Sind Teile des Islams grundrechtswidrig?

Bundeskanzlerin Bierlein sieht Österreich als ein weltoffenes Land, das den Menschen Stabilität und Sicherheit bietet. Ihre Regierung stehe für Verlässlichkeit und Vertrauen.

Ferner meinte sie: "Wir sind in vieler Weise verschieden, haben verschiedene Religionen und Überzeugungen, das verbindliche Element ist die Menschlichkeit. In guter österreichischer Tradition leben wir das Miteinander und wollen keine Feindbilder entstehen lassen. Gemeinsames ist vor Trennendes zu stellen."

Vizekanzler und Justizminister Jabloner sieht die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als das "unverrückbare Zentrum des politischen Handelns". Rechtsstaat und Grundrechte bestimmen die Politik. 

Bundespräsident Van der Bellen sprach bereits davor von der "Schönheit der Verfassung" und betonte, dass die EMRK seit 59 Jahren im Verfassungsrang stehe.

Ist das also die Wende nach Ibiza?

Für einen Rechtsstaat sind diese Aussagen Selbstverständlichkeiten. Allerdings lassen rechtswidrige Entscheidungen in der Vergangenheit, an deren Folgen die Bevölkerung noch heute leidet, Zweifel aufkommen, ob frühere Regierungen dies immer so gesehen haben.

Tatsächlich haben es frühere Regierungen mit der Verfassung, der EMRK, mit EU-Normen, der UN-Menschenrechtscharta etc. mitunter nicht so genau genommen.

Diese Tatsche sollte bei der Beurteilung des Ibiza-Videos in Betracht gezogen werden. Schließlich ist dort nur von möglichen Rechtsbrüchen die Rede, H.C. Strache ergänzt sogar wiederholt, dass "alles den Gesetzen entsprechen müsse". Von vollzogenen Rechtsbrüchen und Folgeschäden ist nichts bekannt.

Ein Beispiel für einen Rechtsbruch in der jüngeren Vergangenheit ist hingegen das Islamgesetz 2015. Im Unterschied zum Islamgesetz 1912, das "den Lehren des lslam" Religionsfreiheit nur mit dem Vorbehalt gewährt, dass "sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen" wurde diese klare Formulierung nämlich aus dem Islamgesetz 2015 gestrichen. Das ist ein Verstoß gegen die Bundesverfassung, gegen die EMRK, gegen das Diskriminierungsverbot der EU und vor allem auch gegen das Anerkennungsgesetz 1874.

In diesem Gesetz heißt es, dass den Anhängern eines bisher gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses die Anerkennung als Religionsgesellschaft unter der Voraussetzung erteilt wird, dass ihre Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Verfassung, sowie die gewählte Benennung nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstößiges enthält.

Die islamische Lehre befasst sich jedoch in vielen Passagen mit diskriminierenden und bedrohlichen Beziehungen von Muslimen zu Nicht-Muslimen und nur zu einem geringen Teil mit spirituellen Beziehungen zu Gott. So enthält sie beispielsweise Aufforderungen (Suren), Ungläubige zu töten. Sie teilt die Menschheit in faschistischer Weise in höherwertige Gläubige und minderwertige Ungläubige und bildet die dem Rechtsstaat feindlich gesinnte islamische Parallelwelt etc.

Necla Kelek, eine bekannte deutsch-türkische Soziologin, sprach am 12. 11. 2014 in der "Außenpolitischen Gesellschaft" von 17 Geboten, die auffordern, Andersgläubige zu töten.

Ebenso spricht die Resolution der "Parlamentarischen Versammlung des Europarats" vom 22. 01. 2019 den Gegensatz zwischen EMRK und islamischen Menschenrechten (Scharia) an.

Mitgliedsstaaten des Europarats, die OSZE und die EU wären durch diese Resolution berufen, diesen Widerspruch zwischen islamischen Menschenrechten und EMRK aufzugreifen. Von einschlägigen Schritten wurde jedoch nichts bekannt!

Seit dem Islamgesetz 2015 können Fragen zum Glaubensinhalt des Islam ausschließlich von der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich IGGÖ" beantwortet werden. Die IGGÖ hat ihre Glaubensgrundlagen auf ihrer "Homepage" veröffentlicht. Die oben angeführten Gesetzwidrigkeiten finden dort keine Erwähnung. Was von diesen Gesetzwidrigkeiten in Predigten oder im islamischen Religionsunterricht unter Missbrauch der "Religionsfreiheit" weitergegeben wird, ist der Behörde nicht bekannt. Auch die eigens für Konflikte an Schulen geschaffene "Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte" ist für religiöse Inhalte nicht zuständig.

"Religionsfreiheit" sticht also "Meinungsfreiheit"! Dadurch wird Österreich de facto zu einem islamischen Staat mit einem islamischen Rechtskreis einschließlich "Scharia".

Gemäß einem Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 13. 02. 2003 ist die Einführung verschiedener Rechtssysteme jedoch mit der EMRK unvereinbar. Artikel 14 EMRK zufolge ist die Scharia unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind und sie widerspricht dem Diskriminierungsverbot.

Ebenso verstößt ein islamischer Rechtskreis gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz laut Artikel 7 der Bundesverfassung und gegen Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes 1867 ("Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich").

Wie sehr Österreich bereits ein islamischer Staat ist, beschreibt der Integrationsforscher und Deradikalisierungs-Experte Kenan Güngör im Morgenjournal vom 24. 12. 2016:

"Suren, die zu Gewalt gegen Nicht-Muslime aufrufen, werden vom IS nicht fehl-interpretiert. Es handelt sich um eine sehr problematische Interpretation. Leider gibt es gesellschaftliche Strömungen, die solche problematische Interpretation predigen". Und: "Für Muslime ist es daher schwer zu sagen, dass eine Sure nicht stimmt, da sie dadurch zu schlechteren Gläubigen werden würden".

Weiters sagte er, dass es einer humanistischen Lesart des Islam bedürfe.

Zum Beispiel steht in Sure 9 Vers 5: "Sind aber die heiligen Monate verflossen, so erschlaget die Götzendiener, wo ihr sie findet, und packet sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf. So sie jedoch bereuen und das Gebet verrichten und die Armensteuer zahlen, so lasst sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig."

Das Migrantenblatt Biber stellt in der Winternummer 2016 "Haram, Bruda!" fest, dass "der Islam auch mitten in Österreich die Unterdrückung von Frauen und Verachtung von Andersdenkenden legitimiert".

Biber berichtet im Februar 2017 über die türkische Süleymancilar-Bewegung, die im niederösterreichischen Mostviertel Kindern das "Feindbild Westen" lehrt.

Durch die 2015 bzw. 2016 erfolgte Übertragung der Deutungshoheit über den islamischen Glauben an die IGGÖ ist es für die österreichische Behörde unmöglich, zu Fragen des Islam Stellung zu beziehen. Die Republik Österreich hat sich in Fragen des Islam quasi entmündigt.

Diese Entmündigung beziehungsweise die daraus folgende Tabuisierung des Islam bringt nicht nur jahrelange endlose Diskussionen über die Grenze zwischen radikalen und gläubigen Muslimen, sondern gefährdet auch die öffentliche Sicherheit durch die Unfähigkeit der Behörde, den Entwicklungen in der islamischen Parallelwelt entgegenzuwirken oder gar die sogenannten "Gefährder" rechtzeitig ausfindig zu machen. Der Staat kann somit eine seiner "genuinen" Kernaufgaben, nämlich die innere und äußere Sicherheit zu garantieren, nicht erfüllen.

So konnte auch das Kultusamt die Frage nicht beantworten, was ein gläubiger Moslem glaubt und wieso es bei Straftaten von Personen muslimischen Hintergrunds möglich ist, einen Zusammenhang mit dem Islam von Anfang an auszuschließen. Von dort wurden wir (der prominente Autor Michael Ley und ich) an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen. Auch von dort kam keine meritorische Antwort, aber der Hinweis, dass wir uns an den Verfassungsgerichtshof wenden können.

Eine nachfolgende Beschwerde beim VfGH wegen des Verstoßes gegen das Auskunftspflichtgesetz lehnte das Höchstgericht ab. Das heißt, dass sich auch der VfGH mit der Frage nach den Gesetzwidrigkeiten der islamischen Lehre inhaltlich nicht befassen will. Weitere Rechtswege sind de facto ausgeschlossen.

So gilt vielmehr Sure 61,9: "Er ist`s, der Seinen Gesandten mit der Leitung und der Religion der Wahrheit entsandt hat, um sie über jede andere Religion siegreich zu machen, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist."

Die Tabuisierung des Islam wird dadurch verstärkt, dass sie sowohl von der "EU-Grundrechte-Agentur" als auch von der "OSZE" praktiziert wird, woraus sich die vollständige Entmündigung westlicher Rechtsstaaten ergibt. Überall zeigt sich der Westen zersplittert und geradezu desinteressiert, die Frage des islamischen Glaubensinhalts aufzuwerfen.

Christenverfolgung steht auch nicht auf der Agenda der EU-Grundrechte-Agentur. Laut Aussage ihres Direktors, Prof. Michael O`Flaherty, hat sie dazu keinen Auftrag seitens der EU-Kommission.

Hingegen wird Islamophobie – das islamische Totschlagargument – seit der Gründung der EU-Grundrechte-Agentur bzw. ihrer Vorläuferorganisation "Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" thematisiert.

Das ist eine eklatante Diskriminierung aller Nicht-Muslime. Dazu kommt, dass der Begriff "Islamophobie" nicht definiert ist. Man Vergleiche dazu die Aussage von Bundespräsident Van der Bellen, dass er "eine zunehmende Islamophobie" feststellt und sich eine Solidarisierung nichtmuslimischer Frauen durch das Tragen eines Kopftuchs vorstellen kann.

Das Attentat in Christchurch hat die westliche Welt aus ihren Angeln gehoben. Christenverfolgung ist hingegen kein Thema für die Öffentlichkeit, obwohl die Zahlen der Verbrechen und die der Opfer ein Vielfaches betragen.

Ohne Offenlegung der Grundrechtswidrigkeiten der islamischen Lehre kann die Diskriminierung der Nicht-Muslime nicht beendet werden. Jegliches Bekenntnis für verfolgte Christen bleibt eine Leerformel.

Das gilt sowohl für den "Sondergesandten der EU zur Förderung der Religionsfreiheit außerhalb der EU" als auch für das "ungarische Staatssekretariat für die Hilfe an verfolgte Christen".

Es ist niemandem gelungen, eine Offenlegung des islamischen Glaubensinhalts bei den österreichischen Behörden durchzusetzen. Nur vermittels einer solchen Offenlegung wäre es aber möglich, den  Kampfbegriffen der IGGÖ wie Islamophobie und "Antiislamischer Rassismus" entgegenzutreten und das Kopftuchverbot, die Sicherungshaft etc. durchzusetzen.

In Ermangelung einer solchen Offenlegung ist die Regierung Kurz im vergangenen Jahr daran gescheitert, Moscheen zu schließen und Imame auszuweisen.

Wie könnte uns eine neue Regierung aus dieser Pattsituation retten?

Dr. Harald Fiegl ist Ehrenpräsident der christlichen ägyptischen Union in Österreich

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