Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die Verfassungsrichter haben nach der Macht gegriffen

Wie falsch ist doch Herbert Kickl gelegen, als er gesagt hat, das Recht gehe von der Politik aus; er hatte Unrecht, selbst wenn er mit "Politik" (nur) die Parlamentarier gemeint haben sollte. Wie doppelt falsch liegt doch die Bundesverfassung, die in ihrem ersten Artikel behauptet, das Recht gehe vom Volk aus. Wahr ist vielmehr: Das Recht des Jahres 2019 geht nur noch von den Höchstgerichten aus, insbesondere dem Verfassungsgerichtshof.

Und dessen Urteile zeigen seit längerem eine knalllinke Mehrheit – auch wenn es in der Bevölkerung seit 1983 keine solche gibt. Diese Mehrheit setzt sich aus SPÖ-Richtern und Christian-Konrad-Linken zusammen, die einst auf einem ÖVP-Ticket in den VfGH gekommen waren (sich geistig aber heute am linken Rand der Neos befinden). Als Ergebnis hat der Verfassungsgerichtshof jetzt eine ganze Reihe von Gesetzen entscheidend abgeändert, die in den letzten Jahren von einer Parlamentsmehrheit beschlossen worden waren. Er hat damit fast durchwegs klare SPÖ-Linie gezeigt.

Besonders verräterisch beweist das die Reaktion des Wiener Stadtrats Peter Hacker vom allerlinkesten SPÖ-Flügel: "Ich spüre ein Gefühl der Befriedigung, dass man sich auf den Verfassungsgerichtshof verlassen kann." Herr Hacker, Sie haben völlig recht, die SPÖ kann sich wirklich auf den VfGH verlassen – aber es ist eigentlich nicht sehr klug, wenn die SPÖ das auch so laut sagt.

Das noch viel größere Drama besteht aber – völlig ideologieunabhängig – darin, dass sich ein paar Richter selbst zum obersten Gesetzgeber gemacht haben. Sie haben sich an die Stelle des demokratisch gewählten Gesetzgebers gesetzt, die der VfGH jahrzehntelang respektiert hat. Das läuft auf eine Gesamtänderung der Verfassung hinaus. Das ist aber nie einer für solche Fälle verpflichtend vorgeschriebenen Volksabstimmung unterzogen worden.

Wenig überraschend ist, dass Rot, Grün, Pink und die Mainstream-Medien über den VfGH jubeln. Das Aushebeln der Verfassung ist ihnen allen völlig gleichgültig, solange der VfGH nur links genug entscheidet.

Und wer hat diese nach der Allmacht greifenden Richter bestellt? Jede Bestellung war immer ein koalitionärer Beschluss, also meistens ein rot-schwarzer. Dabei hat die SPÖ immer viel stärker als die ÖVP darauf geschaut, dass die von ihr entsandten Richter auch ideologisch geeicht waren (was sie etwa dann sind, wenn sie direkt aus dem Kabinett eines SPÖ-Vorsitzenden kommen). In den nächsten Jahren einer wahrscheinlichen schwarz-grünen Koalition werden voraussichtlich keine Richterposten frei werden außer dem des als Präsidenten vorgesehenen derzeitigen Vizepräsidenten Grabenwarter (VfGH-Richter dürfen bis zum 70. Lebensjahr amtieren – übrigens auch ein seltsam gleichheitswidriges Privileg).

Die Entscheidungen des VfGH sind aber nicht nur durch die Anmaßung gesetzgeberischer Kompetenz, sondern auch im Einzelnen sehr problematisch (davon, dass sie sich auch über das – ja für so hohe Richter als blöd geltende – Volk hinwegsetzen, das all diese Gesetze mehrheitlich unterstützt hat, wollen wir gar nicht reden):

A) Ein neuer Magnet für die Völkerwanderung durch Zertrümmerung der Sozialhilfe-Regeln

Die letzte Regierung hatte versucht, durch eine Neuordnung der "Sozialhilfe" den gewaltigen Anziehungsfaktor etwas zu reduzieren, den das österreichische Sozialsystem auf Migranten aus Afrika und Asien ausübt. Dieser Versuch war wohlgemerkt kein Projekt der FPÖ alleine (wie etwa das Rauchen), sondern Sebastian Kurz selbst hat sich dafür ganz persönlich engagiert.

Schwarz-Blau hatte mit gutem Grund den Anspruch auf volle Sozialhilfe an den Erwerb der deutschen oder englischen Sprache geknüpft. Diese Verbindung hat der VfGH aber nun für überflüssig erklärt. Damit segnet er endgültig das Entstehen von auf Dauer abgekapselten und nicht integrierungswilligen Subgesellschaften in Österreich ab. Angeblich wünsche das die Verfassung.

Ich habe zwar in dieser keinen diesbezüglichen Artikel gefunden. Diese Spracherwerbspflicht ist zwar vom Parlament mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Sie wurde zwar bei allen Umfragen von einer großen Mehrheit der Österreicher unterstützt. Tut alles nichts. Die Damen und Herren im Hermelin sind anderer Meinung. Und von ihnen geht im Jahr 2019 eben die ganze Macht aus.

Noch infamer ist die Aufhebung der angeblichen "Schlechterstellung von Mehrkindfamilien" durch die neue Sozialhilfe. Diese habe darin bestanden, dass es bei der Sozialhilfe für das erste Kind einen Zuschlag von 25 Prozent, für das zweite einen von 15 Prozent, und für jedes weitere einen Zuschlag von jeweils 5 Prozent geben sollte. Das klingt zwar aufs erste wirklich ungerecht. Betrachtet man aber die Dinge näher (was ein Verfassungsgericht eigentlich tun sollte), dann liegt die wahre Ungerechtigkeit darin, dass es überhaupt Zuschläge für Kinder bei Sozialhilfe-Empfängern gibt!

Denn diese erhalten ja auch noch extra – so wie jeder andere – Familienbeihilfe für ihre Kinder, die bei allen je nach Kinderzahl steigt. Die Sozialhilfe ist hingegen nur Ersatz für das fehlende Arbeitseinkommen. Bei diesem aber gibt es ja auch bei arbeitenden Menschen keinen höheren Lohn (oder höhere Honorare), nur weil jemand Kinder hat. Dieses Privileg einer doppelten Berücksichtigung der Kinderzahl haben nur Sozialhilfe-Bezieher (also in einem sehr hohen Ausmaß Migranten).

Deswegen trifft absolut die einzige Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch die Sozialhilfe die berufstätigen Menschen mit Kindern, die abgesehen von der Familienbeihilfe keinen Cent zusätzlich dafür bekommen, dass sie Kinder großziehen. Und zwar neben der Arbeit, durch die sich Sozialhilfe-Bezieher ja nicht belästigt fühlen müssen.

De facto läuft das Erkenntnis des Verfassungsgerichts also auf das Verlangen nach einer noch massiveren Inländerdiskriminierung hinaus als die, die es jetzt schon gibt. Denn es gibt unter "Flüchtlings"-Familien aus dem islamischen Raum sehr viel mehr Kinder als sonst in Österreich.

Die österreichischen Familien dürfen sich für ihre nun verstärkte Diskriminierung frustriert bei den Migrationsförderern im elfenbeinernen Richterturm bedanken. Wie auch dafür, dass sie mit ihren Steuern diese Bevorzugung der Sozialhilfe-Empfänger auch noch bezahlen müssen.

Zuwandererfamilien brauchen also nach dem Willen des VfGH, wenn sie genug Kinder in die Welt setzen, den Rest ihres Lebens weder Deutsch zu lernen noch zu arbeiten. Und sie können dennoch mit der Sozialhilfe auf einem Lebensstandard leben, der deutlich über jenem in ihrer Heimat liegt. Dabei geht jetzt schon unter Nichteuropäern ein deutlich niedrigerer Prozentsatz einer Beschäftigung nach als unter Inländern oder in Österreich lebenden EU-Bürgern. Mit Garantie wird sich also nach diesem VfGH-Erkenntnis der niedrige Prozentsatz der Steuerzahler unter den hier lebenden Afrikanern oder Asiaten erst recht nicht erhöhen.

Neben dieser Provokation scheint ein weiterer Teil des gleichen VfGH-Erkenntnisses harmlos – auf den ersten Blick. Auf den zweiten ist er aber ein geradezu typisches Beispiel eines jener vielen Richter-Beschlüsse, die zu immer noch mehr Bürokratie führen.

Denn die Richter haben die Weitergabe von Daten einer Behörde an eine andere verboten, weil das gegen den Datenschutz verstoßen würde (der ja die schlimmste Belästigung der Bürger durch die Staatsmacht seit der Einführung der allgemeinen Einkommensteuer ist, die wenigstens bisweilen auch für vernünftige Sachen verwendet wird).

B) Finanz bis Kameras: Bürokratieförderung durch den VfGH

Ebenfalls extrem bürokratiefördernd war wenige Tage davor ein weiterer Beschluss des VfGH: Die Kontrolltätigkeit von Finanzbeamten und Sozialversicherungsmitarbeitern dürfe nicht zusammengelegt werden. Die Folge ist klar: Entweder es werden künftig viel weniger Steuer- und Sozialversicherungs-Delikte entdeckt oder die Zahl der dafür eingesetzten Beamten wird verdoppelt, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.

Ebenfalls in den letzten Tagen hat der VfGH noch ein anderes Gesetz weitgehend zertrümmert: Die Polizei darf die sogenannten Section-Controll-Daten nicht mehr für andere Zwecke als zur Messung von Geschwindigkeits-Übertretungen nutzen. Das bedeutet etwa: Ein Verbrecher flüchtet mit dem Auto; sein Auto wird auf der Autobahn fotografiert, aber die Polizei darf das nicht erfahren, obwohl sie dadurch seinen Fluchtweg ausforschen könnte.

Das ist eine weitere absolut abenteuerliche VfGH-Entscheidung. Sie wird geradezu läppisch begründet: Es sei kein ausreichender Schutz für in die Überwachung einbezogene unbeteiligte Dritte vorgesehen. Reiner Mumpitz. Was bitte soll einem auf der Autobahn fotografierten Dritten für ein Schaden passieren (außer dass er eventuell ein Strafmandat für Schnellfahren zahlen muss)? Oder fürchten die Verfassungsrichter gar, dass sie selbst auf dem Weg zur Freundin fotografiert werden, während sie vorgegeben haben, im Büro Akten zu studieren? Und dass ein böser Polizist das Foto ins Internet stellt?

Europaweit sind schon zahlreiche Verbrechen und Terroranschläge durch Überwachungskameras aufgeklärt oder rechtzeitig verhindert worden. Europaweit ist eine massive Mehrheit der Menschen für die Aufstellung solcher Kameras, weil das überdies auch ihr subjektives Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen würde. Jedoch in Österreich dekretieren die wahren Herrscher über das Land, dass nicht einmal die schon vorhandenen Section-Control-Kameras genutzt werden dürfen, um weit schlimmere Delikte als Geschwindigkeits-Überschreitungen zu verfolgen.

C) Rauch-Verbot und Genderismus-Pflicht

Schon davor hat der VfGH das – gegen ein schwarz-blaues Gesetz – vom Nationalrat in der koalitionsfreien Zeit eingeführte absolute Rauchverbot unterstützt. Da war plötzlich von der Freiheit der Bürger (die angeblich durch Überwachungskameras oder Verwaltungsvereinfachungen gefährdet wäre) keine Rede. Auch wenn ich seit 40 Jahren nicht geraucht habe, verstehe ich absolut nicht, warum Menschen nicht die Freiheit haben sollen, in eigens deklarierten, abgetrennten, speisefreien und mit Absaugvorrichtungen versehenen Raucherlokalen ihrer schlechten Gewohnheit nachzugehen.

Am gleichen Tag, da der VfGH die Sozialhilfe-Beschlüsse getroffen hat, wird auch die Schaffung eines besonders absurden Bürokratiemonsters als Folge eines früheren Erkenntnisses desselben Gerichtshofs bekannt. Federführend dabei ist wieder einmal die schon zur Genderismus-Anstalt degenerierte Universität Wien: Sie führt nun unter Berufung auf den VfGH nicht nur auf allen Formularen ein drittes Geschlecht ein – oder präzise ein "X" für "divers und alle anderen Bezeichnungen des Geschlechts, die weder unter männlich noch weiblich fallen". Die Uni geht vielmehr unter Berufung auf den VfGH noch viel radikaler weiter (obwohl dieser eigentlich zu diesen Fragen nichts gesagt hat).

Das Rektorat verlangt nämlich von der ganzen Uni-Administration künftig einen "geschlechterinklusiven Sprachgebrauch". Dafür ist der Uni nicht einmal das von den meisten Österreichern verachtete Binnen-I politisch-korrekt genug und auch nicht der ausdrückliche Hinweis in jedem Text, dass mit allen Bezeichnungen sowohl Männer wie Frauen gemeint seien. Nein: Das Uni-Rektorat empfiehlt einen sogenannten Gender-Asterisk, also die endgültig unaussprechliche Form "Leser*innen". Als großzügig erlaubte Alternative wird ein Unterstrich, Schrägstrich oder Apostroph gerade noch akzeptiert.

Angesichts all dieses Unsinns wünscht man sich sehnsüchtig einen Jordan Peterson für Österreich. Dieser Wissenschaftler fährt derzeit in Kanada mit ähnlichen feministischen Unsinnigkeiten einer linken Regierung brillant Schlitten und hat dabei eine millionenfache Anhängerschaft gewonnen.

D) Lässt sich der VfGH-Pfusch noch reparieren?

Noch einmal zurück zu den bestürzenden VfGH-Erkenntnissen: Manche superklugen Juristen meinen jetzt, dass deren genauer Wortlaut durchaus Spielraum für eine weitgehende Reparatur der Gesetze lässt. So könnten zwei Drittel ihrer Substanz gerettet werden.

Ja eh. Aber zur juristischen Klugheit sollte auch politische Intelligenz gehören und damit das Wissen, dass die ÖVP jetzt knapp vor einer Koalition mit den Grünen steht. Die Grünen werden aber mit absoluter Sicherheit jeden Versuch der ÖVP in Richtung einer Gesetzesreparatur torpedieren. Die ohnedies noch keineswegs hinreichenden Ansätze der letzten zwei Jahre zu einer etwas konsequenteren Migrations-Abwehrpolitik werden mit den Grünen in keiner Weise mehr ausgebaut werden. All das, was da begonnen worden ist, wird im Gegenteil in Tateinheit zwischen Grünen, Justiz und Linksmedien Salamischeibe für Salamischeibe abgebaut werden.

Wäre Kurz nicht schon rettungslos in das Wahnsinnsprojekt Schwarz-Grün verstrickt, müsste er spätestens jetzt an der Reaktion der Grünen auf den VfGH-Spruch und deren Weigerung, den Schaden zu reparieren, erkennen, wie falsch er sich mit seinem Koalitionsprojekt verstiegen hat.

E) EuGH und EGMR

Wäre diese Liste nicht schon bedrückend genug, müsste man jetzt eigentlich auch noch viele Beispiele anführen, wo der EU-Gerichtshof oder der Menschenrechtsgerichtshof des Europarates Urteile gefällt haben, die sehr oft dreierlei bedeutet haben:

  • Noch mehr Bürokratie und Regulierung;
  • Noch mehr Rechte für "Flüchtlinge" – daher für noch mehr Migration;
  • Noch mehr Einmischung in die Nationalstaaten und damit in die demokratischen Rechte der Bürger Europas.

Wo sind die Zeiten, da ein österreichischer Bundeskanzler gewagt hat, Kritik an diesen Gerichthöfen zu üben? (Wolfgang Schüssel hat sich das getraut.)

Ebenso müsste man die vielen Problemfälle in der heimischen Strafjustiz hinzufügen – die jüngsten aus der Staatsanwaltschaft sind ja gerade erst gestern hier aufgelistet worden. Tagesaktuell ist der unfassbare Skandal um den im letzten Augenblick aufgedeckten tschetschenischen Terroristen hinzuzufügen, der (unter anderem) eine Bombe auf dem Stephansplatz zünden wollte. Nicht dass es so radikale Islamisten auch auf österreichischem Boden gibt, ist der wirklich empörende Skandal. Dieser besteht vielmehr erstens im Umstand, dass ein gefährlicher Häftling ungehindert längere Zeit aus einer Haftanstalt heraus telefonieren hat können; und dass er zweitens vorzeitig entlassen wird, obwohl er im Gefängnis andere radikalisiert und sich selbst jedem Deradikalisierungsprogramm verweigert hat.

Ob die Richter und Staatsanwälte verstehen, wie sehr sie selbst  die Axt an die Wurzeln des demokratischen Rechtsstaats gelegt haben? Dieser kann ja sein Lebensrecht nicht aus irgendwelchen Richtersprüchen ableiten, sondern letztlich immer nur aus der Zustimmung und dem Vertrauen der Bürger. Dieses geht durch solche Entscheidungen sukzessive verloren. Aber offenbar ist wie bei Politikern und Behörden – so wie früher beim Adel – auch bei Richtern die Verlockung unwiderstehlich stark, möglichst viel Macht zu akkumulieren. Zum Schaden für die Demokratie.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung