Bargeld ist gedruckte Freiheit

Noch ist Bargeld das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. 2021 erfolgten 78 Prozent der Geldgeschäfte mit Bargeld. Technische Entwicklungen und vor allem Bequemlichkeit lassen die Bargeldnutzung zahlenmäßig zurückgehen. Die Europäische Zentralbank arbeitet an einem digitalen Euro. EZB-Präsidentin Lagarde kündigte bereits an, dass der digitale Euro denselben gesetzlichen Status bekommen soll wie Bargeld. Das ist gefährlich.

Noch ist die österreichische Nationalbank in Abstimmung mit der EZB berechtigt, auf Euro lautende Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel auszugeben. Die genannten Banknoten müssen zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Vereinzelt gehen Unternehmen wie z. B. die Bäckerei Auer in Graz dazu über, Bargeld nicht mehr zu akzeptieren.

Am 6. Dezember 2022 verständigte sich der Europäische Rat der Finanzminister auf die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro. Versteckt war diese im von der EU-Kommission vorgeschlagenem Gesetzespaket gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Einstimmigkeitsprinzip wurde umschifft, und damit reichte die qualifizierte Mehrheit im Rat: Zustimmung von 15 der 27 Staaten mit mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Es geht aber auch anders: Im Dezember 2021 lehnte der australische Senat eine Bargeldobergrenze von 10.000 Dollar ab.

Die Antwort auf unsere Anfrage über das Abstimmungsverhalten des österreichischen Finanzministers steht noch aus. Dafür, dass Bargeldbeschränkungen oder elektronische Bezahlformen die Kriminalität beseitigen, gibt es keinen Nachweis. Schweden als Vorreiter einer bargeldlosen Gesellschaft hat eine höhere Schattenwirtschaft als Deutschland oder Österreich.

Dürfen Einzelhändler die Annahme von Bargeld verweigern? Die Nutzung von Bargeld steht der verfassungsrechtlich garantierten Vertragsfreiheit gegenüber. Wie zu bezahlen ist, ist mit dem Kunden zu vereinbaren. Wenn keine Vereinbarung vorliegt, muss Bargeld gesetzlich verpflichtend angenommen werden. Für staatliche Gebühren und Steuern – hier gibt es keine Vertragsfreiheit – gilt die gesetzliche Annahmepflicht von Bargeld.

Das Volksbegehren für uneingeschränkte Barzahlung war mit mehr als 530.000 Unterschriften das 13.erfolgreichste Volksbegehren von bisher 73. Es war ein Volksbegehren von Bürgern für Bürger – keine große Werbung, keine Institution, kein Medium und keine Partei standen dahinter.

Am 1. Februar 2023 wies der Nationalrat das Volksbegehren dem Finanzausschuss zu. Nun gilt es, die Forderungen umzusetzen:

  1. Erhalt des Bargelds als einziges gesetzliches Zahlungsmittel,
  2. Keine Obergrenze für Bargeldzahlungen,
  3. Verankerung des Bargelds zur uneingeschränkten Nutzung in der österreichischen Bundesverfassung.

Die grüne Nationalratsabgeordnete Tomaselli sagte am 1. Februar: "Niemand hat die Absicht, das Bargeld abzuschaffen."

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen", sagte der DDR-Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht am 15. Juni 1962. Wenige Wochen später begann der Berliner Mauerbau.

Die Bequemlichkeit des elektronischen Bezahlens gefährdet den Schutz vor staatlichen Eingriffen und den Erhalt von Privatheit und Datenschutz. Vertrauen wir nicht der Politik, setzen wir uns ein, dass Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleibt und unsere Freiheit sichert. Nutzen Sie die Gelegenheit mit diesem Link, eine Stellungnahme zu Bargeld und Obergrenze auf der Parlamentshomepage abzugeben. Freiheit und Demokratie werden es Ihnen danken.

 

Mag. Elisabeth Weiß, Betriebswirt, Initiator SOS Bargeld - Stopp der Abschaffung! www.sos-bargeld.com

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