Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die verlogene Justiz-Debatte

Österreichs Richter und Staatsanwälte haben geglaubt, die gegenwärtige Regierung, da sowohl Justizminister wie Bundeskanzlerin aus ihren eigenen Reihen kommen, geschickt für ihre Forderungen nach mehr Geld und Dienstposten nutzen zu können. Dieser Versuch zeugt freilich nicht von sonderlich hoher politischer Intelligenz, da es derzeit sicher zu keinen Budgeterhöhungen kommen wird. Das einzige, was sie damit erreichen, ist ein wenig politischer Rückenwind in die schlappen Segel der (bisherigen) Opposition, den (natürlich) auch der ORF mit seinem altersschwachen Blasbalg zu verstärken versucht. Dennoch ist die Debatte hochinteressant. Denn einerseits sind die Klagen über eine Notlage der Justiz voll berechtigt, andererseits ist das Vorbringen dieser Klagen zutiefst verlogen und bewusst unvollständig.

Der richtige Teil der Klagen:

  • Die Auswirkungen des Fehlens von hunderten Schreibkräften und sonstigem Hilfspersonal in der Justiz sind absolut skandalös.
  • Es ist eines Rechtsstaates nicht würdig, dass fertig diktierte Urteile viele Monate lang nicht ausgefertigt werden, weil Schreibkräfte fehlen.
  • Es ist für die Österreicher eigentlich völlig unzumutbar – wüssten sie darüber Bescheid –, dass ihnen die Justiz für die Regelung rein zivilgerichtlicher Dispute so hohe Gerichtsgebühren abnimmt, dass davon auch die Gefängnisse finanziert werden.
  • Dazu kommen die vielen Hinweise, dass auf Grund der mäßigen Bezahlung und der sehr hierarchisch-formalistischen Architektur des öffentlichen Dienstes fähige Bürokräfte praktisch nie in den Justizdienst gehen.

Es fehlt der Politik wie der veröffentlichten Meinung zunehmend das Bewusstsein, dass Justiz und die Sicherheit nach innen wie außen die allerobersten Staatsaufgaben sind. Alles andere, was die Politik in den letzten Jahrzehnten gemacht hat, ist nicht wirklich notwendig. Es gibt für jede der anderen Tätigkeiten der Republik schöne Beispiele, wo sich andere Regierungen um diese anderen Tätigkeiten nicht kümmern.

Nur Justiz, innere und äußere Sicherheit sind unverzichtbar, wenn ein Staat nicht kollabieren soll. Daher ist die seit Jahren akkumulierte Vernachlässigung von Recht und Ordnung durch die Republik Österreich der schlimmste Fehler der Politik (siehe etwa auch den Zustand der Landesverteidigung oder des Verfassungsschutzes). Die Politik erschöpft sich jedoch seit Jahren. Durch viertrangige Pseudoproblemchen wie Papamonat und das Gendern der Postenausschreibungen.

Es stünde dem Parlament gut an, nach der Wahl nicht noch einmal Millionen für den neunundneunzigsten Eurofighter-Ausschuss zu vergeuden, sondern eine Kommission einmal zu einem wirklich ernsthaften und fundamentalen Problem zu bilden: Wie steht es um den von den Bürgern zu Recht verlangten Vorrang für Sicherheit, Recht und Ordnung? Wie kann dieser Vorrang wirklich umgesetzt werden? Wie funktioniert das Justizsystem besser?

Mit ihren Sorgen um den Rechtsstaat haben die jetzt protestierenden Justizmenschen absolut recht. Ebenso wie ihre Kollegen aus dem Bundesheer, die im Regierungsvakuum ebenfalls lautstark geworden sind. Auch die Linksparteien wären für ihre Proteste gegen den Justiz-Notstand zu loben, wären diese ernst gemeint und nicht bloß der automatische Pawlow-Reflex, den es zu jedem Thema gibt, bei dem die Linke glaubt, Schwarz-Blau als die alleinig Schuldigen hinstellen zu können. Und hätten die Linksparteien auch nur zu einem Punkt ihrer Forderungen konkrete Finanzierungsideen, die nicht in Steuererhöhungen bestehen.

Es ist absolut verlogen, wenn den Justizangehörigen und den Linksparteien zur Lösung der Probleme immer nur der Griff in den Sack des Steuerzahlers einfällt. Unabhängig davon, dass Bund und Länder (die Gemeinden weniger) unglaublich viel Geld für Wohlfahrtsstaats-Kindereien und Subventionen an das ideologische Umfeld verschwenden, und dass man in diesen Bereichen nicht einmal den Versuch einer Reform sieht, ist es schlicht widerlich, wenn ganz bewusst völlig ausgeklammert wird, wieviel Geld im Bereich der Justiz selbst verschwendet wird. Sei es als Folge einer von Höchstgerichten entwickelten Judikatur; sei es als Folge von Gesetzen, die später zu einer Belastung der Gerichte führen; sei es als unterentwickelte Leistungsorientierung der Justiz selber.

Im Folgenden einige besonders auffallende Punkte, wo in Österreichs Justizsystem Geld verschwendet wird. Zu diesen Punkten könnte eine ernsthafte und von gewerkschaftlichen Sichtweisen freie Untersuchungskommission mit Sicherheit noch eine ganze Reihe weiterer Ideen für Effizienzsteigerungen und Kostenreduktionen hinzufügen – mit und ohne Gesetzesänderungen.

Eine Auswahl jener Dinge, die man dabei jedenfalls dringend diskutieren müsste:

  1. Das größte Problem ist zweifellos, dass die Richter sich jeder Messung ihrer Leistung und Arbeitszeit entzogen haben. Viele von ihnen sind die meiste Zeit nicht im Gericht, sondern unbekannten Aufenthalts. Um diese provozierende Regelung abzusichern, haben die (meist von Richtern beherrschten) Höchstgerichte folgende fragwürdige Behauptung einzementiert: Jede Anwesenheitspflicht wäre eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit und daher unzulässig. Als ob Richter in ihrer Urteilsfindung beeinflusst wären, wenn sie 38 oder 40 Stunden in ihrem Richterzimmer (oder im Gerichtssaal) sitzen und arbeiten müssten. Eine solche Anwesenheitspflicht gibt es jedoch für alle nichtselbständigen Berufe mit fixen Bezügen. Auch die Gewährung der Möglichkeit, im "Home-office" arbeiten zu können, ist immer mit einer Messung der Leistung verbunden. Vor allem an Nachmittagen sind viele Richter generell unerreichbar. Diese "Arbeitsorts"-Freiheit wird von vielen Richtern missbraucht (was ich auch jahrelang in Gasthäusern in der Nähe des Grauen Hauses dadurch beobachten konnte, dass man Richter des Öfteren drei Stunden lang beim Mittagfeiern sehen konnte). Dieser Missbrauch beschädigt massiv das Ansehen jener Richter, die ganz exzellent und engagiert tätig sind (so habe ich unlängst höchstes Lob auf eine Richterin gehört, die um den plötzlich möglich gewordenen Abschluss eines komplizierten Verfahrens zu erreichen, bis ein Uhr nachts verhandelt hat, bis der Sack zu war).
  2. Weniger leicht umsetzbar als eine Anwesenheitspflicht, aber ebenfalls dringend nötig wäre es, dass sich die Justiz rascher von all jenen Richtern und Staatsanwälten trennt, die sich ständig als signifikant langsam und ineffizient erweisen, deren Anklagen beziehungsweise Urteile überdurchschnittlich oft nicht halten. Das ist ganz ähnlich wie etwa beim Lehrerberuf, wo jetzt – endlich – die Diskussion darüber ausgebrochen ist, wie man sich schneller von jenen trennen kann, die dem Beruf nicht gewachsen sind. Ähnliches müsste auch in der Justiz möglich sein. Bei Lehrern lässt sich die neurotische Unfähigkeit, mit Kindern umzugehen, durch noch so viele Prüfungen nicht vorweg ausschließen; bei Richtern geht es um die Unfähigkeit, sich zu einer Entscheidung durchzuringen und Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. 
  3. Ein besonders markantes Beispiel, wie unfähig die Justiz ist, hat vor kurzem die Korruptionsstaatsanwaltschaft geliefert, als sie den zuständigen Sektionschef angezeigt(!) hatte, weil sie dieser bei einer Dienstbesprechung zu mehr Tempo, Effizienz und Konzentration auf das Wesentliche angetrieben hat. Die Anzeige wurde zwar richtigerweise von einer anderen Staatsanwaltschaft bald zurückgelegt. Aber es gibt keinerlei Konsequenzen für jene Staatsanwaltschaft, die auf die Aufforderung zu mehr Tempo mit einer Anzeige reagiert hat. Das wäre in einem echten Unternehmen undenkbar. Dort wird sofort durch Umbesetzungen reagiert, wenn zwischen zwei eigentlich zu enger Zusammenarbeit Verpflichteten ein Atomkrieg ausgebrochen ist. Es ist völlig undenkbar, dass gut gearbeitet werden kann, wenn jemand seinen (de facto) Vorgesetzten angezeigt hat. Aber schon der zweite Justizminister nacheinander schaut da einfach weg.
  4. Rechtsanwaltspräsident Enzinger hat das Problem auf den Punkt gebracht: "Nicht das Urteil, sondern die lange Verfahrensdauer ist im Moment die Strafe."
  5. Es braucht auch raschere Mittel, einzelne Staatsanwaltschaften von der Befassung mit ideologischen Hobbies abzuhalten. So etwa jene in Graz, die gewaltige Energien in die – juristisch bedeutungslose – Tatsache investiert hat, dass die sogenannten Identitären von dem späteren Massenmörder von Christchurch einst eine Spende bekommen haben. Es wird ja auch nicht die Caritas zerlegt, wenn jemand, der ihr gespendet hat, später zum Verbrecher wird. Daher ist das Willkür.
  6. Auch wenn viele Richter alleine diese Erwähnung als Zumutung ansehen, sei es gesagt: Es ist Tatsache, dass in der Wirtschaft und unter den Rechtsanwälten viele durchaus erfolgreiche Menschen ihre Texte selber in die Maschine tippen. Dabei verwenden viele aus der mittleren und älteren Generation, die das Diktieren gewohnt sind, halt die schon sehr gut funktionierenden Spracherkennungsprogramme.
  7. Noch viel mehr zur Entlastung der Justiz würde es beitragen, wenn der Gesetzgeber ihr nicht ständig durch neue Gesetze immer noch mehr Arbeit aufbürden würde. Bekanntestes Beispiel ist das Erwachsenenschutzgesetz. Dieses hat die früheren Sachwalterschaften (noch früher: Entmündigungen) auf eine extrem komplizierte Art neu geregelt. Dies geschah in der naiven Hoffnung der Gesetzgeber – und einer ehemaligen Volksanwältin –, die unvermeidliche Problematik aus der Welt schaffen zu können, wenn jemand nicht mehr imstande ist, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, das aber selber nicht einsieht. 
  8. Ein anderes Beispiel sind die zum Teil absurden Gesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. So hat der neueingeführte Verhetzungsparagraph (obwohl er wahrscheinlich in dieser Form verfassungs- und menschenrechtswidrig ist) in der letzten Dekade zu einer Flut von Verfahren geführt. So führen auch die Anti-NS-Gesetze zu unnötiger Belastung der Justiz: So werden ständig neue Zahlen- oder Buchstabenkombinationen als angebliche oder wirkliche nationalsozialistische Wiederbetätigung verfolgt. So hat jetzt die Tatsache, dass ein schwer betrunkener Kroate (drei Promille) den Hitlergruß gemacht hat, ein aufwendiges Schwurgerichtsverfahren(!) ausgelöst (während es umgekehrt der Verfassungsgerichtshof zugleich als freie Meinungsäußerung erlaubt hat, Polizisten als "Bastarde" zu beschimpfen).
  9. An besonders vielen Problemen ist der Verwaltungsgerichtshof schuldig – dessen Chef jetzt freilich Justizminister ist. Die verfahrensverzögernden und -verteuernden Folgen der Judikatur belasten allerdings primär  Bürokratie und Verwaltungsabläufe, und nur sekundär die Justiz im engeren Sinn.
  10. Aber auch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs hat immer wieder zu unsinnigen und überflüssigen Justizbelastungen geführt. So hat er sich eines Tages bei der Bemessung des Unterhalts (also meist des Kindesunterhalts bei getrennten Eltern) den sogenannten "betreuungsrechtlichen Unterhalt" ausgedacht. Der zu zahlende Unterhalt wird seither danach berechnet, wie viele Tage der eine und wie viele der andere die Kinder betreut. Klingt gerecht, führt aber unweigerlich zu unendlich vielen gerichtsanhängigen Streitereien zwischen den Ex-Partnern, wie viele Tage das denn genau gewesen sind. Noch schlimmer: Der OGH hat dafür gesorgt, dass diese Streitereien nicht nur für Gegenwart und Zukunft geführt werden, sondern auch mehrere Jahre zurück. Das führt zu jahrelangen Prozessen um die lächerliche Frage, wie viele Tage beispielsweise vor drei Jahren ein Elternteil die Kinder betreut hat. Aber kein Justizminister hat zu sagen gewagt: "So ein Schwachsinn!" und ein Gesetz zur Vereinfachung dieser Frage und Abkürzung der resultierenden Verfahren vorgelegt.
  11. Eine Erhöhung der österreichischen Einwohnerzahl binnen weniger Jahre von rund sieben auf rund neun Millionen – und zwar ausschließlich durch Zuwanderung! – musste unweigerlich auch zu einer massiven Mehrbelastung der Justiz führen (genauso wie es zu einer Mehrbelastung des Gesundheitswesens und der gesamten Infrastruktur gekommen ist). Aber darüber darf man ja laut der PC nicht reden. Vielmehr muss man sich über all diese Konsequenzen der Massenmigration bass erstaunt geben. Die Belastung der Strafjustiz wird noch zusätzlich dadurch verstärkt, dass es bei den außereuropäischen Migranten einen überproportional hohen Anteil von Straftätern gibt.

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)
Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung