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Die Privilegienanstalt ist eindeutig verfassungswidrig

Warum verdient ein Moderator des staatlichen Seichtsenders Ö3 gewaltig mehr als der Bundeskanzler, also als der weitaus wichtigste Politiker des Landes? Die Antwort, die von den linken Propagandisten des ORF ausgestreut wird, seit die Spitzengagen des Gebührensenders auf Grund einer Gesetzesänderung bekannt gegeben werden müssen, ist mehr als entlarvend. Sie zeigt endgültig, wie unhaltbar und verfassungswidrig der ORF und seine Konstruktion sind.

Die hohen Gagen dieses Mannes werden nämlich damit begründet, dass er ein Angebot eines  Konkurrenzsenders gehabt hat, dessen Annahme er dem ORF angedroht hat. Und der zweithöchst Verdienende (ein grüner Politruk namens Strobl) hat einfach seinen horrenden früheren Agentur-Verdienst zur Grundlage seiner Gehaltsforderung gemacht.

Beide Argumentationsketten machen sprachlos und sind gleich aus mehreren Gründen der beste Beweis dafür, wie skandalös und rechtlich unhaltbar die Zustände in dem mit Zwangsgebühren finanzierten Privilegienstadel ORF sind.

  • Denn erstens weiß jeder, der zu Privatsendern geht, dass er dort auch schnell wieder den Job los sein kann, wenn die Kassa nicht stimmt (wie beim prominenten privaten Fernsehkanal Exxpress derzeit viele leidvoll erfahren, der gerade total heruntergefahren wird). Beim ORF sind die Mitarbeiter hingegen de facto pragmatisiert. Die Gehälter sind daher nicht vergleichbar. Daher bräuchte sich ein ORF mit Selbstbewusstsein, der sich wirklich öffentlich-rechtlich verhält, durch solche Drohungen nicht unter Druck setzen zu lassen.
  • Zweitens weiß ich, wie oft in meiner Chefredakteurszeit Kollegen mit angeblichen oder wirklichen Angeboten anderer Medien Gehaltserhöhungs-Forderungen gestellt haben. In den meisten Fällen wollte ich oder konnte ich aus budgetären Gründen nicht nachgeben. Und siehe da: Sehr oft sind die Kollegen dann dennoch geblieben. Warum auch immer – ob das Konkurrenzangebot nur erfunden gewesen ist, oder ob sie letztlich halt doch lieber bleiben wollten …
  • Drittens mag es schon stimmen, dass der frühere Agenturbesitzer Strobl vor dem ORF-Einstieg so viel verdient hat (das sei in der Hoffnung gesagt, dass man im ORF wenigstens so professionell gewesen ist, sich seinen Einkommensteuerbescheid vorlegen zu lassen). Jedoch übersieht diese Rechtfertigungsargumentation total, dass ein Unternehmer schon im nächsten Jahr genau so viel Minus haben kann, wie er im Vorjahr an Gewinn gehabt hat. Was sehr leicht möglich ist (etwa wenn die Grünen aus der Regierung ausscheiden ...). Das ist Risiko jedes Unternehmers. Beim ORF hingegen bleiben die hohen Bezüge einbetoniert.
  • Viertens ist besonders entlarvend, dass die höchste ORF-Gage ausgerechnet bei Ö3 fließt. Denn dieses Programm hat ja nicht einmal annähernd etwas mit "öffentlich-rechtlich" zu tun, also mit dem angeblichen Anspruch, mit dem der ORF seine Privilegien rechtfertigt.
  • Der fünfte Punkt ist für alle Österreicher am meisten empörend. Denn sie müssen jetzt "dank" des in seiner ganzen Judikatur (von der Einwanderungs- über die WKStA- bis zur Sterbehilfe und zur Herausgabe aller privaten Chats an die Parlamentsfraktionen) ganz weit nach links abgerutschten Verfassungsgerichtshofs einerseits ausnahmslos alle für den ORF zahlen, so sie nicht unter der Brücke wohnen. Sie müssen für den ORF künftig alternativlos unter Androhung der gleichen staatlichen Zwangssanktionen zahlen, wie alle Menschen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Jedoch bei der Verwendung dieser Gelder und der Festsetzung der Lohnhöhe verhält sich die Anstalt, wie wir an diesen Beispielen sehen, völlig frei wie ein ganz normales privates Unternehmen. Der Staat hingegen ist bei der Zahlung von Gehältern und allen sonstigen Ausgaben total an die Gesetze gebunden.

Dieser Unterschied ist eindeutig und glatt grundrechts- und verfassungswidrig (wenn auch möglicherweise nicht für diesen VfGH in seiner jetzigen Zusammensetzung …).

Ein Bundeskanzler oder Minister oder Landesrat kann ja nicht sagen: In der Privatwirtschaft habe ich so viel verdient oder würde ich so viel verdienen; daher müsst ihr mir auch so viel bezahlen. Der Bezug des Bundeskanzlers ist vielmehr gesetzlich genau festgelegt. Und jeder kann nachschauen, wie hoch er ist: Er ist mit 328.160 brutto (also vor Steuern und Abgaben) um ein Eckhaus niedriger als jener des Ö3-Schwätzers.

An solchen Beispielen zeigt sich die ganze verlogene Schieflage des ORF: Die Gebühreneinnahmen sind staatlich garantiert, bei den Ausgaben kann hingegen der ORF völlig frei wie jedes Privatunternehmen agieren.

Hätten wir einen Verfassungsgerichtshof, der die Verfassung, der die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ernst nimmt, müsste er spätestens jetzt die gesamte ORF-Konstruktion in die Luft sprengen, da nun diese Schieflage bewiesen und offen auf dem Tisch liegt.

Zu den hohen Bezügen der ORF-Menschen kommen in etlichen Fällen auch noch saftige Nebenverdienste, die sie nur deswegen kassieren können, weil sie dank des Gebührenmonopol-Senders einen persönlichen Bekanntheitsgrad haben. Die Spesen für den ORF trägt die gezwungene Allgemenheit, der Profit wird privatisiert.

Um dem VfGH nicht ganz Unrecht zu tun: Der Ärger so vieler Österreicher über die nun auf jeden Haushalt ausgedehnte Pflicht, Gebühren zu zahlen, der nun durch Offenlegung der Gagen noch massiv vermehrt worden ist, ist nur zur Hälfte den Richtern anzulasten. Zur anderen Hälfte geht er jedoch auf das Konto des Gesetzgebers und des – unter Druck des grünen Koalitionspartners – von der Medienministerin Raab ausgearbeiteten neuen ORF-Gesetzes.

Frau Raab und das Parlament hätten jenes Detail, das den VfGH an der früheren Rechtslage gestört hat, ganz leicht auch ohne Haushaltsabgabe aus der Welt schaffen können. Der VfGH hat kritisiert, dass via Internet auch jene Menschen die ORF-Programme sehen und hören können, die keine ORF-Gebühr zahlen. Das schien in der Tat eine Ungleichheit gewesen zu sein. Nur hätte sich diese spielend – und ganz dem VfGH-Erkenntnis entsprechend – aus der Welt schaffen lassen: Der ORF stellt halt seine Programme nicht mehr gratis über Internet zur Verfügung.

Das ginge ganz leicht auf zwei möglichen Wegen:

  • Der ORF verbreitet seine Programme und Nachrichten überhaupt nicht mehr via Internet. Dazu ist er ja nie gegründet worden.
  • Oder er macht sie auf diesem Weg nur noch für jene zugänglich, die auch die ORF-Gebühr zahlen. Genau das machen ja auch viele Zeitungen, das machen alle Streaming-Dienste. Sie alle ermöglichen nur zahlenden Abonnenten über einen Code oder eine Freischaltung Zugang zu ihren Angeboten. Nur diese können die sogenannten Pay Walls überwinden.

Das macht auch dieses Tagebuch (während der ersten Tage nach Erscheinen eines Textes). So etwas ist in wenigen Tagen programmiert. Das ist in der gesamten Medienwelt längst etablierter Standard. Das praktiziert auch der ORF selbst in einem bestimmten Bereich schon seit vielen Jahren: Denn zu seinen Satelliten-Programmen erhält man nur über einen vom ORF zugesandten Code Zugang.

Das wissen alle. Nur nicht die Koalitionsabgeordneten. Nur nicht die Frau Raab. Nur nicht die VfGH-Richter.

Die Konsequenz dieser zwei Alternativen wäre auch dann zwangsläufig eingetreten, wenn man sich in der Koalition nicht auf ein neues Gesetz als Reaktion auf das VfGH-Erkenntnis einigen hätte können.

In einem einzigen Punkt haben die wehleidigen Reaktionen der ORF-Menschen, die nun ihre Gehälter offenlegen müssen, an sich Recht: Sie verlangen Gleichberechtigung mit all jenen, die auch von gesetzlich verordneten Zwangsgebühren leben, wie etwa mit den Mitarbeitern von Kammern und Sozialversicherungen. Freilich dürfte es dort niemanden geben, der 400.000 Euro kassiert oder der üppige Nebeneinkünfte hat.

PS: Dass wir die Spitzeneinkommen der ORF-Menschen nun kennen, muss man eindeutig als Verdienst das neuen ORF-Gesetzes anerkennen. Das sei klar gesagt und soll nicht ganz in der sonstigen massiven Kritik an dem Gesetz untergehen.

PPS: Absolut faszinierend ist aber, wie sehr es die ÖVP geschafft hat, sich da zwischen alle Stühle zu setzen. Im ORF sind alle böse auf sie, weil Gehälter und Privilegien offengelegt werden müssen. Sie würden jetzt zweifellos noch untergriffiger über die ÖVP berichten, wenn das noch ginge. Alle anderen Österreicher sind böse auf die Regierung, weil jetzt alle Haushalte Zwangsbeiträge zahlen müssen. Und werden das am Wahltag die Regierungsparteien spüren lassen.

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