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Die Skandalministerin, der Grundrechte egal sind

Jetzt will die linksradikale Justizministerin den nächsten Funktionsträger abschießen, der es gewagt hatte, sich den Umtrieben der gleichfalls linksradikalen Korruptionsstaatsanwaltschaft in den Weg zu stellen. Nach dem zuständigen Sektionschef, nach dem Leiter der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft, nach der Justizsprecherin der ÖVP, nach Verfassungsrichter (und Ex-Justizminister) Brandstetter ist nun die unabhängige Rechtsschutzbeauftragte der Justiz an der Reihe, um mit unsauberen Methoden abgeschossen zu werden. Frau Zadic kann in ihr Gewehr damit nun schon die fünfte Kerbe schnitzen.

Sie hat öffentlich – was eine eindeutige Maßregelung signalisiert – angekündet, dass sie Frau Aicher "zu einem Gespräch ins Ministerium geladen" hat. Damit verstößt Zadic nicht nur frontal gegen die gesetzlich festgehaltene Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten, damit bedroht sie ganz eindeutig auch noch ein verfassungsrechtlich gesichertes Grundrecht. Aus diesem und vielen anderen Gründen wäre eigentlich eine andere demonstrative Gesprächsladung viel eher angebracht: nämlich eine des amtierenden Bundeskanzlers an die Justizministerin.

Zadic stellt mit ihrer rechtlich fragwürdigen Vorladung nicht nur die Unabhängigkeit der Rechtschutzbeauftragten, sondern auch das verfassungsrechtliche Grundrecht jedes Staatsbürgers in Frage, sich ungehindert der Dienste eines Rechtsanwalts bedienen zu dürfen. Der Anlass des skandalösen Zadic-Vorstoßes: Aicher hatte sich bei ihrer öffentlichen Erklärung vor wenigen Wochen, in der sie die jüngsten Aktionen der Korruptionsstaatsanwaltschaft kritisiert hatte, vom prominenten Strafrechtsanwalt Manfred Ainedter beraten lassen. Jetzt haben linke Medien diese Beratung zu inkriminieren versucht, weil Ainedter auch der Verteidiger mehrerer anderer Opfer der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist.

Aber das ist in keiner Weise inkompatibel.

  • Denn erstens vertritt fast jeder Rechtsanwalt immer hunderte Klienten gleichzeitig (auch wenn das bei Frau Zadic in ihrer Anwaltszeit nicht so gewesen sein mag), weshalb naturgemäß die Übernahme der Vertretung für neue Klienten bis auf sehr begrenzte und genau definierte Ausnahmesituationen zulässig sein muss.
  • Denn zweitens hat der Rechtsschutzbeauftragte sogar die gesetzlich festgehaltene Hauptaufgabe, die Rechte aller Beschuldigten zu verteidigen, vor allem dann, wenn diese noch gar nichts davon wissen, dass die Justiz etwas gegen sie unternimmt. Genau zu diesem Zweck ist die ganze Einrichtung sogar geschaffen worden – und nicht etwa dazu, wie Zadic offenbar annimmt, dass der ohnedies übermächtige Strafverfolgungsapparat noch einen weiteren Verbündeten im Kampf gegen von ihnen ins Visier genommene Bürger bekommt.
  • Denn drittens ist es in der kritischen Stellungnahme der Rechtsschutzbeauftragten auch nicht um den Transfer irgendwelcher geheimer Informationen gegangen (das macht in dieser Justiz schon jemand anderer!), sondern um die Information der Öffentlichkeit über die straf- und grundrechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Verhaltens der Staatsanwaltschaft. Dabei muss es der zu dieser Beurteilung sogar verpflichteten Rechtsschutzbeauftragten möglich sein, sich mit wem auch immer  zu beraten. Umso mehr, als sie ja ansonsten völlig allein gegen die gesamte und immer übergriffiger werdende Staatsanwaltschaft stünde.

Das Vorgehen der Frau Zadic ist umso skandalöser, als sie auf die eigentlichen Inhalte der schweren Vorwürfe der Rechtsschutzbeauftragten gegen die Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Wochen in keiner Weise reagiert hat. Obwohl es dabei sogar um die Verletzung fundamentaler Grundrechte gegangen ist:

  1. Denn Aicher hat der WKStA sehr konkret erstens nachgewiesen, dass diese das durch die Verfassung garantierte Recht auf den "gesetzlichen Richter" verletzt. Die WKStA hat das dadurch gemacht, indem sie alle Verfahren gegen mittlerweile rund 90 Verdächtigte durch einen konstruierten Zusammenhang vor ein- und denselben Untersuchungsrichter gebracht hat, der unzählige Hausdurchsuchungs- und (Handy-)Beschlagnahmeanträge einfach genehmigend abgestempelt hat. Was natürlich auch die Richterschaft in ein sehr schiefes Licht zu rücken droht, sollte es nicht bald ein gerichtsinternes Disziplinarverfahren gegen diesen Richter geben.
  2. Zweitens hat Aicher der WKStA den Versuch einer Verletzung des Redaktionsgeheimnisses vorgeworfen. Sie kam deshalb zu dem Schluss, dass die WKStA die "roten Linien des Rechtsstaates" überschritten hat.
  3. Dass drittens hochrangige Juristen – freilich nicht alle – auch noch die ständige Methode der WKStA kritisieren, durch Zufallsfunde in zahllosen beschlagnahmten Handys und Computern gegen missliebige Personen Kriminalverfahren zu konstruieren, ist von Aicher gar nicht thematisiert worden, aber wäre dennoch ebenfalls dringend zu klären.

Es ist jedenfalls umso provozierender und skandalöser, wie anders Zadic nach der Nichtreaktion auf die Aicher-Aussagen jetzt auf die Berichte zweier linker Medien reagiert, die versuchen, die Beratungstätigkeit Ainedters für Aicher zu kriminalisieren. Zadic behauptet nämlich umgehend, dass durch diese Beratungstätigkeit der Anschein der "Unabhängigkeit der Justiz" bedroht sei. "Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen (gemeint wohl: Beamten) des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen."

Das ist absolut unfassbar: Während die Justizministerin auf den Vorwurf schwerer Grundrechtsverletzungen gegen ihr weisungsmäßig unterstellte Beamte absolut nicht reagiert, ordnet sie nur wenige Stunden nach zwei Zeitungsartikeln, in denen ein völlig rechtskonformes Vorgehen der Rechtsschutzbeauftragten "aufgedeckt" wird, eine "umfassende" Prüfung durch das ebenfalls knalllinks gewordene Ministerium an und verkündet fast gleichzeitig offiziell eine demütigende Vorladung der eigentlich weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten.

Was natürlich auch weitere spannende Fragen aufwirft: Handelte die Ministerin da, ohne das Ergebnis der "umfassenden" Prüfung zu kennen? Oder können die Justizbehörden, die zur Qual vieler Bürger oft jahrelang Verfahren nicht voranbringen, plötzlich binnen Stunden etwas "umfassend" prüfen? Oder können sie das nur, wenn es gegen die eigenen Kritiker geht?

Allein dieser Zeitablauf mit seiner fast völligen Gleichzeitigkeit ist ein massives Indiz, dass Medien, Ministerium, Minister von wem ganz anderen instrumentalisiert werden. Wer dieser Andere ist, weiß inzwischen wohl ganz Österreich, auch wenn Zadic peinlich eine objektive und unabhängige Untersuchung all der merkwürdigen, aber von der früheren Peter-Pilz-Zuträgerin politisch ganz offensichtlich erwünschten Vorgänge in ihrem Bereich verhindert.

Zwar haben sich – angesichts der parteipolitischen Interessen erwartungsgemäß – sämtliche Oppositionsparteien hinter Zadic und gegen die Rechtsschutzbeauftragte gestellt. Aber ebenso erwartbar ist, dass die wirklich unabhängigen Strafgerichtsinstanzen die Dinge ziemlich anders sehen werden als die WKStA und die offenbar total von ihr gesteuerte Justizministerin. Nur wird das halt Jahre dauern. Dies schon deshalb, weil die WKStA – wie so oft – alles tun wird, um Verfahren in die Länge zu ziehen.

Die Sündenliste der Ministerin in Zusammenfassung:

  • Sie attackiert das Grundrecht auf freie Anwaltswahl;
  • Sie zertrümmert die gesetzlich festgelegte Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten;
  • Sie lässt die sonst unerträglich langsame Justizverwaltung dann plötzlich binnen Stunden handeln, wenn es parteipolitisch ins Konzept passt;
  • Sie ignoriert den massiven Vorwurf der Verletzung des in der Verfassung festgehaltenen Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch eine ihr unterstellte Behörde;
  • Sie ignoriert den massiven Verdacht einer Beschneidung des Redaktionsgeheimnisses durch ihre Untergebenen;
  • Sie ignoriert die Verletzung der Pflicht dieser Behörde, vor Maßnahmen gegen eine Redaktion rechtzeitig die Rechtsschutzbeauftragte zu informieren;
  • Sie ignoriert die scharfe Kritik dreier unabhängiger Strafrechtsprofessoren an dieser WKStA;
  • Sie stellt sich ständig vor die WKStA, um angeblich die "unabhängige Justiz" zu schützen, obwohl ein früherer OGH-Präsident jetzt klar festgehalten hat, dass die Staatsanwaltschaft gar nicht zur "unabhängigen Justiz" gehört.

Die Einschätzung, dass Zadic dabei von der WKStA gesteuert wird, stützt sich nicht nur auf zahllose Aktionen der Ministerin in den letzten Monaten. Diese Einschätzung wird auch dadurch noch bestärkt, dass die WKStA in ihrer Gründungsphase lange von einem Parteifreund der Frau Zadic, nämlich dem grünen Ex-Abgeordneten Geyer geleitet worden war, der auch jetzt ständig als öffentlicher Verteidiger der Behörde auftritt. Sowie dadurch, dass Zadic eines ihrer ersten Gespräche nach Amtsantritt mit der jetzigen Leiterin der WKStA geführt hat, während sie an der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz von vornherein kein Interesse gezeigt hat.

Wir lernen: Wenn jemand hunderte Male die Rechte von Bürgern gegen die Strafverfolgungsbehörden zu verteidigen versucht, dann hat diese linksradikale Politikerin kein Interesse an ihr. Dann ist eine solche Rechtsschutzbeauftragte die natürliche und verhasste Feindin von Ministerin und Staatsanwaltschaft. Für die grüne Ministerin und ehemalige Fraktionskollegin eines Peter Pilz ist ganz offensichtlich nur jene Behörde wichtig und sympathisch, die im Verdacht steht, Schritt für Schritt einen linken Putsch vorzunehmen. Grund- und Freiheitsrechte sind ihr hingegen schnurzegal.

Jeder ihrer Schritte zeigt jedenfalls eindeutig das ideologische Ziel, dass die beiden Parlamentsparteien rechts der Mitte schwer beschädigt werden, und dass dann eines Tages endlich ein linke Ampelregierung installiert werden kann.

Was ihr möglicherweise sogar gelingen kann, steht doch die jetzt besonders unter Beschuss gekommene ÖVP juristisch seit einigen Jahren völlig nackt da; sie kann peinlicherweise nur einen Betriebswirt in diesem Justizstreit als Sprecher aufbieten. Ganz offensichtlich haben die in der ÖVP-Personalpolitik dominierenden Bünde ebensowenig wie Sebastian Kurz selbst die zentrale Bedeutung von Verfassungs- und Strafrecht in der Politik begriffen. Also könnte man auch sagen: Selber schuld, wenn sie jetzt wehrlos dastehen und Opfer eines Putsches werden. Man sollte allerdings auch bedenken, dass einem linksradikalen Justizputsch in diesem Land viel mehr als nur ÖVP und FPÖ zum Opfer fallen wird.

Wie sehr speziell deren Tod das Ziel der linken Blase ist, hat die linksradikalste Wochenschrift des Landes, also der vor allem durch Gemeinde-Wien-Inserate finanzierte und durch viele Informationen aus WKStA-Akten gefütterte "Falter", jetzt wieder augenfällig bewiesen: Er hat eine großflächige Todesanzeige für die ÖVP aufs Titelbild gesetzt.

Natürlich ist langfristig auch das freiheitliche Lager das zweite zentrale Ziel der WKStA, wie jetzt die öffentliche Bettelaktion des Ex-FPÖ-Chefs Strache erneut bewiesen hat: Denn dieser kann sich kaum mehr gegen die unzähligen Attacken der Staatsanwälte verteidigen, weil die WKStA alle seine Ersparnisse beschlagnahmt hat. Daher ist es mehr als dumm und kurzsichtig, wenn sich die FPÖ plötzlich auf die Seite von Zadic und WKStA stellt, weil deren Aktionen derzeit scheinbar nur gegen die ÖVP gehen. Es ist aber völlig undenkbar, dass der linke Salami-Putsch mit den Messern der Justiz nur die ÖVP killen wird, nicht aber die FPÖ, auch wenn diese derzeit zum erstenmal nicht in der ersten Reihe der Opfer der mit allen unsauberen Mitteln kämpfenden Linken steht.

PS: Eigentlich müsste sich auch die Rechtsanwaltskammer kritisch und vielleicht sogar disziplinär mit einer theoretisch noch immer zu ihrem Stand gehörenden Ministerin befassen, wenn diese die Rechte auf anwaltliche Beratung und freie Anwaltswahl einschränken will.

PPS: Falls es jemand nicht weiß: Auch wenn es im konkreten Fall nicht um einen Prozess geht, so sei festgehalten, dass es keine Inkompatibilität für einen Rechtsanwalt gibt, in einem Strafverfahren mehrere Klienten zu vertreten, wenn die alle auf der gleichen Seite stehen und damit einverstanden sind.

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