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VfGH und StA: Zweimal Lob, zweimal Tadel für die Justiz

Gleich in zwei mächtigen Institutionen des österreichischen Justizsystems erleben wir überaus dramatische Entwicklungen: im Verfassungsgerichtshof und in der Wiener Staatsanwaltschaft. Beide Entwicklungen sind an sich sehr erfreulich – aber bei beiden muss man auch ein ganz dickes und kritisches Fragezeichen setzen.

Zuerst zum VfGH: Dieser hat zum ersten Mal seit langem seine Rolle als Unterstützungsarmee der Immigranten und des Islams aufgegeben. Er hat nämlich den Antrag der Islamischen Gemeinde abgelehnt, Teile des Islamgesetzes aufzuheben, weil dieses die Finanzierung von Imamen durch das Ausland verbietet. Damit ist einem Hauptstrang der Politisierung und Radikalisierung der österreichischen Moslems die Hauptnährader abgeschnitten. Denn sehr viele der hier tätigen Imame sind Angestellte der türkischen Religionsbehörden.

Dementsprechend werden in etlichen Moscheen Inhalte verbreitet, die fast wörtlich aus den Propagandaabteilungen der türkischen Regierung stammen könnten, wenn nicht gar der Moslembrüder (die freilich ohnedies kaum vom Erdogan-Regime zu unterscheiden sind). Es gab sogar Berichte über massiv nationalistische Kinder-Indoktrination in Wiener Moscheen, bei der türkische Schlachten nachgestellt wurden.

Ein letzter Beweis, wie eng da alles verquickt ist, ist die Tatsache, dass die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGÖ umgehend eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof gegen die VfGH-Entscheidung anhängig gemacht hat. Man sieht: Sie sind nicht nur vom türkischen Staat abhängig, sondern wollen es auch bleiben.

Es geht beim Islamgesetz (das sonst viel zu schwachbrüstig ist) nicht nur darum, den massiven türkischen Einfluss zu unterbinden. Es gibt viele Anzeichen, dass sich auch Saudi-Arabien und der Iran mit viel Geld in europäischen Staaten Macht und Kontrolle über die Gläubigen zu verschaffen versucht haben und versuchen. Alle drei sind eindeutig Diktaturen, mit jeweils unterschiedlichen, zum Teil untereinander verfeindeten, aber durchwegs radikal-fundamentalistischen Religionsvarianten.

Dabei gibt es in Österreich als Ergebnis eines massiven Islamisierungsprozesses heute immerhin schon 700.000 Moslems. Also wäre eigentlich eine inländische Eigenfinanzierung der Imame problemlos möglich, wie es ja auch bei den Priestern aller anderen Religionsgesellschaften der Fall ist. Im Islam ist das Spenden ja ohnedies die fünfte der vorgeschriebenen Säulen der Religion. Spenden ist damit dort sogar viel deutlicher Pflicht als in den meisten anderen Religionen.

Beim Islamgesetz geht es wohlgemerkt ohnedies nur um das Verbot der Auslandsfinanzierung. Eine ausländische Herkunft der Imame ist auch weiterhin möglich (das wäre auch nach dem Gleichheitsgrundsatz kaum anders denkbar, sind doch auch christliche Kirchen in wachsendem Ausmaß von ausländischen Geistlichen geprägt. Etwa die römisch-katholische in Österreich von polnischen, spanischen, indischen und afrikanischen Importpriestern).

Also hat der VfGH einmal dickes Lob verdient, weil er diesmal nicht die Interessen der österreichischen Bürger ignoriert. Das hat er von der erleichterten Regierung auch voll bekommen. Weiß diese doch ja spätestens seit Durchsetzung der Schwulenehe durch den Gerichtshof, dass dieser nicht nur sehr ideologische Auffassungen hat, sondern auch, dass er immer mehr Lust entwickelt, selbst an Stelle des gewählten Parlaments zum obersten Rechtssetzer zu werden.

Doch halt. Er hat zwar der radikalen Islamisierung endlich das Eingangstor verriegelt, gleichzeitig jedoch eine fast ebenso gefährliche Hintertür weit geöffnet: nämlich für die Finanzierung durch ausländische Private. Die hat er ausdrücklich als zulässig erklärt!

Und das ist, vorsichtig ausgedrückt, total naiv. Denn jede Diktatur ist problemlos imstande, Gelder über ein paar Zwischenbuchungen für das Ausland am Ende als private Spenden erscheinen zu lassen! Das sollten selbst Höchstrichter wissen:

  • Sie mögen etwa an die russischen Oligarchen denken: Diese sind formal reine Privatleute, aber in Wahrheit alle verlängerte und gehorsame Arme des Kremls, vor allem bei Auslandsaktivitäten. Alle anderen Großunternehmer, die sich dazu nicht hergeben wollten, sind heute nur noch Ex-Unternehmer.
  • Oder man denke an die radikal-schiitischen "Revolutionsgarden" des Iran, die heute zur größten wirtschaftlichen Macht des Landes mit zahlreichen Unternehmungen aufgestiegen sind: Im Vergleich zu solchen "privaten" Unternehmern ist sogar die (gegenwärtige) Regierung des Iran ein Hort der Friedlichkeit und Mäßigung.
  • Ganz ähnlich im verfeindeten Saudi-Arabien: Dort war es ein privater Bauunternehmer namens Bin Laden, der die Terrorbande Al-Kaida mit ihren zahllosen Verbrechen – bis hin zur Zerstörung der New Yorker Zwillingstürme – gegründet hat.

Da kann man sich nur fragen: Was hat sich der Verfassungsgerichtshof gedacht, als er die Imam-Finanzierung durch private Ausländer selbst aus solchen Ländern ausdrücklich erlaubt hat? Wahrscheinlich gar nichts, weil er in einem elfenbeinernen Turm lebt, wo er vornehmlich rechtstheoretische Glasperlenspiele betreibt, aber wenig Ahnung von der Realität dieser Welt hat.

Andererseits: Ich will mir gar nicht vorstellen, was er sich gedacht hat, hätte er sich bei dieser brandgefährlichen Erlaubnis etwas gedacht ...

Es wäre daher extrem empfehlenswert, wenn auch die Regierung diese Judikatur des VfGH dem Menschenrechts-Gerichtshof vorlegen würde, nur eben aus Warte der österreichischen Interessen, nicht jener der IGGÖ.

Immerhin stehen ja längst sämtliche Überweisungen von außerhalb des EU-Raumes im Fadenkreuz des europäischen Rechtssystems, natürlich auch die privaten. Längst zwingt eine extrem schikanöse Gesetzeslage bei jeder internationalen Geldüberweisung zu penibelstem Nachweis über die Herkunft der Gelder. Und da soll ausgerechnet die Moscheenfinanzierung für Privatleute aus dem Ausland möglich sein?? Die ist doch viel gefährlicher als die bei jeder Überweisung heute von der Obrigkeit a priori vermutete Geldwäsche!

Besonders penibel verboten sind aus dem Ausland in EU-Länder hereinströmende Gelder in vielen EU-Ländern vor allem dann, wenn sie im weitesten Sinne politisch sind, und eine Moschee ist natürlich etwas enorm Politisches.

Besonders grotesk ist daher der Vergleich zwischen Österreich und Deutschland. Denn beim großen Nachbarn waren eines der zentralen Themen der letzten Wochen mehrere Großspenden, die aus der Schweiz an die AfD geflossen sind. Das ist in Deutschland illegal. Jenseits der Tatsache, dass die Schweiz wohl ein zehnmal seriöseres Nicht-EU-Land ist als die Türkei, und jenseits der starken Hinweise, dass das Geld ohnedies von deutschen Spendern gekommen ist, die aber nur diskret spenden wollten, um nicht in den Reißwolf einer AfD-hassenden Medienszene zu gelangen, ist dieses deutsche Auslandsfinanzierungsverbot das Gegenteil der jetzigen österreichischen Entscheidung.

Es ist denkunmöglich, dass beide Regelungen den (in letzter Zeit ständig angesprochenen) europäischen Menschenrechten entsprechen: also dass einerseits in Österreich Moscheen ungehindert durch saudische oder türkische "Private" finanziert werden dürfen; dass es aber andererseits in Deutschland verboten ist, wenn eine Partei von eindeutig nicht-staatlichen Stellen in der Schweiz Geld bekommt.

Oder ist es gar schon so weit, dass für den Islam freundlichere Grundrechte gelten als für die AfD? Es ist jedenfalls zu hoffen, dass die sich sonst so gern wichtig machenden europäischen Gerichtshöfe für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen werden. Auch wenn wir jetzt wohl fünf Jahre auf ein solches Erkenntnis warten müssen.

Übrigens: Diese Klärung wird auch sehr interessant sein in Hinblick auf das, was der Amerikaner Soros in Europa alles finanzieren darf, wo ja vieles ebenfalls sehr politisch ist und keinesfalls eine bloß ökonomische Investition oder ein rein humanitärer Akt.

Der auch von der Regierung ausgerufene Jubel über das VfGH-Erkenntnis ist daher ein bisschen voreilig. Ich wette sogar, dass wir in absehbarer Zeit seltsame Aktivitäten türkischer (und saudischer und iranischer) Privatvereine entdecken werden. Inzwischen haben die Türken ja einige sehr clevere Rechtsanwälte.

Ein Wiener Staatsanwalt

Ebenfalls sehr ambivalent ist das zu bewerten, was da in der Wiener Staatsanwaltschaft jetzt aufgedeckt worden ist: Man hat jenen Staatsanwalt entdeckt, der jahrelang – natürlich nur "mutmaßlich" – linke Medien mit einseitigem Informationsmaterial über angebliche Untaten des Karl-Heinz Grasser versorgt hat. Das muss eigentlich ein eindeutiger Amtsmissbrauch gewesen sein. Jetzt ist dieser Staatsanwalt von der Causa abgezogen worden und es laufen strafrechtliche Erhebungen gegen ihn.

Noch viel schlimmer ist, dass der Mann wegen angeblicher Bestechlichkeit Grassers bei der Eurofighter-Beschaffung 2011 zu erheben begonnen hat, also vor acht Jahren. Jedoch hat er Grasser kein einziges Mal dazu vernommen. Der Ex-Minister wusste nicht einmal etwas von dem – bis heute laufenden – Verfahren!

Das ist nicht nur massiv rechtswidrig. Das hat auch dazu geführt, dass sich Grasser in Sachen Eurofighter nicht der Aussage vor dem parlamentarischen Ausschuss entschlagen konnte. Was er gekonnt hätte, wenn er gewusst hätte, dass gegen ihn ein Verfahren als Beschuldigter läuft. Die Vermutung ist stark, dass der Staatsanwalt Grasser dadurch komplett rechtswidrig eine Falle stellen wollte.

So befriedigend und lobenswert es ist, dass das alles jetzt dank der Oberstaatsanwaltschaft aufgeflogen ist, so gravierend und bedrückend sind freilich doch die verbleibenden Fragen:

  1. Ist die Tatsache, dass ein Strafverfahren in der Staatsanwaltschaft überhaupt so lange heimlich laufen kann, nicht eine ganz schwere Grundrechtsverletzung, die viel schlimmer ist als all das, was die Opposition in letzter Zeit als solche verdammt hat?
  2. Wird das nicht noch dadurch schlimmer, dass die Person, gegen die das Verfahren läuft, überhaupt etwas davon erfährt?
  3. Ist es irgendwie glaubwürdig, dass außer dem einen nun abgezogenen Staatsanwalt kein einziger anderer jemals etwas davon erfahren haben will?
  4. Haben sich jene Journalisten linker Wochenzeitungen, die mit diesem Staatsanwalt ständig kooperiert haben, nicht als Beitragstäter mitschuldig gemacht?
  5. Wie weit kann der linke Hass auf nicht-linke Politiker eigentlich noch gehen – können doch die Aktionen jenes Staatsanwalts und seiner medialen Helfershelfer letztlich nur durch Hass erklärt werden?
  6. Warum wird ein solcher Staatsanwalt nicht einmal umgehend suspendiert, obwohl er offensichtlich gegen konkrete Rechtspflichten verstoßen hat (während – der Vergleich zur Welt der Politik sei gestattet – in der EU große Parteien suspendiert werden, weil sie gegen ominöse, aber nirgendwo festgehaltene "Werte" verstoßen haben sollen)?
  7. Warum bekommt man immer mehr das Gefühl, einige Staatsanwälte haben in dieser Republik etliche Jahre tun und lassen können, was sie wollen?
  8. Haben wir überhaupt einen Justizminister, der weiß, dass er für diese Staatsanwaltschaft zuständig ist?
  9. Oder verbringt er zuviel Zeit damit, einen Transvestiten in Latex auf Bälle zu begleiten?
  10. Wagt es dieser Justizminister noch immer zu behaupten, diese Justiz stünde für den Rechtsstaat?

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