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Die einzige Möglichkeit, was mit gefangenen IS-Leuten zu tun ist

Von Europa bis Amerika herrscht Panik. Niemand will die gefangenen Kämpfer und Aktivisten des nun weitgehend – keineswegs noch ganz! – besiegten "Islamischen Staats" haben. Gleichzeitig wollen die Kurden, denen die Hauptlast des Sieges über die radikalen Islamisten in Syrien und Irak zu danken ist, nicht dauerhaft auf den Tausenden festgesetzten Kriegsteilnehmern aus dem Ausland sitzen bleiben. Dabei ist die einzig sinnvolle Antwort auf das "Was jetzt tun?" ganz einfach. Sie ist direkt in der eigenen Geschichte Europas und Amerikas zu finden. Und sie ist zehnmal lebensnäher als das, was da jetzt die rundum befragten und überfragten Rechtsgelehrten so von sich geben.

Das ist zwar lieb, aber rein theoretischer Holler, der überhaupt nicht weiterhilft. Reihum sagen jetzt Juristen: Alle IS-Leute sind vor Gericht zu stellen und für ihre Taten zu verurteilen. Ja eh. Aber bei 98 Prozent der fraglichen IS-Kämpfer und Hintermänner gibt es kein konkretes Wissen des Gerichts oder gar Beweise, was sie selber konkret angestellt haben, wie viele Menschen sie selber umgebracht, gefoltert und versklavt haben. Aber das ist nach unseren Strafgesetzen notwendig.

Würde man dieses Vorgehen wählen, müssten Österreich und Europa logischerweise alle anderen 98 Prozent der IS-Kämpfer umgehend freilassen!

Auch die Pläne der deutschen Linksregierung sind absurd: Sie will alle Rückkehrer "überwachen". Wenn man bedenkt, dass für die Überwachung eines einzigen Gefährders eine satte zweistellige Kriminalbeamtenanzahl notwendig ist, dann ist das angesichts Tausender in Europa zu erwartender Rückkehrer ein völlig unrealistischer Plan. Ist man doch schon bisher mit der Strategie "Überwachung" oft genug gescheitert.

Es wird auch nicht viel weiterhelfen, das Problem bloß als eines des Staatsbürgerschaftsrechts sehen zu wollen, wie es andere Juristen tun. Natürlich kann man allen Männern und Frauen, die einst freiwillig zur Unterstützung des "Islamischen Staates" ausgezogen sind, die Staatsbürgerschaft entziehen, auch wenn man dann wieder auf den Einwand stößt: Man könne die Staatsbürgerschaft nicht jemandem entziehen, der sonst keine andere hat.

Dem kann man mit Fug und Recht entgegenhalten, dass sich der IS ja selbst für einen Staat, sogar für ein "Kalifat", also einen über den Staaten stehenden Gottesstaat erklärt hat. Das ist freilich auch nur ein für die juristische Glasperlenspielerei geeignetes Argument. Denn zur Zeit gibt es kein definiertes Territorium, in das man so einen IS-Bürger abschieben könnte.

Die Kurden lassen sich schon gar nicht von irgendeiner Staatsbürgerschafts-Argumentiererei beeindrucken. Sie sagen schlicht: "Nehmt sie zurück oder wir lassen sie frei."

Es droht daher, dass die Kurden alle gefangenen IS-Leute demnächst an die türkische Grenze abschieben. Das hätte übrigens seine Logik: War doch die Türkei eindeutig entscheidend, dass all diese Typen einst so problemlos zum "Islamischen Staat" reisen konnten (was man übrigens als Schuld der Türkei nicht so schnell vergessen sollte!). Das würde aber für Europa jedenfalls zum nächsten Problem führen. Denn die Türkei wird mit Sicherheit die IS-Retourware nicht bei sich behalten wollen, sondern sehr rasch Richtung Europa weiterschieben. Wo die Dschihadisten dann untertauchen und ein großes Gefahrenpotenzial im Untergrund darstellen werden.

Das alles hilft also überhaupt nicht weiter. Und das erschreckend hilflose Gestammel des österreichischen Justizministers zu diesem Thema schon gar nicht. Denn nur ständig auf das Innenministerium zu verweisen und zu warten, was dieses konkret vorlegen würde, ist eines Justizministers nicht würdig. Denn das Problem mit den einst aus Österreich, aus Europa gekommenen IS-Leuten ist keines des Innenministers allein. Es ist eines der gesamten Regierung, des ganzen Landes. Es ist eines von ganz Europa. Und es ist niederträchtig, dieses Problem jetzt indirekt so hinzustellen, als ob es nur um einen Spleen des Innenministers ginge.

Herr Minister Moser: Ich war 2017 vehement dafür, dass Sie Minister werden (wenn auch als Finanzminister). Jetzt bin ich tief enttäuscht. Zumindest als Justizminister sind sie überfordert (und der Finanzminister hat sich als ganz tüchtig erwiesen).

Es kann in ihrem Job nicht nur darumgehen, ständig nachzudenken, was alles als Folge irgendwelcher Paragraphen nicht geht. Es geht vielmehr darum, wie man die Hauptaufgabe jeder Regierung umsetzen und in Gesetze formen kann: Diese Hauptaufgabe ist eindeutig vor allem anderen der Schutz und die Sicherheit der Menschen dieses Landes.

Was also tun, wenn wegducken nicht hilft?

Es hilft nur eines: Die Dinge beim Namen zu nennen. Das heißt: Krieg als Krieg zu bezeichnen. Der IS hat nicht nur gegen Syrien und Irak, nicht nur gegen Kurden, Christen und Jesiden ganz eindeutig Krieg geführt, sondern auch gegen die ganze zivilisierte Menschheit. Und er hat ihn mit vielen blutigen Aktionen auf mehreren Kontinenten geführt.

Das war und ist Krieg. Punkt. Auch wenn er nie formell "erklärt" worden ist. Aber nach 1945 sind schon hunderte Kriege nicht mehr in alter diplomatischer Form formell "erklärt" worden. In fast jedem dieser Kriege ist überdies zumindest auf einer Seite eine Kriegspartei aktiv gewesen, die im formalistischen Sinn kein Staat gewesen ist (also etwa UNO-Mitglied). Trotzdem hat man früher oder später diese Gruppierungen fast immer wie einen Staat behandeln müssen. Sonst würde man ja heute noch auf dem formaljuristischen Standpunkt verbleiben, dass – etwa – der ANC in Südafrika oder der Vietcong in Südvietnam bloß Verbrecherbanden sind, mit denen man nur gemäß dem Strafgesetz umzugehen hat.

Geschichte läuft halt oft anders, als sich Juristen die Welt vorstellen. Das sollten sie sich öfter klarmachen, wenn sie nicht in die Lächerlichkeit abrutschen wollen.

Für Kriege gibt es – da können Juristen ja wieder befriedigt aufatmen – seit langem das völkerrechtliche Kriegsrecht. (Zu diesem gehört übrigens auch die "Neutralität", sei am Rande angemerkt, um die heimischen Neutralitäts-Fanatiker ein wenig zu schockieren; die "Neutralität" ist jedenfalls sonst in keiner internationalen Konvention behandelt).

Im konkreten Fall geht es aber um ein anderes Institut des Kriegsrechts: um die Kriegsgefangenschaft. Nach dem auch in Österreich gültigen Kriegsrecht ist der Status und die Behandlung von Kriegsgefangenen genau geregelt. Es gibt damit eine legitime und etablierte Weise der Behandlung feindlicher Kämpfer und all jener, die ihnen im Kampf geholfen haben – also auch der Frauen, die ja dabei meist etwas mehr gemacht haben, als sich bloß von den tollen Gotteskriegern mit ihren Bärten und ihren Kalaschnikows begatten zu lassen.

Das einzige, was kriegsrechtlich nicht geregelt ist, ist die Frage, wie lang man Kriegsgefangene festhalten kann. Auch dafür gibt es aber klare Präzedenzfälle. Das Verhalten aller Mächte etwa in den Weltkriegen ist eindeutig: Gegnerische Kämpfer und ihre Helfer wurden allesamt bis zum Kriegsende und darüber hinaus festgehalten. Und zwar mindestens so lange, wie nirgendwo mehr die geringste Gefahr bestand, dass der Krieg noch einmal aufflackert, dass sich Gruppen der besiegten Seite irgendwo sammeln und wieder in irgendeiner Form aktiv werden können.

Davon unabhängig ist natürlich: Dort, wo es möglich war, ist das individuelle Verschulden einzelner Akteure bestraft worden (siehe die Nürnberger Prozesse). Über den Rahmen des Kriegsrechts eindeutig hinausgegangen sind freilich die Sowjets, die deutsche Soldaten (und damit auch Österreicher) zum Teil mehr als zehn Jahre lang als Zwangsarbeiter missbraucht haben.

Es spricht also absolut alles für Behandlung aller gefangengenommener IS-Leute nach dem Kriegsrecht. Dass dieses dem Bewusstsein der europäischen Politik nach Jahrzehnten des Friedens entschlüpft ist, ist noch kein Grund, es nicht wiederzuentdecken und anzuwenden.

Täte die EU das kollektiv, dann wäre das endlich auch ein Beweis für die EU-Propaganda, dass sie mehr Sinn denn den eines bloßen Binnenmarkts haben könnte. Freilich: Bei diesem Kommissionspräsidenten und den gegenwärtigen Mehrheiten ist das nicht zu erwarten.

Dabei wäre eine kollektive Behandlung der Rückkehrer als Kriegsgefangene derzeit zweifellos die wichtigste Strategie im Interesse der Sicherheit Europas (Wichtiger als Plakate: "Ein Europa, das schützt"). Am besten wäre es – auch um die üblichen Bedenkenträger zu beruhigen – würde die EU einen solchen kollektiven Umgang mit den Kriegsgefangenen per Verordnung beschließen. Und zwar raschest. Es ist ja nicht verboten, dass sich die EU auch wieder Sinnvollerem zuwendet als der Bekämpfung des Autos.

Wie lange sollten die IS-Kämpfer in solchen Lagern festgehalten werden? Da gibt es sowohl eine kollektive wie auch eine individuelle Grenze, ab der sie erst freigelassen werden sollten. Einerseits dürfte man sie erst dann freilassen, bis längere Zeit nirgendwo mehr auf der Welt – also auch nicht in Nigeria oder auf den Philippinen – IS-Kampfaktionen stattfinden. Und andererseits ist bei jeder einzelnen Entlassung zu prüfen, ob nicht in der konkreten Person ein eindeutig erhöhtes Risiko fortbesteht.

Selbstverständlich sind bei jeder einzelnen Entlassung auch alle biometrischen Daten zu erheben. In allen Fällen, wo künftiges Wohlverhalten zweifelhaft ist, sollten auch Fußfesseln angelegt werden.

Wenn bei psychisch gefährlichen Menschen eine dauerhafte "Sicherungsverwahrung" legitim ist, dann kann eine solche bei politisch-islamistisch gefährlichen Menschen, die jahrelang Krieg geführt haben, ja auch nicht als unzulässig bezeichnet werden.

Es müsste freilich schnell gehandelt werden. Dank der Kurden und der USA sind die IS-Leute derzeit in größerer Zahl festgenommen. Es wäre absoluter Wahnsinn, könnten sie jetzt einfach wieder freigehen – um dann in ein paar Monaten in europäischen Hinterhofmoscheen wieder aufzutauchen und dort oder anderswo neuerlich mörderisches Gift von sich zu geben.

Wenn nicht schnell gehandelt wird, dann ist auch die Chance auf ein deutliches Signal der Generalprävention vertan. Nur ein solches starkes Signal würde den für Extremismus besonders anfälligen jungen Menschen klarmachen, dass die europäische Gesellschaft jede Form der Gewalt konsequent bekämpft. Generalprävention haben das die Juristen genannt, als sie noch gewusst haben, wozu das Rechtssystem geschaffen worden ist.

PS: Natürlich soll niemand glauben, dass nur Rückkehrer eine Gefahr bedeuten. Diese kann genauso von Nachwuchsterroristen und radikalen Predigern in all den noch immer offenen Hinterhofmoscheen ausgehen, weshalb Österreich endlich einen funktionierenden Verfassungsschutz bräuchte.

PPS: Die Schweizer Juristen haben sich als weit kreativer denn die österreichischen erwiesen. Sie haben jetzt in breiter Front vergessene Gesetzesartikel reaktiviert und erfolgreich gegen Bedroher und Dschihadisten eingesetzt. Ohne Angst vor den üblichen "Menschenrechte! Menschenrechte!"-Bedenkenträgern …

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