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Der kleine Unterschied ist sehr groß

Die Differenz im Verhalten zwischen der deutschen und der österreichischen Justiz ist erstaunlich. Oder sind sich die beiden gar nicht so unähnlich, und liegt der aktuell aufgefallene Unterschied nur darin begründet, dass es einmal gegen linke und einmal gegen rechte Rechtsbrecher geht?

Die deutsche Staatsanwaltschaft hatte jedenfalls gegen nicht weniger als 17 Strafvollzugsbeamte Ermittlungen eingeleitet, um jenen Mann herauszufinden, der im Vorjahr mit seinem Handy einen Haftbefehl gegen einen Syrer fotografiert und das Foto dann hinausgespielt hat. Nun wurde der Täter offenbar gefunden. Ihm drohen nun in einem Prozess fünf Jahre Haft. Man ist beeindruckt von so viel Erhebungsenergie.

Deren Motiv wird freilich klar, wenn man den Hintergrund des Haftbefehls kennt. Er war nämlich gegen jenen Syrer gerichtet, der in Chemnitz einen Deutschen ermordet hat. Und dieser Mord hat in der Folge zu intensiven Protesten der Öffentlichkeit geführt. Diese Proteste sind sofort von einer breiten Phalanx der Willkommensfanatiker, die von Angela Merkel bis zu den öffentlich-rechtlichen Medien gereicht hat, als neonazistische "Hetzjagden" beschimpft worden, während diese Phalanx am Mord selbst wenig Interesse gezeigt hat. Allerdings hat der Chef des deutschen Verfassungsschutzes Maaßen zurückgewiesen, dass es überhaupt solche Hetzjagden gegeben hat.

Die massive Reaktion der staatlichen Macht war in der Folge erstaunlich: Maaßen verlor sein Amt, obwohl er in keinem einzigen Aspekt widerlegt werden konnte. Und jener Beamte, der den Haftbefehl an die Öffentlichkeit durchsickern hat lassen, steht nun vor Gericht, nachdem er in intensiven Erhebungen herausgefunden worden ist.

Ganz offensichtlich muss im Fall Chemnitz die Wahrheit ganz besonders weh getan haben.

Wechsel nach Österreich: Hier ist vor wenigen Tagen etwas ganz Ähnliches passiert. Die Liste jener Menschen, die an die Identitären gespendet haben, ist an die Öffentlichkeit gedrungen, obwohl sie eigentlich genau so wie ein Haftbefehl unter das Erhebungsgeheimnis fällt. Das Hinausspielen der Liste ist sogar noch viel skandalöser als es das des deutschen Haftbefehls war. Denn an die Identitären zu spenden, ist ja in keiner Weise verboten oder strafbar, auch wenn es der ORF zu einer intensiven Anprangerung einiger Spender genutzt hat, auch wenn die Identitären neuerdings zu Unberührbaren geworden sind. Jemanden umzubringen ist hingegen selbst im Merkel-Deutschland ein strafwürdiges Verbrechen geblieben.

Jetzt könnte man rätseln, gegen wie viele Menschen die heimischen Behörden Ermittlungen unternehmen werden, um den Täter herauszufinden. Dieser sitzt ja entweder im Verfassungsschutz (recht unwahrscheinlich, dort ist man zwar nicht sonderlich fähig, hat sich aber solcher Methoden bisher nie bedient) oder in der Staatsanwaltschaft (da hat es schon einige Leaks gegeben) oder im BVT-Untersuchungsausschuss (am wahrscheinlichsten: Denn die Kampagne gegen die Identitären und damit auch die Bloßstellung der Spender dieser Bewegung liegen eindeutig auf der neuen Wahlpropaganda-Linie der Linksparteien, die wie alle Fraktionen keinerlei Skrupel in Sachen Geheimhaltung haben).

Wird nun gegen alle in Frage kommenden Personen ermittelt? Gar gegen 17 wie in Deutschland? Oder gegen Null?

Da die richtige Antwort zu leicht ist, kann leider kein Preis dafür ausgesetzt werden …

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