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Der Staat im Staat fordert: Noch weniger Demokratie!

Die Umtriebe der Staatsanwaltschaft werden immer übler: Da hat eine Vertreterin der Staatsanwälte vor Fernsehkameras die extrem problematische Hausdurchsuchung beim Finanzminister ungeniert mit dem Vorgehen gegen einen Drogendealer verglichen. Da werden immer neue skandalöse und rechtsverletzende Details zum Verhalten der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft WKStA bekannt. Jedoch der amtierende Justizminister schaut all dem hilf- und tatenlos zu, wie der jämmerliche Fernsehauftritt des Werner Kogler gezeigt hat. Alle Parteien (nur die FPÖ schweigt vorerst) verlangen nun mit großer Begeisterung die Einführung eines "Generalstaatsanwalts". Obwohl diese Diskussion vom eigentlichen Problem ablenkt, obwohl die Einführung eines solchen eine eindeutige (und weitere) Reduktion der Demokratie in diesem Land ist und obwohl sich hinter dieser Forderung – die vorerst ja nur eine Überschrift ist – völlig diametrale Vorstellungen verbergen.

Ein kurzer Rückblick: Nach der Wiederholung der letzten Bundespräsidentenwahl hat es eine Fülle von Strafverfahren gegen Bezirkshauptleute und andere Beamte wegen Amtsmissbrauchs  gegeben. Der einzige Vorwurf dabei war die der Verletzung einer verwaltungsrechtlichen Vorschrift: Sie haben die Überkuverts der eingelangten Wahlkarten schon vor der Auszählung aufschlitzen lassen. Wie sie es schon seit vielen Wahlen unbeanstandet gemacht haben. Es gab und gibt keinen einzigen Hinweis, keinen einzigen Vorwurf, dass dadurch eine Wahlmanipulation stattgefunden hätte. Aber nur, weil das anders vorgeschrieben war, wurden zahllose Anklagen wegen Amtsmissbrauchs eingebracht. Dreimal darf man raten von wem: Es war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA.

Wechsel in die unmittelbare Gegenwart: Schon am 23. Dezember hat die Staatsanwaltschaft, wie sich jetzt herausstellt, sich von einem Journalrichter eine Hausdurchsuchung bei Finanzminister Blümel absegnen lassen. Aber erst in der Vorwoche hat sie diese durchgeführt. Dabei hat sie die eindeutige rechtliche Vorschrift verletzt, drei Tage vor einer solchen Aktion gegen einen Exponenten der obersten Organe der Republik Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium zu informieren. Der Schaden für Rechtsstaat und das Ansehen der Justiz ist in diesem Fall zweifellos größer als durch die jahrzehntelange Übung des Kuvertschlitzens. Dreimal darf man raten, welche Staatsanwälte das waren: Es war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA.

Das will ein Rechtstaat sein, der schärfer gegen eine Formalvorschrift beim Stimmenauszählen vorgeht als gegen einen massiven Eingriff in die Menschen- und Grundrechte! Und eine Hausdurchsuchung und die Anprangerung eines Menschen als "Beschuldigter" sind eindeutig solche Eingriffe. Selbst wenn sie nicht auf solch dünnen Beinen stünde.

Nun kann natürlich nicht die WKStA selber dafür zuständig sein, gegen sich selber ein Verfahren wegen – natürlich: mutmaßlichen – Amtsmissbrauchs einzuleiten. Daher müsste der Justizminister eine andere Staatsanwaltschaft damit beauftragen. Der Minister, das ist derzeit in Karenzvertretung Werner Kogler, müsste aber auch selber dringend alle disziplinären Maßnahmen bis hin zu einer Suspendierung der Verantwortlichen einleiten, will er nicht selber in den Verdacht der Mittäterschaft geraten.

In diesen Verfahren wären eine ganze Reihe von problematischen Verhaltensweisen der WKStA zu prüfen. Dabei ist zweifellos auch polizeiliche Ermittlungshilfe anzufordern (wie das die WKStA einst bei ihrem skandalösen Vorgehen gegen den Verfassungsschutz BVT selbst getan hat, bei dem sie mit ebenso hanebüchenen Vorwürfen den ohnedies schwachen Verfassungsschutz der Republik endgültig demoliert hat!). Zu prüfen wäre insbesondere:

  1. Warum hat die WKStA zwischen 23. Dezember und Februar nie Zeit gefunden, den aus guten Gründen vorgeschriebenen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft zu erstatten?
  2. Warum ist ausgerechnet an einem 23. Dezember ein solcher Antrag bei einem Journalrichter eingebracht worden, den man gar nicht gleich realisieren wollte? Hat es in den Stunden und Tagen unmittelbar davor irgendwelche neuen Untersuchungsergebnisse gegeben? Oder hat man etwa ganz bewusst auf einen Tag gewartet, an dem anzunehmen ist, dass der amtierende Richter nicht mehr mit besonderer Konzentration bei der Sache ist, während alle anderen schon ihren Christbaum schmücken können?
  3. Erklärt sich dieses seltsame Datum auch damit, dass damals Justizministerin Zadic wenige Tage vor ihrer Entbindung gestanden ist und es de facto ein Vakuum in der Führung der Justiz gegeben hat?
  4. Wie kann es sein, dass ausgerechnet aus der WKStA ständig zahllose, dem Amtsgeheimnis unterliegende Aktenteile bei bestimmten Medien landen, während so etwas bei anderen Staatsanwaltschaften fast nie passiert?
  5. Wie kann es sein, dass eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft in einer Fernsehsendung in Hinblick auf den amtierenden Finanzminister den Vergleich mit einem Drogendealer formuliert, ohne sich wenigstens dafür zu entschuldigen?
  6. Ist nicht die Tatsache, dass von 40.000 Verfahren der WKStA gegen "Beschuldigte" oder "Verdächtige" mehr als 39.000 zu keiner Verurteilung führen, ein eindeutiges Indiz, dass man dort grob fahrlässig agiert, dass man dort die damit verbundenen schweren Verletzungen der Menschenrechte so vieler Betroffener zynisch in Kauf nimmt, obwohl man am Ende nur jedes hundertste Mal einen wirklich Schuldigen gefunden hat?
  7. Ist es nicht neben der schweren, oft Jahre andauernden Beeinträchtigung der Menschenrechte der Betroffenen auch eine schwere Gefährdung des Datenschutzes, wenn solche Verfahren zwar zu keiner Verurteilung führen, aber fast jedes Mal Inhalte der dabei üppig beschlagnahmten Handys und die dort gespeicherten SMS- und WhatsApp-Nachrichten an bestimmte Journalisten durchsickern?
  8. Können durch die leichtfertige Beschlagnahme des Handys eines Ministers und durch den offenbar üblichen Umgang mit den dort gespeicherten Inhalten nicht auch die Interessen der Republik verletzt werden und etwa zur Preisgabe von Staatsgeheimnissen führen – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Finanzminister die Republik im "Ecofin", dem zweitwichtigsten Ministergremium der EU, vertritt, wo es um gewaltige finanzielle Interessen Österreichs geht?

All diese Fragen rufen nach einer eingehenden internen Disziplinar-Untersuchung durch den Justizminister, noch mehr nach einem Erhebungsauftrag an eine andere Staatsanwaltschaft.

Sie rufen überdies zusammen mit den vielen anderen schweren Fehlern der WKStA, die in diesem Tagebuch immer wieder aufgelistet worden sind (wer sie alle nachlesen will, soll einfach mit "WKStA" die Suchfunktion zu aktivieren), aber auch nach einer eingehenden Befassung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. So problematisch dieses Instrument auch nach den letzten Erfahrungen geworden ist.

Am wichtigsten und dringlichsten aber ist, wie vorgestern hier dargestellt, die Schaffung persönlicher Konsequenzen für Angehörige einer Staatsanwaltschaft, die 40.000 Verfahren einleitet, um nur bei einem Prozent einen Schuldigen zu erwischen.

Brauchen wir einen Bundesstaatsanwalt?

Sinnlos ist hingegen die Diskussion um einen Bundesstaatsanwalt, die jetzt alle Medien beherrscht. Denn solange einem Teil der Staatsanwaltschaft solche Tricks wie in Sachen Blümel möglich sind, solange Staatsanwälte wegen massiv überschießender Verfolgung von Bürgern nicht zur Rechenschaft gezogen werden, solange Staatsanwälte die vorgesetzten Institutionen blöd sterben lassen können, solange ist es völlig egal, ob der nichtinformierte Mensch an der Behördenspitze "Justizminister" oder "Bundesstaatsanwalt" genannt wird.

Außerdem ist – über den nun allgemeinen Wunsch nach einem Bundestaatswalt hinaus – noch völlig offen, wie denn dieser überhaupt bestellt werden soll. Und dabei wird es sich noch gewaltig spießen.

Die überraschende Zustimmung der ÖVP zu einem solchen Bundesstaatsanwalt ist zweifellos durch die Erfahrungen der letzten Jahre und die Vorgänge in der Causa Blümel geprägt. In dieser hat sich gezeigt, dass kein Minister (ob schwarz, ob grün, ob parteilos) imstande war, exzedierende und politisierende Staatsanwaltschaften einzufangen, die durch ihre Strafverfolgungsmaßnahmen Zehntausenden unschuldigen Österreichern schweren Schaden zufügen.

Dieser Sieg der WKStA-Selbstanmaßung war endgültig klar, als es ihr gelungen war, den einzigen Beamten abzuschießen, der noch versucht hat, sie einzufangen, nämlich den Straf-Sektionschef Pilnacek. Die seither agierende Sektionschefin agiert hingegen nur noch wie eine Pressesprecherin der WKStA (und wurde deshalb auch schon von manchen Medien irrtümlich als solche bezeichnet).

Die Staatsanwälte selber fordern aus gleich zwei Motiven seit langem einen solchen Bundesstaatsanwalt:

  • Erstens weil sie damit glauben, endlich ihr Ziel erreicht zu haben, zum gleichberechtigten Teil der Justiz zu werden. Also vor allem an den verfassungsrechtlichen Privilegien der Richter partizipieren zu können, also unabsetzbar, unversetzbar und weisungsfrei gestellt zu werden, während sie derzeit ja eindeutig Teil der Exekutive sind.
  • Zweitens weil sie damit insgeheim hoffen, noch mächtiger als Staat im Staat werden zu können. Wenn auch an der Spitze einer aus ihrem Kreis steht, sind sie endgültig eine geschlossene Kampftruppe ohne externe, ohne demokratische Kontrolle, die Menschen nach Belieben verfolgen und quälen kann, weil ja in den allermeisten Fällen heute schon das Vorgehen der Staatsanwälte den Betroffenen mehr Schaden und Leid zufügt als von den Gerichten ausgesprochene Strafen. Wie so oft ist auch bei Staatsanwälten die Lust zur Macht einer der stärksten Antriebe. Das gilt nicht nur  für jeden Einzelnen, sondern noch mehr für ein Kollektiv wie die ganze Staatsanwaltschaft.

Tatsache ist jedenfalls ganz eindeutig, dass ein Justizminister als oberster Chef der Staatsanwälte eine weit demokratischere Konstruktion ist als ein nach seiner Einsetzung absolut niemandem mehr verantwortlicher Generalstaatsanwalt, der sich auch nie einer Wiederwahl zu stellen hat. Damit wäre eine weitere Institution de facto ab der Bestellung komplett außerhalb der demokratischen Entscheidungsgewalt der Stimmbürger, so wie der Verfassungsgerichtshof, der ja ebenfalls von Jahr zu Jahr seine Rolle als De-Facto-Rechtssetzer weiter ausbaut. Damit wäre der Artikel 1 der Bundesverfassung endgültig eine Fiktion, wo es in Hinblick auf die Republik noch heißt: "Ihr Recht geht vom Volk aus". Geht es doch dann endgültig von einer abgehobenen Juristenklasse aus.

Natürlich stellt man sich wieder einmal, wie immer bei solchen Diskussionen, den großen, klugen, weisen, objektiven Unparteiischen vor, der eine solche Bundesanwaltschaft leiten kann. Nur sind solche Persönlichkeiten leider seltener zu finden als ein Stück Gold auf der Straße.

Selbst wenn man den finden würde, bedeutet "Entpolitisieren" in Wahrheit immer Ent-Demokratisieren. Eine demokratische Konstruktion soll durch eine Scheinlösung ersetzt werden, die der Willkür Tür und Tor öffnet – nur weil man zu einer wirklichen Problemlösung nicht imstande ist, nämlich zu einer Konstruktion, die grob versagende und auf den Menschenrechten herumtrampelnde Staatsanwälte persönlich zur Rechenschaft zieht. Man ist ja nicht einmal dazu imstande, die unter der Glashaube der Linksparteien und Linksmedien stehende Leiterin dieser Problemstaatsanwaltschaft abzulösen.

Daher ist eine Fortsetzung der jetzigen Konstruktion durchaus sinnvoll:

  1. Denn ein jederzeit vom demokratisch gewählten Parlament abwählbarer Justizminister entspricht dem Geist von Demokratie und Verfassung viel mehr als ein nach einmaliger Wahl unkontrollierbar und absolut herrschender Generalstaatsanwalt.
  2. Denn seit jede Weisung eines Justizministers schriftlich dokumentiert und nachprüfbar ist, sind unsaubere Vorgänge wie in der Perioden Broda und Ofner nicht mehr denkbar, die  noch aus parteipolitischem Kalkül Verfahren niedergeschlagen haben.
  3. Denn im Gegensatz zu anderen Beamten würden es Staatsanwälte sofort an die Öffentlichkeit tragen, wenn auf sie in irgendeiner Weise außerhalb einer Weisung Druck ausgeübt wird.
  4. Denn die Staatsanwälte fordern im gleichen Atemzug mit der Einrichtung eines Generalstaatsanwalts auch schon die komplette Befreiung von der Berichtspflicht etwa an Oberstaatsanwaltschaften, was die Bahn für die jetzt schon bedenklich unkontrollierte Willkür noch breiter machen würde.
  5. Denn allein seit der Jahrtausendwende hat es blaue, rote, schwarze, grüne und (formal) parteilose Justizminister gegeben. Dieser rasche Wechsel hat dazu geführt, dass nie eine dauerhafte Einzementierung parteipolitischer Strukturen möglich gewesen ist.
  6. Sollte hingegen wie vorgeschlagen auf zwölf Jahre ein und derselbe Mensch unkontrolliert als Generalstaatsanwalt amtieren, dann ist nach dieser Zeit die gesamte Staatsanwaltschaft personell und im Handeln total durch diesen geprägt. So wie halt die WKStA dadurch geprägt ist, dass ihr erster Chef ein grüner Exparlamentarier gewesen ist. Und mit absoluter Sicherheit hat jeder, der ins Amt eines Generalstaatsanwalts kommt, eine grüne, rote, blaue, schwarze oder pinke Prägung, auch wenn sein Lebenslauf formell irgendeinem Politikerverbots-Paragraphen entspricht. Wäre es anders, wäre er ja ein geistiger Eunuch. So können etwa Rechtsanwälte auch von so gut wie jedem Richter sagen, welcher Ideologie er nahe steht.
  7. Der historische Grund, warum die Strafverfolger einem Minister unterstehen, hat außen-, sicherheitspolitische und nachrichtendienstliche Gründe. Die gäbe es in einem funktionierenden Staat gewiss auch heute. Konstruiertes Beispiel: Der Ehemann der deutschen Bundeskanzlerin begeht in Österreich ein kleineres Vergehen. Da wäre es mit absoluter Sicherheit im Interesse des Landes, ihn diskret ohne Verfahren heimreisen zu lassen. Im Gegenzug könnte Österreich beispielsweise jetzt von der Berliner Kanzlerin mit viel besserem Erfolg eine Wiederöffnung der Grenzen verlangen.

Die ÖVP hat ein klares Motiv für ihr Einschwenken auf ein Ja zum Generalstaatsanwalt. Es ist das Versagen des Justizministers (welchen Geschlechts immer), gegen die WKStA durchzugreifen und den Rechtsstaat sicherzustellen. Sei es, weil die Minister ideologisch mit den einseitigen WKStA-Aktionen sympathisieren. Sei es, weil sie einfach zu schwach sind oder sich auf dem Gebiet des Strafrechts nicht auskennen (sondern etwa auf Arbeits- oder Verwaltungsrecht spezialisiert waren).

Die ÖVP will durch Entzug der gesamten Staatsanwaltschafts-Kompetenz insgeheim die grüne Ministerin bestrafen (auch wenn sie scheinbar nur auf Forderungen der Linksparteien eingeht). Nur vergisst sie, dass davor auch diverse von der ÖVP selber nominierte Minister versagt haben. Und ebenso vergisst sie, dass es noch gar nichts bewirkt, eine suboptimale Konstruktion zu zerstören, wenn die Nachfolgekonstruktion möglicherweise noch viel problematischer sein kann.

De facto wird jetzt ein Hauen und Stechen zwischen den Parteien über die Entscheidungskompetenz anfangen, wer in diese schier allmächtige Position kommt.

Die ÖVP und wohl auch die Freiheitlichen werden zweifellos für eine Bestellung durch das Parlament sein. Was ja auch dem Vorgang bei ähnlichen Institutionen wie Rechnungshof und Volksanwaltschaft ähnelt, deren Chefs alle übers Parlament in die Funktion gekommen sind, wobei der Rechnungshofpräsident den Mehrheitsverhältnissen entsprechend seit Jahrzehnten ein Bürgerlicher gewesen ist, also den Schwarzen oder Blauen nahegestanden ist.

Die Linksparteien hingegen werden wohl dem Bundespräsidenten diese Macht zuschieben wollen. Was ganz zufällig dafür sorgen soll, dass der formal "unpolitische" Generalstaatsanwalt ein strammer Linker sein wird.

Zumindest die links dominierte Vertretung der Staatsanwälte will dabei gleich auch die Verfassung aushebeln, derzufolge der Präsident all seine Aktionen (bis auf die Bestellung eines Bundeskanzlers) nur auf Vorschlag der Bundesregierung unternehmen darf. Statt dessen soll es an der Regierung vorbei einen eigenen Justizrat geben, der dem Präsidenten den entsprechenden Vorschlag macht.

Mit diesem Justizrat wollen de facto die Staatsanwälte unter Ihresgleichen entscheiden können. Wird das so Realität, hat sich der Tiefe Staat im Staat endgültig mit absoluter Macht gegen jede externe oder demokratische Kritik abgeschirmt.

Daher wird es noch sehr spannend und langwierig, wie man das lösen wird.

Ein besonders tragisches Kapitel in diesem Drama stellt der amtierende Justizminister Werner Kogler dar. So schwer überfordert, wie er in der WKStA-Affäre auftritt, habe ich seit langem kein Regierungsmitglied gesehen. Damit zeigt sich eindeutig, dass es ein schwerer Fehler ist (den es bisher in der ganzen Nachkriegszeit auch nur einziges Mal auf wenige Wochen mit Johannes Hahn gegeben hat), das Justizministerium einem Nichtjuristen anzuvertrauen. Ein solcher wird sich noch viel weniger trauen, den Blendgranaten und Tricks von Berufsjuristen entgegenzutreten.

Kogler tut etwa eine Hausdurchsuchung peinlicherweise als Kleinigkeit ab. Damit zeigt er, dass er Null innere Beziehung zu Menschen-, Grund- und Freiheitsrechten hat (höchstens für die illegaler Immigranten). Dass der parlamentarische Ausschuss vor den Betroffenen über eine strafrechtliche Beschuldigung informiert worden ist, findet er für okay, obwohl das eindeutig gesetzwidrig ist. Ebenso wie die Tatsache, dass die WKStA die vorgeschriebenen Berichtspflichten über eine beantragte Hausdurchsuchung sechs Wochen lang nicht erfüllt. Ständig redet er sich auf die (von den Grünen vor einigen Monaten eingesetzte) Strafsektionschefin aus, als ob nicht der Minister die Letztverantwortung trüge.

Und, statt das vielfältige Fehlverhalten der WKStA zu tadeln, will Kogler dieser noch zehn Prozent mehr Planstellen zuschanzen, was er mit einer seiner weiteren Funktionen als Beamtenminister wahrscheinlich auch kann. Und den Finanzminister, der das dafür notwendige Budget verweigern könnte, glaubt der Staat im Staat ja durch eine unbegründete Hausdurchsuchung schon weichgeklopft zu haben. Das heißt: Die WKStA wird mit zusätzlichen Kapazitäten wohl noch 4000 Menschen mehr zu Unrecht als Beschuldigte verfolgen können.

Aber auch die ÖVP zeigt wieder einmal, wie schlecht sie juristisch aufgestellt ist. In einem Land, in dem es wirklich viele brillante Juristen gibt, hat sie weder für ihren Parlamentsklub noch für ihre anwaltlichen Agenden auch nur halbwegs akzeptable Repräsentanten gefunden, wohl auch nicht gesucht. Das ist besonders peinlich, wenn man das mit den Zeiten vergleicht, in denen in der ÖVP Spitzenjuristen etwa der Klasse Hauser, Graff oder Vetter zu finden waren. Und in heutiger Sicht ist das besonders deshalb peinlich, weil bei SPÖ, FPÖ (und einst sogar bei der Skurril-Liste Pilz) weit bessere Juristen zu finden sind.

PS: Um auch eine positive Beobachtung zur Staatsanwaltschaft zu machen, muss man derzeit bis Salzburg reisen. Dort haben die Staatsanwälte vernünftigerweise darauf verzichtet, gegen jene Bürgermeister und Funktionäre, die sich beim Impfen vorgedrängt haben, ein Strafverfahren einzuleiten. Sie haben der Vernunft zum Durchbruch verholfen, dass nicht jeder politische Fehler gleich ein Verbrechen sein muss. Auch wenn manche Medien das so hinstellen.

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