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Die Causa Schmid: das Ende des Rechtsstaats

Thomas Schmid muss einem bei Gott nicht sympathisch sein. Der Ton seiner einstigen Korrespondenzen – also der eines wenn auch hochrangigen Beamten – mit dem amtierenden Bundeskanzler ist abstoßend. Aber das, was ihm in den letzten eineinhalb Jahren angetan worden ist, ist atemberaubend und zeigt, wie durch und durch morsch Teile der Justiz in diesem Lande sind (von den Vertretern der Opposition im Untersuchungsausschuss gar nicht zu reden). In den letzten Stunden wurde durch seine Causa überdies auch ein neuerlicher Beweis geliefert, wie unerträglich jede rechtliche und jede Objektivitäts-Pflicht durch den Zwangsgebührenfunk verletzt wird.

Ganz, ganz zufällig erst an jenem Tag, nachdem die letzten Zeugenaussagen im famosen U-Ausschuss auf dem Programm gestanden waren (von denen bezeichnenderweise dann keine einzige zustandegekommen ist), bekommt Schmid die Mitteilung der sogenannten Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass sie die Ermittlungen zu einem angeblichen Amtsmissbrauch Schmids eingestellt hat. Diese hatte sie nach einer anonymen Anzeige aufgenommen und eineinhalb Jahre lang geführt.

Damit schließt sich – vorerst – der Kreis unfassbarer Ungeheuerlichkeiten:

  1. Es gibt überhaupt keinen Grund, dass die Ermittlungen solange gedauert haben. Das zeigt – selbst wenn keine ideologisch/parteipolitische Motivation damit verbunden gewesen sein sollte – neuerlich zumindest die juristische Unfähigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft, die ständig die lächerlichsten anonymen Anzeigen zu jahrelangen Verfahren auswälzt. Ohne Rücksicht darauf, was man den Opfern damit psychologisch, beruflich und finanziell zufügt.
  2. In einem korrekten Rechtsstaat, der die Rechte der Bürger noch verteidigt, wären solche anonymen Anzeigen, die auf hundert Kilometer gegen den Wind nach den leider üblich gewordenen Intrigen der Linksparteien stinken, doppelt schnell einzustellen. Vor allem dann, wenn von Anfang an erkennbar ist, dass sie kein juristisch relevantes Substrat haben.
  3. Noch infamer ist, dass die Einstellung erst am Tag nach dem De-facto-Ende des U-Ausschusses bekannt gegeben wird. Das kann niemand mehr für Zufall halten. Das zeigt im besten Fall ein – freilich eindeutig rechtswidriges – Zusammenspiel zwischen WKStA und den Linksabgeordneten in jenem Ausschuss, das nun leider, leider nicht mehr fortgesetzt werden kann. Das enthüllt im schlechtesten Fall, dass die WKStA schnell ein viel zu lang geführtes Verfahren zu entsorgen versucht und gehofft hat, dass das im Ausschuss-Ende-Wirrwarr untergeht.
  4. Statt solche Verfahren zügig abzuwickeln, hat diese WKStA ihre offenbar limitierten Kapazitäten ganz ihrer parteipolitischen Genen folgend der Fernpsychiatrierung des Sebastian Kurz gewidmet, dem sie auf 58 Seiten ohne konkrete Beweise "dunkle Rhetorik" vorgeworfen hat.
  5. Die WKStA – die Lieblingsbehörde der sogenannten Justizministerin – ist freilich in dieser Zeit nicht ganz untätig gewesen: Sie hat die gesamten Handykommunikationen Schmids beschlagnahmt. Diese Beschlagnahme samt anschließender Weiterleitung der Inhalte war ganz eindeutig ein glatter Verstoß gegen die Judikatur des EuGH, der so etwas nur im Falle schwerer Kriminalität wie Terrorismus erlaubt.
  6. Noch viel schlimmer aber ist der Umstand, dass die WKStA im Zusammenspiel mit der grünen Führung des Justizministeriums offensichtlich die gesamten Inhalte der Schmid-Kommunikationen an den U-Ausschuss und damit de facto an die Öffentlichkeit gespielt hat. Also auch jene Teile, die nicht einmal im Entferntesten unter die Gummi-Lizenz des Verfassungsgerichtshofs fallen, alles "abstrakt Relevante" weiterzuleiten. Jedenfalls haben SPÖ-nahe Spin-Doktoren beispielsweise sehr bald hämische Informationen über sexuelle Inhalte auf Schmids Handy an die Öffentlichkeit gebracht.
  7. Das alles riecht in Summe nicht nur auf hundert, sondern sogar auf zweihundert Kilometer danach, dass diese ganze anonyme Anzeige und die intensive Befassung der WKStA mit einem Null-Delikt nur einen einzigen Zweck hatten: einen Vorwand zu liefern, um ans eigentliche Ziel nämlich die Inhalte auf Schmids Handy heranzukommen, mit denen man dann hoffen konnte, etlichen Beifang zu erzielen.
  8. Mit diesen Inhalten konnte man dann einen Schmutzkübelkrieg führen, der selbst einen Silberstein erblassen lassen musste. Natürlich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Es kann in der Tat nicht gesagt oder bewiesen werden, dass alle Akteure in diesem Stück überhaupt begriffen haben, welche Rolles sie dabei zu spielen hatten, also insbesondere WKStA, Justizministerium und VfGH.
  9. Der nächste Skandal hat auf medienrechtlicher Ebene gespielt: Der ORF, hat – soweit ich das überblicken konnte – in keiner einzigen Sendung korrekt über die Einstellung dieses Strafverfahrens gegen Schmid berichtet. Dabei wäre das ganz eindeutig und klar seine medienrechtliche Verpflichtung gewesen.
  10. Statt dessen hat die ORF-ZiB zur Ablenkung über einen ganz, ganz zufällig plötzlich aufgetauchten neuen, Vorwurf gegen Schmid berichtet. Dieser überbietet an Absurdität und juristischer Unhaltbarkeit sogar noch bei weitem den einstigen Casino-Vorwurf gegen Schmid.
  11. Quelle des ORF ist einzig und allein die Plattform des Peter Pilz. Das ist eine Plattform, deren Inhalte seriöse Journalisten nur mit einer Kohlenzange angreifen, wenn überhaupt.
  12. Der Vorwurf lautet, dass ein Spitzenbeamter des Finanzministeriums 2018 an den damals in Griechenland urlaubenden Schmid folgende Nachricht geschrieben habe: "Vom Berg Athos hast du die Zustellung des Insolvenzantrags von Kika/Leiner durch das BRZ gebremst! Cool!!!"

Wer nicht sofort die Absurdität des Versuchs erkennt, daraus einen Vorwurf zu konstruieren, sollte eigentlich sofort jede journalistische und juristische Tätigkeit einstellen. Der Text war vielmehr mit absoluter Sicherheit ironisch geschrieben, was auch sein Tonfall eindeutig beweist (wenn er überhaupt so gelautet hat, was ja bei einer Pilz-Kommunikation auch nie sicher ist). Denn:

  • Das Bundesrechenzentrum ist eine rein technische Plattform, wo man sich die Inhalte gar nicht anschaut. Es wickelt etwa den Elektronischen Rechtsverkehr ab, über den Anwälte Insolvenzanträge bei Gericht einbringen.
  • Kein Anwalt hätte es still und schulterzuckend zur Kenntnis genommen, wenn er merkt, dass ein von ihm gestellter Antrag gegen seinen Willen nicht zugestellt wird. Er hätte vielmehr mit allen Geschützen öffentlich dagegen protestiert.
  • Hätte das BRZ wirklich pflichtwidrig etwas "gebremst", hätte längst ein Strafverfahren, eine Hausdurchsuchung und Suspendierungen im BRZ erfolgen müssen (auch wenn dieses für die WKStA vielleicht kein politisch interessanter Gegner ist).
  • Es gibt auch von keiner Justizbehörde oder Anwaltskanzlei eine Bestätigung, dass eine solche Bremsaktion passiert wäre.
  • Statt zu einer Insolvenz ist es 2018 bekanntlich zu einem Verkauf der Kika/Leiner-Gruppe an den Investor Benko gekommen. Diesen Verkauf hat mit Sicherheit und zu Recht auch Bundeskanzler Kurz selber betrieben. Denn er ist im Interesse wirklich der ganzen Republik gelegen. Um ihn zu ermöglichen, hat die Regierung – möglicherweise eben auch Schmid – vielleicht einen voreiligen Gläubiger überredet, einen eventuell schon eingebrachten Insolvenzantrag zurückzuziehen. Ein solcher Rückzug ist aber ein völlig legaler und im Wirtschaftsleben auch häufiger Vorgang. Es ist sogar eindeutig verdienstvoll gewesen, wenn Schmid da wirklich aktiv geworden sein sollte.
  • Denn ein solcher Verkauf ist natürlich für absolut jeden Gläubiger viel vorteilhafter als jede Insolvenz. Denn beim Verkauf bleiben alle Schulden zu hundert Prozent aufrecht, weil der Käufer sie ja übernehmen muss, was jeden Gläubiger jubeln lassen muss, vor allem wenn der Käufer finanzstark ist. Bei einer Insolvenz hingegen entstehen erstens hohe Verfahrenskosten (etwa für den einzuschaltenden Masseverwalter); und zweitens bekommen die Gläubiger bei einer Insolvenz immer nur eine Quote ihrer ursprünglichen Forderungen. Was sehr oft weitere Unternehmen in die Insolvenz treibt.
  • Ein Verkauf eines wackelnden Unternehmens ist auch eindeutig besser als das, was die Regierung – im allgemeinen Einvernehmen der Parteien – im letzten Jahr gemacht hat. Da wurde viel Steuergeld investiert, um Insolvenzen zu verhindern. Das ist zwar tausendfach gelungen, wie am Rückgang der Insolvenztahlen ablesebar ist. Nur: In vielen dieser tausenden Fälle steht am Ende kein Käufer da, der das Zombieunternehmen und seine Schulden übernehmen würde. Deshalb werden tausende Unternehmen nach der Corona-Gnadenfrist erst recht in Insolvenz gehen und viele, viele andere mitreißen, die auf ihren Forderungen sitzenbleiben werden. Genau das ist bei Kika/Leiner eben verhindert worden.
  • Es sind wirklich nur Pilz und ORF dazu imstande, aus einer erfolgreichen Notrettung eines kaputten Traditionsunternehmens ein Delikt zu basteln. Selbst die Oppositionsparteien waren diesmal intelligent genug, diese Story nicht selber zu spielen, die sie in den Finanzministerium-Mails gefunden haben (Pilz selber hat ja keinen Zugang dazu). Sie haben diese vielmehr mit spitzen Fingern an die Pilz-Plattform weitergereicht, von der jeder weiß, dass sie zu allem bereit ist.

Womit die Konklusion eindeutig ist. Wenn all das, was die genannten Justizbehörden (also vor allem WKStA und Ministeriumsspitze) und der ORF da angestellt haben, ohne ernsthafte Konsequenzen bleiben sollte, dann ist Österreich kein Rechtsstaat mehr.

An diesem Urteil ändert die Tatsache gar nichts, dass mir Thomas Schmid mit seiner Präpotenz immer unsympathisch gewesen ist. Und dass der schleimige Ton seiner – freilich zu Unrecht öffentlich gewordenen – elektronischen Nachrichten ihn nicht nur mir, sondern auch vielen anderen widerlich gemacht hat. Aber dennoch dürfte auch einem unsympathischen, aber eben unschuldigen Menschen in einem Rechtsstaat niemals das angetan werden, was ihm zugefügt worden ist.

PS: Damit sind allerdings noch nicht alle Verfahren der WKStA gegen Schmid eingestellt. So läuft angeblich eines wegen der Bestellung des Freiheitlichen Peter Sidlo in den Casinos-Vorstand noch weiter. Wobei auch hier völlig unklar ist, was daran strafrechtlich unkorrekt gewesen sein soll. Dies ist leider in der allerersten Version dieses Textes nicht korrekt dargestellt gewesen. Was freilich an keinem der angeführten Punkte etwas ändert.

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