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„Schwulen-Ehe“: Katalog der Sünden und der wahren Handlungsnotwendigkeiten

Die Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der Politik, die Tricks der Schwulenlobby, ein überforderter Justizminister, die viel schwerere Schuld der Verfassungsrichter, die Dummheit vieler Bischöfe: Die Bilanz ist dramatisch. Es wäre endlich Zeit, über das nachzudenken, was in Sachen Ehe, Homosexualität, Scheidung, Familie, Kinder, Sexualität wirklich richtig und zu tun wäre.

Der aktuelle Anlass ist Justizminister Moser, der ohne jeden politischen Instinkt und wohl primär aus Unsicherheit ständig von einem Fettnapf in den nächsten hüpft. Nach seinem schweren Versagen in mehreren strafrechtlichen Fragen ist er jetzt offensichtlich im Alleingang in Sachen Schwulenehe vorgeprescht. Ohne in einer so gravierenden Frage einen innerkoalitionären Konsens zu haben. Ohne die Rückendeckung seines Regierungs- und Parteichefs.

Dennoch steht Moser keineswegs an der Spitze der Schuldigen an der Malaise. Der Schuldvorwurf trifft auch nur zum kleinen Teil die jetzige Koalition, obwohl sie schon seit acht Monaten nicht imstande ist, auf die neuerliche Einmischung des Verfassungsgerichtshofs in Sachen Schwule zu reagieren, weshalb am 1. Jänner die volle Schwulenehe Wirklichkeit zu werden droht.

Der Karren wurde jedoch viel früher in den Graben gefahren.

Bei der Suche nach den Schuldigen sollte man übrigens zuvor ausdrücklich festhalten, wer daran völlig unschuldig ist. Das sind nämlich die EU und ihr Gerichtshof. Diese sind ja in den letzten 20 Jahren an vielen gesellschaftspolitischen, ökonomischen, migrationspolitischen Fehlentwicklungen schuld geworden, dass man die Unschuld der EU in diesem Fall wohl ausdrücklich betonen sollte. Zum Thema Schwulenehe gibt es eine klare und kluge EU-Linie: Das möge jedes Mitgliedsland selbst regeln.

Warum aber hat sich die Schwulen-Lobby dennoch in Österreich und vielen anderen Ländern durchgesetzt? Warum sind ihre Tricks so erfolgreich? Warum hat sie so erfolgreich zuerst Grün und Rot erobern können (wobei ja zumindest die SPÖ lange keine Partei gewesen ist, die den Schwulen-Lobbyismus zu ihren obersten Werten gezählt hat), und dann auch den Verfassungsgerichtshof? Warum dürfte sie nun auch noch den Erfolg erzielen, die volle Schwulenehe durchzusetzen, obwohl offensichtlich gar kein großer Bedarf besteht? Ist doch die bisherige "Eingetragene Partnerschaft" nur von einem Zehntel der Paare genutzt worden, die vor ihrer Einführung von der Schwulenlobby prophezeit worden war.

Und vor allem: Warum ist das viele tausend Jahre alte Wissen und Bewusstsein verloren gegangen, dass Ehe nur in Hinblick auf Familie, auf das gemeinsame Zeugen und Aufziehen von Kindern in einem rechtlichen verbindlichen Rahmen einen echten Sinn hat? Damit also nur als Ehe von Mann und Frau. Sonst ist sie nur eine irrelevante Imitation. So wie halt ein Transvestit auch nur die Imitation einer Frau ist. Um einander zu lieben, um füreinander da zu sein (was bei den Schwulen angeblich so zentral sei und ständig als Argument verwendet wird), braucht es keine Ehe, keine Institution. Sonst könnten etwa Geschwister ja auch nicht oft lebenslang füreinander da sein. Was sie in viel größerer Zahl tun als Schwule.

Die Schwulenlobby hat diese zentralen Fragen aber mit einem geschickten Trick ausgehebelt und umgangen: Sie beklagt statt dessen ununterbrochen eine angebliche schwere Diskriminierung der Homosexuellen, obwohl in Österreich und vielen anderen Ländern seit vielen Jahren keine Spur einer solchen zu finden ist. Aber Klagen über Diskriminierung, eine tagtäglich professionell eingenommene Opferstellung erregen in einer weich und orientierungslos gewordenen Gesellschaft bei vielen – vor allem Frauen – automatisch einen Mitleidseffekt, auch wenn es gar keinen objektiven Anlass dafür gibt. Haben doch Schwule das höchste Pro-Kopf-Einkommen. Haben sie doch etwa im Bereich der Witwenpensionen eine eindeutig positive Diskriminierung durchsetzen können.

Im Vergleich dazu ist es geradezu lächerlich, das belanglose Detail, dass Heterosexuelle schon mit 16 heiraten können, Schwule sich aber erst mit 18 verpartnern, als Diskriminierung zu bezeichnen. Dies schon deshalb, weil ohnedies von allen immer später geheiratet wird.

Die einzigen beiden objektiv feststellbaren Aspekte, worüber Schwule klagen könnten, lassen sich hingegen auch durch noch so viele Gesetze nicht beseitigen: Das ist zum einen der Umstand, dass viele Eltern todunglücklich sind, wenn sich ihr Sohn, ihre Tochter als homosexuell outet. Aber Unglücklichsein lässt sich selbst in einer immer totalitärer werdenden Gesellschaft nicht gesetzlich verbieten. Das ist zum anderen die Tatsache, dass auch viele Freunde, Kollegen oder Schulkameraden ein demonstrativ vor sich her getragenes Schwulsein nicht gerade schätzen. Es gehört ja auch zum Anstand, dass Heterosexuelle ihre Intimitäten nicht öffentlich austauschen.

Aber ist nicht schon die Tatsache, dass die Ehe Schwulen heute (noch?) nicht offen steht, eine Diskriminierung? Nach den europäischen Gerichtshöfen nicht. Nach dem österreichischen Verfassungsgerichtshof schon.

Und damit haben wir auch schon den Hauptschuldigen an der gesamten Entwicklung genannt. Dieser VfGH hat Schritt für Schritt ohne zwingenden Grund und vielfach ohne dass der eigentlich zuständige Gesetzgeber gehandelt hätte, die Wünsche der Homosexuellen erfüllt. Und er hat nicht begriffen, dass er selbst damit das Vertrauen der Österreicher in den Rechtsstaat unterminiert hat.

Die Erklärung für dieses Verhalten: Seit vielen Jahren gab es im VfGH (trotz der seit 1983 bei Wahlen klaren rechten Mehrheit unter den Österreichern) immer eine linke Mehrheit. Bis zum vergangenen Jahresende war diese verkörpert durch den Gerichtspräsidenten Holzinger. Dass es dieser gleichzeitig versteht, sich bis heute als besonders katholisch zu verkaufen und sogar mit dem Segen des Wiener Kardinals kirchliche Vereine zu leiten, ist eine der vielen nachdenklich machenden Treppenwitze der heimischen Szene. Gerade in Anbetracht der Schwulenjudikatur des VfGH.

Der zweite Hauptschuldige ist zweifellos die ÖVP. Sie hat unter Josef Pröll den wahnwitzigen Fehler begangen, zusammen mit der SPÖ das Institut der "Eingetragenen Partnerschaft" zu erfinden. Aber genau diese Erfindung hat alle folgenden Fehlentwicklungen und die problematischen VfGH-Erkenntnisse überhaupt erst ermöglicht. Dabei ist die ÖVP schon damals vehement gewarnt und auf die drohenden Folgen hingewiesen worden.

Die Pröll/Raiffeisen-ÖVP hat jedoch damals unbedingt modern sein wollen – was ihr freilich nur sehr verkrampft gelungen ist, wie etwa mehrere jammervolle Auftritte von ÖVP-Ministern beim Schwulenball des Wiener Rathauses zeigen. Sie stand außerdem unter Dauerdruck des größeren Koalitionspartners SPÖ, der sich seit Jahren mit den Grünen eine Schlacht um die schwulen Wählerstimmen liefert. Der seither den Schwulenlobbyismus zum Kern seiner Identität erhoben hat – ganz im Gegensatz zur sozialdemokratischen Tradition.

Die ÖVP hat immer wieder diesem Druck nachgegeben. Aus Unsicherheit über die eigene Werteidentität, aus dem genannten Modernismusfimmel heraus, aber auch, weil ihr oft die Interessen von Bauern und Wirtschaftstreibenden wichtiger waren als die eigenen konservativen Werte und die ihrer Wähler (Ähnliche Motive kann man auch bei der Zustimmung der ÖVP zur Zerstörung der Hauptschule finden).

Und natürlich wollte auch die ÖVP aus Wahltaktik homosexuelle Wähler anziehen. Sie begriff nicht, dass auch einem Homosexuellen bei seiner Wahlentscheidung politische Fragen weit wichtiger sein könnten als sexuelle Aktivitäten. Etwa die Marktwirtschaft, etwa die Steuerpolitik, etwa eine kritische Haltung zur Massenmigration, etwa Islamkritik, etwa eine leistungsorientierte Schulpolitik, oder etwa die Erkenntnis der Gefahren des Sozialismus (auch Homosexuelle lesen ja, was sich in Venezuela, Zimbabwe oder Nordkorea abspielt, oder früher in ganz Osteuropa abgespielt hat).

Die ÖVP war zugleich enorm kurzsichtig. Sie hat lange gegen die Schwulen-Ehe gekämpft, aber dafür mehrere viel wichtigere Dinge als vermeintliches Gegengeschäft geopfert:

  • Sie hat erstens der Einführung von Witwenpensionen für schwule Partner zugestimmt, obwohl dafür nie ein Cent einbezahlt worden ist – was also alljährlich zu Lasten der anderen Steuerzahler beziehungsweise der Staatsverschuldung geht. Sie hat dafür zwangsläufig in Kauf genommen, bei anderen Pensions-Maßnahmen unpopulär sein zu müssen.
  • Sie hat zweitens der Kinderadoption durch homosexuelle Paare zugestimmt. Und dies auch in einer noch viel schlimmeren Konstellation, als sie schon der VfGH ermöglicht hat: Dieser hat eine Adoption ermöglicht, wenn einer der Partner ein leiblicher Elternteil des Kindes ist. Rot-Schwarz haben darüber hinaus auch totale Fremdadoptionen durch Homosexuelle ermöglicht.
  • Und drittens bekommt die ÖVP gleichsam als Strafe für die völlig überflüssige Erfindung der Eingetragenen Partnerschaft jetzt auch noch die "Ehe light" für alle. Das ist etwas, was sie immer ganz besonders verhindern wollte (was aber im Vergleich zu den ersten beiden Punkten noch geradezu harmlos ist).

Schließlich ist auch die Kirche zu nennen. Sie hat sich absurderweise lange als Verteidigerin der staatlichen Ehe betätigt – dabei ist diese erst vor ziemlich genau hundert Jahren als Kampfinstitut gegen die bis dahin alleine mögliche kirchliche Ehe eingeführt worden. Die Staatsehe hätte also eigentlich der Kirche völlig egal sein können. Die Bischöfe haben sich hingegen viel zu wenig für die Interessen der – neben den Pensionskassen – einzigen wirklichen Opfer eingesetzt. Das sind eben die Kinder, deren Interessen dem angeblichen "Recht auf ein Kind" geopfert werden, das Schwule angeblich haben.

Dabei sagen alle seriösen Studien, dass Kinder für eine gute Entwicklung unbedingt einen männlichen Vater und eine weibliche Mutter kennen und erleben sollten. Scheidungsvätern ist von allen modernen Kinderpsychologen immer wieder – zu Recht – eingehämmert worden, wie notwendig sie für die Entwicklung ihrer leiblichen Kinder sind und auch nach der Trennung bleiben.

Politik und Gericht haben sich jedoch von den Pseudo-Studien der Lobby täuschen lassen, die behaupten, dass gleichgeschlechtliche "Eltern" kein Problem für die Kinder wären. Für diese "Studien" wurden aber immer nur gleichgeschlechtliche "Eltern" befragt. Die finden natürlich alles bestens, was sie selbst tun. Seriöse Studien befassen sich hingegen nur mit der Entwicklung der von schwulen Paaren aufgezogenen Kinder und kommen da zu einem ganz anderen Bild.

In einem einzigen Punkt ist der SPÖ zuzustimmen: Ja, es wäre in der Tat dringend Zeit für eine komplette Neuordnung des Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts. Freilich: Dies macht wirklich nur fundamental einen Sinn, also auch unter Einschluss des Pensionsrechts.

Bevor man eine solche Reform beginnt, sollte man aber auch ganz klar die dabei wirklich wichtigen Werte erkennen und definieren. Denn nur dann findet man zu einer nachhaltig sinnvollen und akzeptierten Reform. Diese müsste sich auf klaren Werten aufbauend einerseits über Sexualideologien hinwegsetzen, andererseits aber auch über rein strukturkonservatives Denken. Die wirklich notwendigen Fundamente und Orientierungspunkte einer solchen Reform können nur sein:

  • Verantwortung: Voranstellung der wahren Interessen der Kinder, einerseits weil diese ja dem Treiben der Erwachsenen gegenüber völlig schutzlos sind, andererseits weil der Staat – die Allgemeinheit – angesichts der demographischen Situation besonderes Interesse an den Kindern haben muss (aber nicht etwa an der gegenseitigen Treue);
  • Freiheit: Keine Einmischung des Staates in die sexuellen Beziehungen zwischen erwachsenen Menschen, solange diese freiwillig eingegangen werden;
  • Echter Säkularismus: Keine Betätigung des Staates als Ersatzkirche;
  • Sparsamkeit: Einsatz von staatlichen (also von der Allgemeinheit aufgebrachten) Geldmitteln nur dort, wo es um eindeutige objektive Interessen der Allgemeinheit geht.
  • Entbürokratisierung: Keine staatlichen Hochzeitssäle mehr, keine langwierigen Schuld-Scheidungsverfahren.
  • Neutralität des Staates: Konsensual ausgeübte Homosexualität ist in keiner Weise als Delikt zu behandeln, aber auch in keiner Weise zu fördern, da sie in keinem allgemeinen Interesse liegt.
  • Funktion der Ehe: Diese hat für den Staat keine lebenslange Versorgungsgarantie zwischen zwei Erwachsenen zu sein, sondern sie ist der beste Rahmen für das Aufbringen von Kindern. Dieses ist überlebenswichtig für die Allgemeinheit und Identität einer Nation.

Dieses Fundament führt zu folgenden juristischen Konsequenzen:

  1. Der Staat zieht sich komplett aus der Veranstaltung von Ehe- oder Verpartnerungszeremonien zurück, so wie er ja auch keine Geburts- oder Jugendweihe-Zeremonien macht. Das alles ist – wenn es ein Paar will – komplett Religionsgemeinschaften oder privaten Veranstaltern zu überlassen (wie es sie etwa in Las Vegas an jeder Ecke gibt).
  2. Was bleibt, sind notariell abschließbare Vertragsbeziehungen zwischen zwei Menschen, die später auch gerichtlich durchsetzbar sind. Der Staat offeriert einen Katalog von möglichen Vertragsmodellen. Dazu sollte auch ein Modell gehören, das der heutigen Ehe und den heute schon möglichen, aber kaum genutzten Ehepakten ähnelt.
  3. Es gibt keine lebenslangen Unterhaltsansprüche mehr auf Grund einer Ehe. Siehe etwa Deutschland, wo es nur noch drei Jahre lang einen bedürfnisorientierten Unterhaltsanspruch gibt, der nur in jenen Fällen länger sein kann, wo sich die Mutter (oder der Vater) noch einige Jahre der Aufzucht gemeinsamer Kinder widmen muss.
  4. Es gibt auch keine Verschuldensfrage bei Scheidungen mehr. Gegenseitige Treue hat mit religiösen Pflichten, mit Ehre und Anstand, mit Liebe zu tun, aber nicht mit Gesetzen.
  5. Bei Scheidungsverfahren geht es nur noch, dafür umso intensiver, um das Wohl gemeinsamer Kinder, und entsprechend dem ursprünglichen Ehevertrag um die Vermögenstrennung.
  6. Es gibt keine Witwenpensionen/Witwerpensionen mehr (deren Ausdehnung auf schwule Partner war einer der dümmsten Fehler der Ära Gusenbauer/Pröll). Aber auch nicht mehr für heterosexuelle Paare.
  7. Als Ersatz dafür steht Müttern (eventuell statt ihrer auch Vätern) ein deutlich ausgeweiteter Eigenpensionsanspruch für beitragslose Jahre zu, der – im Fall der Berufsunterbrechung nach der Geburt mehrerer Kinder – etwa bis zum 14. Geburtstag des jüngsten Kindes gehen kann.
  8. Im Falle einer Scheidung sind alle bis dahin angesammelten Pensionsansprüche beider Ehepartner zu splitten (teilen). Das hilft Frauen viel mehr und einfacher, als wenn sie einen schmutzigen und oft jahrelangen Scheidungskrieg über Schuldfragen ausfechten müssten, nur damit sie Unterhalt, beziehungsweise Witwenpension, bekommen.
  9. Kinderlosen Ehepartnern, wo einer nicht berufstätig ist, werden unbürokratische Möglichkeiten angeboten, für doppelte Pensionsansprüche einzuzahlen. Möglicherweise müsste das auch verpflichtend werden, wenn zuviele Ehepartner nach der Trennung unter die Ausgleichszulagengrenze fallen sollten.
  10. Zurückdrängung aller Anpreisungen homosexueller Tätigkeiten aus dem Schulunterricht.
  11. Last not least der zweifellos wichtigste Punkt: Die Adoptionen durch Homosexuelle werden sofort abgeschafft. Alles andere wäre den Kindern gegenüber verantwortungslos.

Mir ist schon klar: Auch wenn diese elf Punkte zweifellos in Summe – nicht eklektisch behandelt – die weitaus sinnvollste Gesamtlösung brächten, wird keine Partei imstande sein, ihre ideologischen Vorurteile und Fixierungen aufzugeben. Wir werden daher weiter von der einen Peinlichkeit in die nächste stolpern.

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