Über ein Fest, das unserer so zerrissenen Gesellschaft gut tut

Autor: Christian Klepej

Ist eine weltweite Energiewende realistisch?

Autor: Gerhard Kirchner

Das Problematische am „Aula-Urteil“ nach dem Verbotsgesetz

Autor: Wilfried Grießer

Mehr Staat oder mehr Freiheit?

Autor: Andreas Tögel

Was uns so kaputt gemacht hat, Teil III

Autor: Franz Schabhüttl

Österreich-Konvent: 20 versäumte Jahre

Autor: Herbert Kaspar

Wie der ORF durch Teilberichterstattung die Wahrheit verzerrt, Teil II

Autor: Franz Schabhüttl

Handwerk hat goldenen Boden

Autor: Andreas Tögel

Wie der ORF durch unvollständige Berichterstattung die Wahrheit verzerrt

Autor: Franz Schabhüttl

Diktatur, Gewalt und Angst: Unternehmer blasen Annährung an die AfD ab

Autor: Werner Reichel

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (13 Euro pro Monat/130 pro Jahr) ist jederzeit beendbar und endet einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Ganz einfach: Wrabetz hat Recht

Der einstige ORF-Chef Alexander Wrabetz, der sich über einen Zwischenstopp im Chefsessel des von der roten Gemeinde Wien finanzierten Fußballklubs Rapid in den Chefsessel der gleichermaßen maroden SPÖ schwingen will, hat sich jetzt zum Verfassungsgerichtshofs-Verdikt geäußert, dass künftig auch das reine Streaming des ORF kostenpflichtig sein soll. Dieses Urteil könne "mit einem Satz" umgesetzt werden. Und Wrabetz hat Recht. Er hat freilich nicht gesagt, mit welchem Satz. Aber da können wir ihm gerne aushelfen.

So würde zum Beispiel der Satz genügen: "Niemand, der nicht nachweislich Gebührenzahler ist, darf Zugang zu den Internet-Angeboten des ORF bekommen, was der ORF elektronisch zu überprüfen hat."

Alternativ ginge auch der Satz: "Der ORF hat seine Internet-Angebote einzustellen." (Da kann dann gar niemand gratis streamen!).

Noch besser wäre natürlich der Satz: "Die Gebührenpflicht für ORF-Programme wird für alle Übertragungswege abgeschafft, ob terrestrisch, per Satellit, per Kabel oder per Internet."

In der Tat: Alles ganz einfach. Alles besser als die wahnwitzige Haushaltsabgabe. Die Genossen vom VfGH bekämen Recht, weil sie die Gleichbehandlung von Streaming und Sender durchsetzen. Und die Österreicher hätten einen Grund zur Freude in trostlosen Zeiten.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print




© 2025 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung