Die Sache wird neue Beamtenjobs, neue Budgets, neue Büros brauchen, mehr als bisher im Justizministerium. Das Gerede vom Sparen haben sie ja eh offensichtlich nie ernst genommen …
Ich schreibe in regelmäßigen Abständen Kolumnen auf der Nachrichten- und Meinungsplattform Exxpress.