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Zwischen Österreich und Amerika: The Rule of law im Wanken

Amerika setzt sein Recht erbarmungslos durch. Diese Kompromisslosigkeit der US-Justiz ist für viele Europäer schwer zu begreifen. Das habe ich in zwei Fällen einst selbst sehr hautnah mitverfolgen können. Das hat VW erleben müssen, gegen das in Amerika wegen der Abgas-Schwindeleien sowohl straf- wie zivilrechtlich weit brutaler vorgegangen wird als in sämtlichen anderen Staaten. Das erlebt nun ein junger Oberösterreicher wegen einer – nach unseren Rechtsbegriffen – total harmlosen Liebesbeziehung. Das erlebt genauso Donald Trump.

Das macht auch Amerikas Sanktionen so glaubhaft, weil keine Firma, kein Manager sich mit der US-Justiz anlegen will. Das kontrastiert aber total mit gleich mehreren aktuellen Fällen aus der österreichischen Justiz. Dort scheinen manche fast nur noch gewillt, gegen falsche (nämlich nicht-linke) Meinungen energisch vorzugehen, während manche Richter Migrantendelikte erstaunlich harmlos aburteilen.

Der Fall des 18-jährigen Oberösterreichers erregt derzeit die heimischen Medien. Zu Recht, denn so etwas kann fast jeder Familie passieren. Der Bursche hat sich sicher nicht Böses gedacht, als er das schon monatelang via Internet ausgetauschte Liebesgeflüster mit einer 15-jährigen Amerikanerin bei einem Besuch in den USA zur Realität werden ließ. Jedoch: Das ist dort vor dem 16. Geburtstag des Partners strafbar. Der Bursche kam in Haft, wurde zu einer hohen Kaution verdonnert, muss seinen Pass abgeben, darf nicht ausreisen und hat mit einer ernsthaften Strafe zu rechnen.

Bitter, unverständlich, aber "It’s the law." Dieser in Amerika ständig zu hörende Satz bedeutet dort etwas ganz, ganz anderes als bei uns. Hier hat man oft den Eindruck, dass das Recht nur noch zu einer unverbindlichen Empfehlung verkommen ist. Während die absolute "Rule of law" in den USA auch jene Ausländer voll trifft, die in der Heimat mit dem gleichen Verhalten überhaupt keine Probleme hätten. Die daher oft gar nicht wissen, was in den USA verboten ist. Wie eben der 18-Jährige.

Ich habe selbst einmal sogar eine exterritoriale Vorwirkung der US-Gesetze erlebt. Ich war mit einem prominenten US-Ökonomen und seinem 20-jährigen Sohn in Wien beim Heurigen, wo dieser meine Einladung zu einem Gespritzten strikt ablehnte. Denn im Heimatbundesstaat der beiden ist Alkohol bis zum 21. Lebensjahr verboten. Ein Verstoß dagegen wäre vor allem für einen daneben sitzenden Vater sehr unangenehm.

Dieses Verbot wird auch in fremden Kontinenten streng beachtet. Aus Überzeugung; aus Respekt vor dem Gesetz als einem höheren Gut; wegen dessen moralischer Gleichsetzung mit den Zehn Geboten; aber wohl auch aus Angst, daheim bei einem Fehlverhalten irgendwie denunziert zu werden.

Kein Sex unter 16; kein Alkohol unter 21: Während die USA in Sachen Meinungsfreiheit und Waffenrechte zum freizügigsten Land der Welt zählen, während sie in Sachen Wirtschaftsregulierung und Steuern viel liberaler sind als die Europäer, sind sie (genauer: sind die meisten US-Bundesstaaten) bei Jugendlichen und bei Alkohol sehr streng.

Man wagt fast gar nicht laut darüber nachzudenken, ob nicht diese puritanische, im Vergleich zu Europa total auf dem Kopf stehende Werthierarchie der Amerikaner eigentlich die weisere für die Überlebensfähigkeit einer Gesellschaft ist.

In dieses Gesamtbild passt ein weiteres persönliches Erlebnis. Das ich einige Zeit davor hatte. Ich durfte bei einem Besuch in San Francisco einen Abend lang mit einem Polizisten Streife fahren. Plötzlich entdeckte der Uniformträger ein angeblich seltsam fahrendes Auto vor uns (mir fiel nichts daran auf), schaltete die Sirene ein, lotste dieses Auto zur nächsten Abfahrt, ließ den Fahrer aussteigen, verpasste ihm sofort hinter dem Rücken Handschellen (wohlgemerkt ohne dass es einen Unfall gegeben hätte, ohne dass der Fahrer unbotmäßig gewesen wäre), nahm ihn im Polizeiauto mit, brachte ihn zu einer Amtsärztin zur Blutabnahme und – nachdem diese positiv ausgefallen war – sofort in eine Arrestzelle. Diese sah genauso aus wie in Filmen: Hinter Gitterstäben saßen mehrere Gestalten, bei deren Anblick auf freier Wildbahn die meisten Menschen sofort die Straßenseite wechseln würden. Der – an sich durchaus zivilisiert wirkende – Alkofahrer durfte die restliche Nacht mit ihnen verbringen. Was auch immer dann folgte, konnte ich zwar nicht mehr beobachten: Aber ich nehme jedenfalls seither amerikanische Gesetze deutlich ernster als österreichische.

Dieses Prinzip der absoluten Herrschaft des Gesetzes erlebt derzeit nun nicht nur der Oberösterreicher. Das erlebt auch ein wegen der kreativ gestalteten Diesel-Tests wahrscheinlich lange in Haft verbleibende VW-Manager ebenso wie Donald Trump. Dessen erste Präsidentenjahre werden total von der Verfolgung wegen des Verdachts eines Verhaltens überschattet, das in Österreich niemals zu strafrechtlichen Konsequenzen führen würde. Das hierzulande wahrscheinlich nicht einmal zu schlechtem Gewissen bei den Tätern führen würde.

Denn der Hauptvorwurf in diesem aufwendigen Verfahren gegen Donald Trump besteht lediglich darin, dass dieser oder sein Team mit ausländischer Hilfe Vorwürfe gegen seine Gegenkandidatin gesammelt hat.

Da kann der Österreicher nur lachen. Denn er erinnert sich an die von dem "Berater" Silberstein initiierten Sauereien des Christian-Kern-Wahlkampfes im Vorjahr. Er erinnert sich an den einstigen weitgehend übers Ausland geführten Anti-Waldheim-Wahlkampf der SPÖ. Jedes Mal benutzte man intensiv das Ausland, um politische Gegner anzukübeln.

Die Konsequenz der amerikanischen Justiz steht in totalem Kontrast zur Zahnlosigkeit der österreichischen Rechtsordnung. Diese scheut nicht einmal davor zurück, gegen den amtierenden Präsidenten zu ermitteln – selbst wenn man das starke Gefühl nicht loswird, einige Justiz-Exponenten tun das aus sehr politischen und nicht juristischen Motiven.

Im Gegensatz dazu seien einige scheinbar völlig unpolitische Strafrechts-Entscheidungen aus Österreich alleine aus den letzten Stunden aufgezählt: 

  1. In Graz ist ein Nigerianer nach einem Mordversuch an einem Nebenbuhler und schwerer Körperverletzung mit elfeinhalb Jahren davongekommen.
  2. Im Burgenland hat ein 18-Jähriger ebenfalls für einen Mordversuch gar nur zwei Jahre bekommen.
  3. In Wien sind zwei Söhne afrikanischer Eltern mit österreichischer Staatsbürgerschaft bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung zweier anderer Männer (offener Nasenbeinbruch und Schädelprellung) überhaupt mit bedingten Strafen von sechs beziehungsweise zehn Monaten davongekommen. Der Richter erklärte offen zur Begründung, dass er einen "sehr guten Eindruck" von den Tätern habe, dass er ihre – von den Opfern zurückgewiesene – Darstellung glaubte und als Milderungsgrund ansah, sie seien als "Neger" bezeichnet und mit Essen beworfen worden. Fast hat man nach diesem Urteil den Eindruck, dass die Verwendung des Wortes "Neger" für manche Richter so schwere und aggressive Verletzungen geradezu rechtfertige.
  4. In Klagenfurt ist ein Mann hingegen zu 16 Monaten bedingt verurteilt worden, weil er vor mehreren Mädchen, die dafür Geld genommen haben, masturbiert hatte.
  5. Im Burgenland sind gar Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft wegen des "Verdachts der Wiederbetätigung, also der propagandistischen Verherrlichung von Symbolen des NS-Regimes", ausgerückt, weil in einer Gesamtschule ein Lehrer den Roman die "Welle" durchgemacht hat und die Schüler in den Pausen tagelang die Rollen von Nazis und Juden nachgespielt haben.

All diese hier aneinandergereihten Urteile beziehungsweise Verfahren beruhen wohlgemerkt auf dem gleichen Strafgesetz, das eigentlich in ganz Österreich gleich gilt. Wer dabei weiterhin das Gefühl hat, in Österreich sei die Rechtsordnung in der Waage, in Österreich wäre die Justiz eine funktionierende Sicherung gegen die wirklichen Bedrohungen der Bürger, der findet wohl alles in Ordnung.

PS: Wohlgemerkt: Bis auf meine beiden persönlichen Beobachtungen sind alle genannten Vorfälle in Amerika wie in Österreich in den allerletzten Tagen in den Medien zu finden gewesen, sind also keineswegs willkürlich zusammengestellt.

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